Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 11c
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 41R6705.05
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2245 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
H, J, R, S, T, K Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5
mm
9, 964-965 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50589 110 Nm
M12x1,5
G, L, N, LS, LW Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 110 Nm
Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm
Typ: LS
ABE / EG-Genehmigung: F787 ab NT3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 184 Volvo 850 205/50R16 A01) bis A10)
K36) S03)K03)
F787/NT10 1090/900 5/108/65
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Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 11c
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: LW
ABE / EG-Genehmigung: G306 ab NT1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 184 Volvo 850 205/50R16 A01) bis A10)
K36) S03)K03)
G306 NT09 1090/900 5/108/65
Typ: LW
ABE / EG-Genehmigung: G306 ab NT1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 850 AWD 205/55R16 A01) bis A10)
(Allrad) S03)K34)
225/45R16
zulässige Rei Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
S03)K33)K34)V00n)
G306/NT09 1090/ 1120 5/108/65
Typ: L
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 184 Volvo 850 205/50R16 A01) bis A10)
S70 / V70 K36) K03)S03)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)
142 bis 184 V70 AWD 205/50R16 A01) bis A10)
K34)S03)
205/55R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
S03)K33)K34)V00n)
e9*93/81*0002*13E 1150/1120 5/112/66,5
RA-000511-B0-104-11c~VO-5-108-65-ET35_41R6705.docx
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Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 11c
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: 964-965
ABE / EG-Genehmigung: G851
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 150 Volvo 960 (Lim.), 205/55R16 A01) bis A10)
Volvo 960 (Kombi) K31) K01)K32)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)K32)K33)
V00n)
205/55R16 225/50R16 A01) bis
A10)K31)K32)K33)
V00n)
G851/NT05E 980/1150 5/108/65
Typ: 9
ABE / EG-Genehmigung: e4*95/54*0006*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 150 Volvo 960 bzw. S90 205/55R16 A01) bis A10)
(Limousine) K31) K01)K32)
Volvo 960 bzw. V90
(Kombi) 225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)K32)K33)
V00n)
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K31)K32)K33)V00n)
e4*95/54*0006*03 980/1160 5/108/65
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0015*.. / e4*98/14*0015*.. / e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180 C 70 205/55R16 A02) bis A10)
(Coupe/ Cabrio) S03)
225/50R16
245/45R16
A01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
S03)V00n)
e4*96/27*0015*05 1110/970 5/108/65
e4*98/14*0015*11
e4*2001/116*0015*14E
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Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 11c
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.. / e9*98/14*0028*.. / e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 200 S 80 215/55R16 A02) bis A10)
S80 T6 E05) S03)
215/55R16 M+S
225/55R16
A01)K03)K15)K23)
235/50R16
A01)K03)K15)K23)
e9*2001/116*0028*17E 1130/1090(1200/1090) 5/108/65
Typ: K
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S 80, ww. LPG, CNG 215/55R16 A02) bis A10)
E05) S03)
215/55R16 M+S
225/55R16
A01)K03)K15)K23)
235/50R16
A01)K03)K15)K23)
e9*98/14*0043*10E 1070 / 1050 5/108/65
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.. / e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 V70 205/55R16 A02) bis A10)
(außer Cross Country ) S03) E44)
215/55R16
A01)K03)
225/50R16
A01)K03)
e4*2001/116*0040*17E 1110/1170(CC 1130/1190) 5/108/65
RA-000511-B0-104-11c~VO-5-108-65-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 11c
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: J
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 V70 BIFUEL 205/55R16 A02) bis A10)
S03)
215/55R16
A01)K03)
225/50R16
A01)K03)
e4*2001/116*0061*13E 1060/1170(0) 5/108/65
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.. / e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 S60 205/55R16 A02) bis A10)
S03)
215/55R16
A01)K33)
225/50R16
A01)K33)
e9*98/14*0036*04 1120/1050 5/108/65
e9*2001/116*0036*17
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S60 Bifuel 205/55R16 A02) bis A10)
S03)
215/55R16
A01)K33)
225/50R16
A01)K33)
e9*2001/116*0044*12 1070/1030(0) 5/108/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000511-B0-104-11c~VO-5-108-65-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 11c
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller serienmäßigen /
mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E44) Nicht für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Bereifungsgröße 215/65R16
ausgerüstet sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
RA-000511-B0-104-11c~VO-5-108-65-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 11c
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 150 mm vor der Radmitte bis ca. 150 mm
hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 13-15 mm umzulegen.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind die
Radhausausschnittkanten ab seitlicher Stoßleiste bis zum Stoßfänger bis auf eine
Restbreite von 8-10 mm umzulegen. Die Innenkotflügel sind außen abzutrennen und
hinter die Bördelkante zu klemmen; die Kante oberhalb des Stoßfängers ist vollständig
abzutrennen .
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.
K34) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca.150 mm vor und hinter der
Radmitte an das Radhaus anzulegen oder auszuschneiden.
K35) An Achse 2 ist die Radhauskante etwa 150 mm vor und hinter der Radmitte auf eine
Restdicke von ca. 15 mm zu kürzen oder umzulegen. Im gleichen Bereich ist auch die
Kunststoffradhausschale bis etwa 40 mm hoch auszuschneiden.
K36) An Achse 1 ist das Kunststoff-Radhaus im Bereich der (inneren) Reifenschulter
nachzuarbeiten oder auszuschneiden. Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind vor der Radmontage zu
entfernen.
Die Anlage Nr. 11c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 29.03.2010
RA-000511-B0-104-11c~VO-5-108-65-ET35_41R6705.docx