Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R5655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 41R5655.08
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
EY, EY-2, MZ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50897 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
GY Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50857 110 Nm
M12x1,25
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: EY
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 SX4 ww. Aerio, 195/65R15 A02) bis A10)
ww. Liana A98a)
(Ausführungen mit
Verbreiterungen) 195/70R15
205/60R15
215/60R15
225/60R15
235/55R15
A01)K03)K04)
66 bis 99 SX4 ww. Aerio, 195/65R15 A02) bis A10)
ww. Liana A98a)
(Ausführungen ohne
Verbreiterungen) 195/70R15
205/60R15
215/60R15
225/60R15
A01)K03)K04)
235/55R15
A01)K03)K04)
e4*2001/116*0091*14 990/880(0) 5/114,3/60
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Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: EY
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 99 SX-4 195/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit A98a)
serienmäßiger
Verbreiterung) 195/70R15
205/60R15
215/60R15
225/60R15
235/55R15
A01)K03)K04)
88 bis 99 SX-4 195/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne serien A98a)
mäßige Verbreiterung)
195/70R15
205/60R15
215/60R15
225/60R15
A01)K03)K04)
235/55R15
A01)K03)K04)
e4*2007/46*0284*00 990/880(0) 5/114,3/60
Typ: EY-2
ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 SX4 LPG 195/65R15 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A98a)
Verbreiterungen)
195/70R15
205/60R15
215/60R15
225/60R15
235/55R15
A01)K03)K04)
82 SX4 LPG 195/65R15 A02) bis A10)
(Ausführungen ohne A98a)
Verbreiterungen)
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Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
195/70R15
205/60R15
215/60R15
225/60R15
A01)K03)K04)
235/55R15
A01)K03)K04)
e50*2007/46*0016*00 865/850(0) 5/114,3/60
Typ: GY
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88 SX4 195/65R15 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A98a)
Verbreiterungen)
195/70R15
205/60R15
215/60R15
225/60R15
235/55R15
A01)K03)K04)
79 bis 88 SX4 195/65R15 A02) bis A10)
(Ausführungen ohne A98a)
Verbreiterungen)
195/70R15
205/60R15
215/60R15
225/60R15
A01)K03)K04)
235/55R15
A01)K03)K04)
e4*2001/116*0124*09 870/880(0) 5/114,3/60
RA-000556-B0-104-13a~SU-5-114_3-60-ET45_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: GY
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen Auflagen und Hinweise
(kW)
88 SX4 195/65R15 A02) bis A10)
(mit Verbreiterung) A98a)
195/70R15
205/60R15
215/60R15
225/60R15
235/55R15
A01)K03)K04)
88 SX4 195/65R15
(ohne Verbreiterung) A98a)
195/70R15
205/60R15
215/60R15
225/60R15
A01)K03)K04)
235/55R15
A01)K03)K04)
e4*2007/46*0291*00 870/880 (-) 5/114,3/60
Typ: MZ
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Suzuki Swift Sport 185/60R15 A02) bis A10)
A93)
195/55R15
A93)
205/55R15
A01)K38)
e4*2001/116*0090*08E 800/800(0) 5/114.3/60
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000556-B0-104-13a~SU-5-114_3-60-ET45_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich ans äußere
Radhaus liegenden Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.
Die Anlage Nr. 13a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.01.2012
RA-000556-B0-104-13a~SU-5-114_3-60-ET45_41R5655.docx