Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6705
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 41R6705.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A10(a), T18, T18C, T19, T19U, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50380 110 Nm
T20, T22, T23, T25, XP11(a), M12x1,5
XP12(a), XW3(a), XW3P,
XW5 (EU, M)
RA-000511-G0-104-16~TO-5-100-54-ET38_41R6705.docx
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Nr. : RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: T18
ABE / EG-Genehmigung: F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Toyota Celica 205/45R16 A02) bis A10)
77 bis 115 Toyota Celica 215/45R16 A01) bis A10)
K14)
215/40R16
F411/NT3E 1000/970 5/100/54,1
Typ: T18C
ABE / EG-Genehmigung: F683
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 Toyota Celica 215/45R16 A01) bis A10)
K14)E46)
215/40R16
F468/NT1E 1000/970 5/100/54,1
Typ: T19
ABE / EG-Genehmigung: G004
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 98 Toyota Carina E, 205/45R16 A01) bis A10)
Toyota Carina E Kombi K32)
215/40R16
116 bis 129 Toyota Carina E GTi 205/45R16
G01)
G004/NT05E 920/980 5/100/54,1
Typ: T19U
ABE / EG-Genehmigung: G172 ; e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 98 Toyota Carina E, 205/45R16 A01) bis A10)
Toyota Carina E Kombi K32)
215/40R16
e11*93/81*0010*02E 930/990 5/100/541
Typ: T20
ABE / EG-Genehmigung: G608 ; e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 129 Toyota Celica, 205/50R16 A02) bis A10)
Toyota Celica Cabrio
225/45R16
A01)K14)
178 Toyota Celica Turbo 4WD 225/45R16 A01) bis A10)
K14)
e1*93/81*0006*05E 960/945 5/100/54,1
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Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: T22
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Toyota Avensis 205/50R16 A01) bis A10)
K15)K33)
205/55R16
G01)
205/45R16
225/45R16
215/40R16
G17)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K15)K33)V00)
e11*93/81*0077*08E 1010/970 5/100/541
Typ: T23
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0122*.. , e11*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 141 Toyota Celica 205/50R16 A02) bis A10)
205/50R16 M+S
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00)
e11*2001/116*0122*07E 960/945 5/100/541
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120 Toyota Avensis 195/55R16 A02) bis A10)
(Fahrzeugausf. vor Facelift N205) EF0)
2006, ohne Serienbereifung
215/50R17) 205/55R16
215/50R16
225/50R16
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Nr. : RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 120 Toyota Avensis 195/55R16 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ab Facelift N205) EF0)
2006, mit Serienbereifung
215/50R17) 205/55R16
215/50R16
225/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP11(a) e11*2001/116*0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74 Toyota Urban Cruiser 195/60R16 A02) bis A10)
(Frontantrieb)
205/55R16
215/55R16
225/50R16
A01)K04)
235/50R16
A01)K01)K04)K82)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a) e11*2001/116*0264*..
XW3P e11*2007/46*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Prius 195/55R16 A02) bis A10)
A01)K03) EF0)
195/60R16
A01)K03)K82)
205/55R16
A01)K01)K82)
215/50R16
A01)K01)K82)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XW5 (EU, M) e11*2007/46*2971*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 Toyota Prius 195/55R16 A02) bis A10)
EF0)
205/50R16
225/45R16
A01)G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP12(a) e11*2007/46*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Toyota Verso S 195/55R16 A02) bis A10)
A01)K03)K04)
205/50R16
A01)K01)K04)
205/55R16
A01)K01)K04)K16)K18)K20)K26)
215/50R16
A01)K01)K04)K16)K18)K20)K26)
225/45R16
A01)K01)K04)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A10(a) e11*2007/46*0150*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Lexus CT200h 195/55R16 A02) bis A10)
A93)N205) EF0)
195/60R16
A93a)G05)N205)
205/55R16
A93a)
215/50R16
A93)
225/50R16
A01)K03)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000511-G0-104-16~TO-5-100-54-ET38_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E46) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Nachtrag 1 (geänderte Spurweiten an Achse 2).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G17) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet
sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000511-G0-104-16~TO-5-100-54-ET38_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K32) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Oberkante des Stoßfängers bis
200 mm vor der senkrechten Radmittenebene komplett umzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante, auf einer
Länge von ca. 50 mm nach unten, auf die Breite der umgebördelten Kante zu kürzen.
K33) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers reifenseitig bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
RA-000511-G0-104-16~TO-5-100-54-ET38_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
K82) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen notwendig:
- die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen,
- der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante ist zu entfernen,
- die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
komplett umzulegen,
- die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der
umgelegten Radhausausschnittkanten zu kürzen,
- der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 18.08.2016
RA-000511-G0-104-16~TO-5-100-54-ET38_41R6705.docx