Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 1 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R6705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 41R6705.31 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 710 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 182, 187, 1C, 1K2, 3/B, 3/C, Radschraube, Kugel Ø 24 mm, 3256 120 Nm 3/CG, 3/CNG, 346C, 346K, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm 346L, 346R, 346X, 390L, 390X, 392C, 3B, 3C, 3K, R/C, Z85 1K4 bis Nachtrag 03: 3256 120 Nm Radschraube, Kugel Ø 24 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm ab Nachtrag 04: 3301 120 Nm Radschraube, Kugel Ø 24 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm 3L bis Nachtrag 04: 3256 120 Nm Radschraube, Kugel Ø 24 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm ab Nachtrag 05: 3301 120 Nm Radschraube, Kugel Ø 24 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm UKL/X Radschraube, Kugel Ø 24 mm, 3301 120 Nm Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 2 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: F547 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 141 3’er 205/55R16 A02) bis A10) 225/45R16 A01)K33) 225/50R16 A01)K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01)bis A10) K33)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei Auflagen und Hinweise (kW) 75 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10) 225/45R16 A01)K36) 225/50R16 A01)K36) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01)bis A10) K36)V00) F547/NT14E 890/1030 5/120/72.5 Typ: 3/CG ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.., e1*98/14*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10) 225/45R16 A01)K36) 225/50R16 A01)K36) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01)bis A10) K36)V00) e1*98/14*0017*10E 850/970(1040) 5/120/72.5 RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 3 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 3/CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 64 bis 75 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10) (Benzin/Erdgasantrieb) 225/45R16 A01)K36) 225/50R16 A01)K36) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01)bis A10) K36)V00) e1*96/79*0084*02E 815/950(1050) 5/120/72.5 Typ: 3/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 142 3’er Limousine, 205/55R16 A02) bis A10) 3’er Touring 225/45R16 A01)K33) 225/50R16 A01)K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K33)V00) e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5 Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: F920 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 141 3’er Coupe, 205/55R16 A02) bis A10) 3’er Cabrio 225/45R16 A01)K33) 225/50R16 A01)K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K33)V00) F920/NT09E 890/1060 5/120/72.5 RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 4 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 142 3’er Coupe, 205/55R16 A02) bis A10) 3’er Cabrio 225/45R16 A01)K33) 225/50R16 A01)K33)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K33)V00) e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5 RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 5 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: R/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*.. , e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 BMW Roadster Z3 205/50R16 A02) bis A10) (schmale Karosserie Fz.- Breite 1692 mm) 205/55R16 225/45R16 225/50R16 A01)K31)K35) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02) bis A10) V00) 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K31)V00) 85 bis 125 BMW Roadster Z3 205/50R16 A02) bis A10) (breite Karosserie Fz.- Breite 1740 mm) 205/55R16 225/45R16 225/50R16 A01)K35) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02) bis A10) V00) 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 141 bis 142 BMW Roadster Z3, 225/50R16 A02) bis A10) BMW Coupe Z3 A01)K35) (breite Karosserie Fz.- Breite 1740 mm) 225/45R16 205/55R16 M+S e1*98/14*0029*13E 830/870(960) 5/120/72.5 RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 6 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 142 3’er Limousine, 205/55R16 A02) bis A10)E06) 3’er Touring 225/45R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06) V00) e1*97/27*0097*16E 1000/1190(1265) 5/120/72.5 Typ: 346C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 142 3’er Coupe 205/55R16 A02) bis A10)E06) 225/45R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06) V00) e1*2001/116*0112*15E 930/1065(1180) 5/120/72.5 Typ: 346R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 141 3’er Cabrio 205/55R16 A02) bis A10)E06) 225/45R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06) V00) e1*2001/116*0146*13E 945/1100(1220) 5/120/72.5 RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 7 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 346K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 141 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10)E06) 225/45R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06) V00) e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5 Typ: 346X ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 141 3’er Limousine Allrad, 205/55R16 A02) bis A10)E06) 3’er Touring Allrad 225/45R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06) V00) e1*2001/116*0144*08E 1010/1150(1250) 5/120/72.5 Typ: Z85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 170 BMW Z4 225/50R16 A02) bis A10)E06) A94)E05a) 205/55R16 A94)E05a) 205/55R16 M+S 225/50R16 M+S e1*2001/116*0219*07E 780/850 5/120/72.5 RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 187 e1*2001/116*0287*.. 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 145 BMW 1er 195/55R16 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03)N205) bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*03; beim 195/55R16 M+S Typ 1K4 bis A01)K03) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*03) 205/55R16 A01)K03)K04)K57) 215/50R16 A01)K01)K04)K64) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 147 BMW 1er 195/55R16 A02) bis A10) (5türig, ab Genehmigungs- A94)N205) Nr. e1*2007/46*0283*04) 195/55R16 M+S A94) 195/60R16 A94)G1A)N205) 195/60R16 M+S A94)G1A) 205/55R16 A01)A94a)G1H)K04) 215/50R16 A01)A94a)K02)K03) 215/55R16 A01)G0X)K02)K03)K13) 225/50R16 A01)G1H)K02)K03)K13) 235/50R16 A01)G0X)K02)K03)K13)K25)K28) RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 182 e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 BMW 1er 195/55R16 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A01)K03)K04)N205) EF0) 195/55R16 M+S A01)K03)K04)W205) 195/60R16 A01)K03)K04)N205) 195/60R16 M+S A01)K03)K04)W205) 205/55R16 A01)K03)K04) 215/50R16 A01)K01)K04)K57) 225/50R16 A01)K01)K04)K68) RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 390L e1*2001/116*0308*.. 390X e1*2001/116*0344*.. 392C e1*2001/116*0346*.. 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 160 BMW 3er 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Cabrio, A94)N215) EF0) Coupe) 205/55R16 M+S A94) 215/50R16 A94)N225) 215/50R16 M+S A94) 215/55R16 A94)G8L)N225) 215/55R16 M+S A94)G8L) 225/50R16 N235) 225/50R16 M+S 235/50R16 G8L)N245) 235/50R16 M+S G8L) RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 160 BMW 3er 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, bis EG- A94) E66)EF0) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04; 215/50R16 Kombi, bis EG- A94) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05) 215/55R16 A94)G5U) 225/50R16 235/50R16 G5U) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 147 BMW 3er 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine ab EG- A94) E19a)E66a) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 205/65R16 kleinsten Serienreifen 205/..) A94)G1X) 215/60R16 A94)G1Y) 225/55R16 A94) 235/55R16 A01)A94a)G1Y)K04) 245/50R16 A01)K01)K04) 255/50R16 A01)G1Y)K01)K04) RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mini Countryman, Mini 195/60R16 M+S A02) bis A10) Countryman Allrad A01)A93a)K01)K04) 195/65R16 M+S A01)A93a)K01)K04) 205/60R16 A01)K01)K04) 205/60R16 M+S A01)K01)K04) 215/55R16 A01)K01)K02) 215/60R16 A01)K01)K02) 225/55R16 A01)K01)K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 13 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 14 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011: - Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04 - Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05 E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 245/30R19, 245/35R18, 245/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/35R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/35R20, 225/40R19, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 15 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 G5U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/30R19, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 255/30R19, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 16 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich. RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-C0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 11.10.2012 RA-000511-C0-104-15~BM-5-120-72-ET35_41R6705.docx