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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-F0-104
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    1/3                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      41R5655
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             41R5655.08
Radgröße:                                                   6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                             800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2015 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
P12                              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50853 110 Nm
                                 M12x1,25




RA-000556-F0-104-15~NI-5-114_3-66-ET45_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-F0-104
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    2/3                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                          P12
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera (4-türer), 195/65R15                         A02) bis A10)
              Nissan Primera (5-türer),
              Nissan Primera Kombi      205/65R15

e11*98/14*0183*06   1110/1060                                             5/114,3/66



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Ventil darf nicht über den Felgenrand
     hinausragen

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-F0-104
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010




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