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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-F0-104
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    1/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    41R6705
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           41R6705.05
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                           800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2245 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D,         Serien-Radschraube, Kegel 60°,              ZP50535 120 Nm
B-N2E, F, F-N2D                  Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5
                                 mm
M, M-2D, M-N2E                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50502 120 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-F0-104
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    2/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                 e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo S40,V50              195/55R16                         A02) bis A10)
                (Front -und Allradantrieb) A01)K01)K04)                      S01)

                                           195/60R16
                                           A01)K01)K04)

                                           205/55R16
                                           A01)K01)K04)

                                           215/50R16
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           215/55R16
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           235/50R16
                                           A01)K01)K02)K33)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
M-2D                           e1*2001/116*0427*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo C30               195/60R16                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)                             S01)

                                           205/55R16
                                           A01)K01)K04)

                                           215/50R16
                                           A01)K01)K04)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)K45)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-F0-104
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    3/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M                               e4*2001/116*0076*..
M-N2E                           e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40                 195/60R16                         A02) bis A10)
                (außer V40 Cross Country) N205)

                                          205/55R16

                                          215/55R16
                                          A01)K01)K04)K13)K22)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          235/50R16
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K25)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A                              e9*2001/116*0057*..
A-2D                           e1*2001/116*0504*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo S80               205/60R16                           A02) bis A10)
                                        A93)N215)                           E58)

                                          215/55R16
                                          A93)N225)

                                          225/55R16
                                          A01)K04)

                                          235/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          245/50R16
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-F0-104
Anlage-Nr. :               10b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e9*2001/116*0065*..
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70               205/60R16                         A02) bis A10)
                (nicht XC 70)           A93)N215)

                                         215/55R16
                                         A93)N225)

                                         225/55R16
                                         A01)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         245/50R16
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e9*2001/116*0065*..
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Volvo XC70              215/65R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)

                                         225/60R16
                                         A01)K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-F0-104
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    5/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
F-N2D                           e13*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60,V60, V60 Hybrid 205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; außer A01)K01)K04)N215)                  E58)EF0)
                Cross Country)
                                          205/60R16
                                          A01)K01)K04)N215)

                                          215/55R16
                                          A01)K01)K04)K49)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)K49)

                                          225/55R16
                                          A01)K01)K04)K49)

                                          235/50R16
                                          A01)K01)K04)K49)

                                          245/50R16
                                          A01)K01)K02)K48)K49)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


RA-000511-F0-104-10b~VO-5-108-63_3-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-F0-104
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000511-F0-104-10b~VO-5-108-63_3-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-F0-104
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    7/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
        seitlichen Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K45) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte auf
        eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die
        Blechradhauskante anzulegen.

K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor bis 45-Grad hinter der
        Radmitte zur umzulegen und aufzuweiten
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
        klemmen.

K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
        Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.



RA-000511-F0-104-10b~VO-5-108-63_3-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-F0-104
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 10b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.08.2015




RA-000511-F0-104-10b~VO-5-108-63_3-ET35_41R6705.docx