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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-F0-104
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    1/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     41R6705
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             41R6705.03
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                            690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
8L, 8Z, 8X                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP50397 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-F0-104
Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8X                                 e1*2007/46*0414*..
8X                                 e1*2007/46*0509*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 141      Audi A1, A1 Sportback       195/50R16                         A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          N205)

                                           195/50R16 M+S

                                           205/45R16
                                           N215)

                                           205/45R16 M+S

                                           205/50R16
                                           G5E)N215)

                                           205/50R16 M+S
                                           G5E)

                                           215/45R16

                                           225/45R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8Z                             e1*98/14*0131*.., e1*2001/116*0131*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 81       Audi A2                  195/45R16                            A02) bis A10)




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Nr. :                      RA-000511-F0-104
Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                          8L
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0042*.., e1*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 132   Audi A3,                  205/55R16                                                      A02) bis A10)
              Audi A3 quattro
                                        225/45R16

                                                               225/50R16
                                                               A01)K35)
                                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                               vorne                hinten
                                                               205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                                       K35)V00)
Motorleistung       Handelsbezeichnungen                       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 165        Audi S3                                    205/55R16 M+S                           A02) bis A10)

e1*98/14*0042*19E   990/930 2WD (980/1030 4WD), S3 1040/1050                                           5/100/57



Auflagen und Hinweise
A01)          Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
              Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
              sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
              auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
              Muster bescheinigen zu lassen.

A02)          Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
              den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
              Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
              ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
              Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)          Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
              verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
              der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
              Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
              Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)          Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
              keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
              so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
              beurteilen.

A05)          Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
              müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
              und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-F0-104
Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G5E)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R15,
        225/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K35)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
        Blechradhaus anlegen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000511-F0-104-18~AU-5-100-57-ET38_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-F0-104
Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.08.2015




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