Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 1/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6705
einteiliges Leichtmetall-Sonderrad, Mittenbohrung mit einer Kappe
Art des Sonderrades:
abgedeckt
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 41R6705.05
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Effektive Einpresstiefe 28 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø65 Ø76 d=7 003 0022 301
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2245 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzezugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PEUGEOT
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 32 mm AP 110 Nm
50575/07
BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 32 mm AP 120 Nm
50575/07
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 2/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L e2*2007/46*0405*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 151 Peugeot 308, 308 SW 195/55R16 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03) N205) B44) BF1) EF0) K12) K106)
195/60R16
K03) K11) K25) K26) N205)
205/55R16
K03) K04) K11) K25) K26)
215/50R16
K01) K04) K26)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6 e2*2007/46*0062*..
6 6FY e2*2001/116*0330*..
6 6FZ e2*2001/116*0292*..
6 9HY e2*2001/116*0336*..
6 9HZ e2*2001/116*0296*..
6 RFJ e2*2001/116*0331*..
6 RFN e2*2001/116*0293*..
6 RHL e2*2001/116*0312*..
6 RHR e2*2001/116*0297*..
6***** e2*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120 Peugeot 407 205/60R16 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03) K04) BF2) EF0)
215/60R16
G7U) K01) K04)
225/55R16
K01) K02) K84)
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Nr. : RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 3/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8 e2*2007/46*0080*..
8 e2*2007/46*0081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 121 Peugeot 508, 508 SW 215/60R16 A01) bis A10)
(außer Ausführungen K04) BF2) EF0) K01) K15) K23)
Allroad bzw. RXH)
225/55R16
K04)
225/60R16
K04) K13) K22) K26)
235/55R16
K02) K26)
245/50R16
K02) K26)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G9 L867..
X e2*2007/46*0046*..
X e2*2007/46*0176*..
X***** e2*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120 Peugeot Expert 215/60R16 A02) bis A10)
(außer LKW-Fahrgestell) T99) BF1) E75) ER1)
215/60R16C
225/55R16
T99)
235/50R16
T99)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Nr. : RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
• belüftete Bremsscheibe Ø330 mm x 30 mm.
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: AP 50575/07
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: AP 50575/07
Anzugsmoment: 120 Nm
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
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Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 6/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K84) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel eng an das Blechradhaus anzulegen bzw. warm
einzuformen.
K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur
• Befestigungsschraube auszuschneiden,
• die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur
Befestigungschraube warm einzuformen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 4a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 25.01.2018