Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R6705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 41R6705.05 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2245 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 6, 6*****, 6 6FY, 6 6FZ, 6 9HY, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50509 110 Nm 6 9HZ, 6 RFJ, 6 RFN, 6 RHL, M12x1,25, Schaftlänge 28 mm 6 RHR, 8, X, X***** Typ: 6 6FZ ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0292*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Peugeot 407 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) E06) 215/55R16 A01)K02)K03) 225/55R16 A01)K02)K03) e2*2001/116*0292*03 Lim.1040/1010(0) | Kom. 1040/1120(0) 5/108/65,1 RA-000511-B0-104-11b~PE-5-108-65-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 6 RFN ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0293*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 Peugeot 407 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) E06) 215/55R16 A01)K02)K03) 225/55R16 A01)K02)K03) e2*2001/116*0293*04 Lim.1090/1010(0) | Kom. 1080/1120(0) 5/108/65,1 Typ: 6 9HZ ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0296*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Peugeot 407 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) 215/55R16 A01)K02)K03) 225/55R16 A01)K02)K03) e2*2001/116*0296*11 Lim.1075/1010(0) | Kom. 1065/1120(0) 5/108/65,1 Typ: 6 RHR ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0297*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 Peugeot 407 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) E06) 215/55R16 A01)K02)K03) 225/55R16 A01)K02)K03) e2*2001/116*0297*12 Lim.1200/1010(0) | Kom. 1190/1120(0) 5/108/65,1 Typ: 6 RHL ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0312*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 Peugeot 407 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) E06) 215/55R16 A01)K02)K03) 225/55R16 A01)K02)K03) e2*2001/116*0312*02 Lim.1140/1010(0) | Kom. 1140/1120(0) 5/108/65,1 RA-000511-B0-104-11b~PE-5-108-65-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 6 6FY ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0330*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Peugeot 407 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) 215/55R16 A01)K02)K03) 225/55R16 A01)K02)K03) e2*2001/116*0330*06 Lim.1040/1010(0) | Kom. 1040/1120(0) 5/108/65,1 Typ: 6 RFJ ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Peugeot 407 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) E06) 215/55R16 A01)K02)K03) 225/55R16 A01)K02)K03) e2*2001/116*0331*06 Lim.1090/1010(0) | Kom. 1080/1120(0) 5/108/65,1 Typ: 6 9HY ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0336*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Peugeot 407 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) 215/55R16 A01)K02)K03) 225/55R16 A01)K02)K03) e2*2001/116*0336*00 Lim.1075/1010(0) | Kom. 1065/1120(0) 5/108/65,1 Typ: 6***** ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 120 Peugeot 407 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) E06) 215/55R16 A01)K02)K03) 225/55R16 A01)K02)K03) e2*2001/116*0369*09 1140/1120 5/108/65 RA-000511-B0-104-11b~PE-5-108-65-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 6 ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0062*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Peugeot 407 205/60R16 A02) bis A10) (Kombi) 215/55R16 A01)K02)K03) 225/55R16 A01)K02)K03) e2*2007/46*0062*01 1065/1150 5/108/65 Typ: X***** ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 120 Peugeot Expert 215/60R16 A02) bis A10) E24) 215/60R16C 225/55R16 T99) e2*2001/116*0350*16 1400/1550-1700(0) 5/108/65 Typ: X ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0046*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 120 Peugeot Expert 215/60R16 A02) bis A10) E24) 215/60R16C 225/55R16 T99) e2*2007/46*0046*03 1400/1550-1700(0) 5/108/65 RA-000511-B0-104-11b~PE-5-108-65-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 8 ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 120 Peugeot 508, 215/60R16 A01) bis A10) Peugeot 508 SW K03)K04) 225/55R16 K01)K04) 225/60R16 K01)K04)K15)K23) 235/55R16 K01)K04)K15)K23) 245/50R16 K01)K02)K15)K23) 245/55R16 K01)K02)K13)K15)K22)K23)K26) e2*2007/46*0080*03 1250/1130(0) 5/108/65 Typ: 8 ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 120 Peugeot 508, 215/60R16 A01) bis A10) Peugeot 508 SW K03)K04) 225/55R16 K01)K04) 225/60R16 K01)K04)K15)K23) 235/55R16 K01)K04)K15)K23) 245/50R16 K01)K02)K15)K23) 245/55R16 K01)K02)K13)K15)K22)K23)K26) e2*2007/46*0081*01 1250/1150 5/108/65 RA-000511-B0-104-11b~PE-5-108-65-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000511-B0-104-11b~PE-5-108-65-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. - K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. RA-000511-B0-104-11b~PE-5-108-65-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 11b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 05.01.2012 RA-000511-B0-104-11b~PE-5-108-65-ET35_41R6705.docx