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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     41R6705
                                 einteiliges Leichtmetall-Sonderrad, Mittenbohrung mit einer Kappe
Art des Sonderrades:
                                                             abgedeckt
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                             41R6705.05
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Effektive Einpresstiefe                                       28 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                        76 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
Adapterscheibe:                                   Ø65 Ø76 d=7 003 0022 301
geprüfte Radlast:                                             800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2245 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzezugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    FIAT

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 32 mm AP          110 Nm
                                                                        50575/07
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
270                           e2*2001/116*0351*..
270                           e2*2007/46*0056*..
270                           e2*2007/46*0178*..
270L                          L862..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120      Fiat Scudo              215/60R16                         A02) bis A10)
                (außer LKW-Fahrgestell) T99)                              B36) BF1) E80) ER1)

                                        215/60R16C

                                        225/55R16
                                        T99)

                                        235/50R16
                                        T99)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-I0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B36)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       • Vorderachse: TRW-Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø304x28 mm
       • Hinterachse: TRW-Bremssattel unbel. Bremsscheibe Ø290x14 mm

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: AP 50575/07
       Anzugsmoment: 110 Nm

E80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 4b mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2018