Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 41R6705.05
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2245 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Regie Nationale des Usines Renault, bzw. Matra
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
G, JM, M, W, FW, X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50573 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
B54, B56, DE, J63, JA, JE, K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50564 140 Nm
K56 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Typ: J63
ABE / EG-Genehmigung: F691
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Renault Espace V6 205/55R16 A01) bis A10)
K03a)K04a)K32)K33)
F691/NT07E 1200/1120 4/100/60,2
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Nr. : RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: B54
ABE / EG-Genehmigung: G199
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
123 Safrane 205/55R16 A01) bis A10)
K15)K31)S04)
G199//NT06E 1135/925 5/108/65
Typ: B54
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0063*.. , e2*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140 Safrane 205/55R16 A01) bis A10)
K15)K31)S04)
e2*98/14*0063*07 1190/1050 5/108/65
Typ: B56
ABE / EG-Genehmigung: G638; e2*93/81*0012*.. , e2*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 140 Laguna 215/45R16 A01) bis A10)
G23) K03)K35)S04)
205/50R16
K36)
205/55R16
E05)K36)
225/45R16
K36)
e2*98/14*0012*20E 1045/910 5/108/60
1160/1000
Typ: K56
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 140 Laguna Grand Tour 205/55R16 A01) bis A10)
E05) K03)K35)K36)S04)
225/45R16
e2*98/14*0011*21E 1160/1210 5/108/60
RA-000511-C0-104-09~RE-5-108-60-ET35_41R6705.docx
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Nr. : RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: JE
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 140 Renault Espace 205/55R16 A02) bis A10)
S04)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
e2*93/81*0084*09E 1340/1270(1320) 5/108/60
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 102 Renault Scenic RX4 215/60R16 A02) bis A10)
215/65R16
e2*98/14*0068*33 1030/1080 5/108/60
Typ: G
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 152 Laguna Limousine, 205/55R16 A02) bis A10)
Laguna Grand Tour A91) E05a) E06)
205/55R16 M+S
A91)
225/50R16
A01)K03)K15)K18)
e2*98/14*0206*39 1190/1070 5/108/60
Typ: DE
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 152 Renault Avantime 225/55R16 A01) bis A10)
K03)
e2*98/14*0247*03E 1320/1060 5/108/60
Typ: K
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0265*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 125 Espace 225/60R16 A02) bis A10)
E06)
225/60R16 M+S
e2*98/14*0265*41 1420/1410 (0) 5/108/60
RA-000511-C0-104-09~RE-5-108-60-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: K
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 125 Espace 225/60R16 A02) bis A10)
E06)
225/60R16 M+S
e2*2007/46*0009*10 1420/1410 (0) 5/108/60
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Megane Limousine 205/55R16 A01) bis A10) E06)
3- und 5-türig, K03)K66)
Megane Cabrio, 215/50R16
Megane Break K04)
e2*98/17*0272*39E 1060/1010(0) 5/108/60
Typ: JM
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120 Megane Scenic 205/60R16 A02) bis A10) E06)
215/55R16
225/55R16
A01)K03)K04)K63)
e2*2001/116*0274*32E 1130/1230 4/100/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FW N196
W e2*2001/116*0364*..
W e2*2007/46*0006*..
X e2*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80 Renault Kangoo 195/60R16 A02) bis A10)
A01)K04)N205)
205/55R16
A01)A93)K04)
215/50R16
A01)G6D)K04)
225/50R16
A01)K04)K74)
RA-000511-C0-104-09~RE-5-108-60-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000511-C0-104-09~RE-5-108-60-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G23) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 195/65R15 oder 205/60R15
ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
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Anlage-Nr. : 9
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K31) An Achse 1 ist der ins Radhaus hineinragende Teil des Kunststoffschwellers
nachzuarbeiten. Die Befestigungsschraube ist zu versetzen. Kontrolle der Maßnahme
durch Kreisfahrt.
K32) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten abzuschleifen.
K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten abzuschleifen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der
Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
K36) Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die umlegte Radhauskante ist aufzuweiten.
- Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des
Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz
bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu
befestigen.
K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten
Stehbolzen.
K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
anzulegen.
RA-000511-C0-104-09~RE-5-108-60-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 11.10.2012
RA-000511-C0-104-09~RE-5-108-60-ET35_41R6705.docx