Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-M0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 1/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 41R6705.03
Radausführungskennz.: 41R6705.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Effektive Einpresstiefe 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051
geprüfte Radlast: *) 690 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, AP 120 Nm
Schaftlänge 35 mm 50306/08
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, AP 140 Nm
Schaftlänge 35 mm 50306/08
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-M0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 2/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85 Skoda Fabia 1 195/45R16 A01) bis A10)
BF1) D01) K04)
205/40R16
K01)
205/45R16
K01) K28)
215/40R16
K01) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Skoda Fabia 1 RS 195/45R16 A01) bis A10)
BF1) D01) K04)
205/40R16
K01)
205/45R16
K01) K28)
215/40R16
K01) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132 Skoda Fabia 2 195/45R16 A01) bis A10)
(Limousine und Kombi, N205) BF1) D01) E59) K01) K04)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 195/50R16
175/.. oder 185/..) G3G) K42) K43) N205)
205/45R16
K42)
215/40R16
K42)
215/45R16
K42) K43)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-M0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 3/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63 Skoda Fabia 2 195/45R16 A01) bis A10)
(Limousine und Kombi, BF1) D01) E59) K01) K04)
Ausführungen mit 195/50R16
kleinsten Serienreifen G3G) K42) K43)
155/80R13 od.165/70R14
) 205/45R16
K42)
215/40R16
K42)
215/45R16
G5G) K42) K43)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ e8*2018/858*00014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 110 Skoda Fabia 4 195/55R16 A01) bis A10)
K04) BF2) D01) K01)
205/50R16
K02)
205/55R16
K02)
215/50R16
K02)
225/45R16
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-M0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 4/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NW e8*2007/46*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Skoda Kamiq 195/60R16 M+S A02) bis A10)
A93) BF1) D01)
205/55R16
A01) A93) K03) K04)
205/60R16
A01) A93) K03) K04)
215/50R16
A01) A93) G01) K01) K04)
215/55R16
A01) A93) K01) K04)
215/60R16
A01) A93) G01) K01) K04)
225/50R16
A01) A93a) K01) K04)
225/55R16
A01) A93a) K01) K04)
235/50R16
A01) K01) K02)
235/55R16
A01) G01) K01) K02)
245/50R16
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1U e11*2007/46*0011*..
1U e11*95/54*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132 Skoda Octavia 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, N205) BF1) D01)
Allrad)
205/50R16
A01) G01) K03)
205/55R16
A01) K03) K32)
215/50R16
A01) K03) K31)
225/50R16
A01) K01) K04) K31)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-M0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 5/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NH e11*2007/46*0249*..
NH e11*2007/46*0250*..
NH e8*2007/46*0320*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Skoda Rapid, Rapid 205/45R16 A01) bis A10)
Spaceback BF1) D01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NW e8*2007/46*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Skoda Scala 195/60R16 A01) bis A10)
N205) BF1) D01) K04)
195/60R16 M+S
205/55R16
215/50R16
A93) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77 Skoda Roomster Scout 195/45R16 A01) bis A10)
A93) BF1) D01) K04) K42)
205/45R16
215/40R16
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
5J N083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 63 Skoda Roomster, 195/45R16 A01) bis A10)
Skoda Praktik A93) K04) BF1) D01) K01) K42)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 205/45R16
175/.. ) K04)
215/40R16
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-M0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 6/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
5J N083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77 Skoda Roomster, 195/45R16 A01) bis A10)
Skoda Praktik A93) K04) N205) BF1) D01) K01) K42)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 205/45R16
185/..) K04)
215/40R16
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
5J e8*2007/46*0319*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 92 Skoda Fabia 3 195/45R16 A01) bis A10)
(Limousine und Kombi) BF1) D01) E59a) K04)
195/50R16
K01) K28) K49) K51)
205/45R16
K03)
215/45R16
K01) K28) K51)
225/45R16
K01) K25) K28) K49) K51)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-M0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 7/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: AP 50306/08
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: AP 50306/08
Anzugsmoment: 140 Nm
D01) Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-M0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 8/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
E59) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42
• e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19.
E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
• e11*2007/46*0013* ab Nachtragsstand 20
• e8*2007/46*0319*
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G3G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
195/55R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-M0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 9/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
• sofern vorhanden, sind an Achse 2 vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100
mm vor und hinter der Radmitte der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste, ein
Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K32) An Achse 2 ist - sofern vorhanden - vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab
Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von
der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser ganz an das Blechradhaus anzulegen.
K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste
bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.
K43) An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.
K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50°
hinter der Radmitte umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 5b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 24.01.2022