Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R6705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 41R6705.05 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2245 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment H, J, R, S, T, K Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm 9, 964-965 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50589 110 Nm M12x1,5 G, L, N, LS, LW Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 110 Nm Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm Typ: LS ABE / EG-Genehmigung: F787 ab NT3 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 184 Volvo 850 205/50R16 A01) bis A10) K36) S03)K03) F787/NT10 1090/900 5/108/65 RA-000511-C0-104-11c~VO-5-108-65-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: LW ABE / EG-Genehmigung: G306 ab NT1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 184 Volvo 850 205/50R16 A01) bis A10) K36) S03)K03) G306 NT09 1090/900 5/108/65 Typ: LW ABE / EG-Genehmigung: G306 ab NT1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 142 850 AWD 205/55R16 A01) bis A10) (Allrad) S03)K34) 225/45R16 zulässige Rei Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) S03)K33)K34)V00n) G306/NT09 1090/ 1120 5/108/65 Typ: L ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 184 Volvo 850 205/50R16 A01) bis A10) S70 / V70 K36) K03)S03) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) 142 bis 184 V70 AWD 205/50R16 A01) bis A10) K34)S03) 205/55R16 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) S03)K33)K34)V00n) e9*93/81*0002*13E 1150/1120 5/112/66,5 RA-000511-C0-104-11c~VO-5-108-65-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 964-965 ABE / EG-Genehmigung: G851 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 150 Volvo 960 (Lim.), 205/55R16 A01) bis A10) Volvo 960 (Kombi) K31) K01)K32) 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)K32)K33) V00n) 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)K31)K32)K33) V00n) G851/NT05E 980/1150 5/108/65 Typ: 9 ABE / EG-Genehmigung: e4*95/54*0006* Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 150 Volvo 960 bzw. S90 205/55R16 A01) bis A10) (Limousine) K31) K01)K32) Volvo 960 bzw. V90 (Kombi) 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)K32)K33) V00n) 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K31)K32)K33)V00n) e4*95/54*0006*03 980/1160 5/108/65 Typ: N ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0015*.. / e4*98/14*0015*.. / e4*2001/116*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 180 C 70 205/55R16 A02) bis A10) (Coupe/ Cabrio) S03) 225/50R16 245/45R16 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) S03)V00n) e4*96/27*0015*05 1110/970 5/108/65 e4*98/14*0015*11 e4*2001/116*0015*14E RA-000511-C0-104-11c~VO-5-108-65-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: T ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.. / e9*98/14*0028*.. / e9*2001/116*0028*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 200 S 80 215/55R16 A02) bis A10) S80 T6 E05) S03) 215/55R16 M+S 225/55R16 A01)K03)K15)K23) 235/50R16 A01)K03)K15)K23) e9*2001/116*0028*17E 1130/1090(1200/1090) 5/108/65 Typ: K ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 S 80, ww. LPG, CNG 215/55R16 A02) bis A10) E05) S03) 215/55R16 M+S 225/55R16 A01)K03)K15)K23) 235/50R16 A01)K03)K15)K23) e9*98/14*0043*10E 1070 / 1050 5/108/65 Typ: S ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.. / e4*2001/116*0040*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 191 V70 205/55R16 A02) bis A10) (außer Cross Country ) S03) E44) 215/55R16 A01)K03) 225/50R16 A01)K03) e4*2001/116*0040*17E 1110/1170(CC 1130/1190) 5/108/65 RA-000511-C0-104-11c~VO-5-108-65-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: J ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 V70 BIFUEL 205/55R16 A02) bis A10) S03) 215/55R16 A01)K03) 225/50R16 A01)K03) e4*2001/116*0061*13E 1060/1170(0) 5/108/65 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.. / e9*2001/116*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 191 S60 205/55R16 A02) bis A10) S03) 215/55R16 A01)K33) 225/50R16 A01)K33) e9*98/14*0036*04 1120/1050 5/108/65 e9*2001/116*0036*17 Typ: H ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 S60 Bifuel 205/55R16 A02) bis A10) S03) 215/55R16 A01)K33) 225/50R16 A01)K33) e9*2001/116*0044*12 1070/1030(0) 5/108/65 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000511-C0-104-11c~VO-5-108-65-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller serienmäßigen / mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E44) Nicht für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Bereifungsgröße 215/65R16 ausgerüstet sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000511-C0-104-11c~VO-5-108-65-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 150 mm vor der Radmitte bis ca. 150 mm hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 13-15 mm umzulegen. K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind die Radhausausschnittkanten ab seitlicher Stoßleiste bis zum Stoßfänger bis auf eine Restbreite von 8-10 mm umzulegen. Die Innenkotflügel sind außen abzutrennen und hinter die Bördelkante zu klemmen; die Kante oberhalb des Stoßfängers ist vollständig abzutrennen . K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen. K34) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca.150 mm vor und hinter der Radmitte an das Radhaus anzulegen oder auszuschneiden. K35) An Achse 2 ist die Radhauskante etwa 150 mm vor und hinter der Radmitte auf eine Restdicke von ca. 15 mm zu kürzen oder umzulegen. Im gleichen Bereich ist auch die Kunststoffradhausschale bis etwa 40 mm hoch auszuschneiden. K36) An Achse 1 ist das Kunststoff-Radhaus im Bereich der (inneren) Reifenschulter nachzuarbeiten oder auszuschneiden. Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt. V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind vor der Radmontage zu entfernen. RA-000511-C0-104-11c~VO-5-108-65-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Die Anlage Nr. 11c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 29.03.2010 RA-000511-C0-104-11c~VO-5-108-65-ET35_41R6705.docx