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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-N0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    41R6705
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           41R6705.03
Radausführungskennz.:                                    41R6705.03
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    68,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: *)                                        690 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUBARU

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             ZP50337     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-N0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                            e13*2007/46*1281*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Subaru BRZ            205/55R16                                 A02) bis A10)
                                                                                A94) BF1) EF0)
                                        215/50R16
                                        A01) K03)

                                        225/50R16
                                        A01) K01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        205/50R16           225/45R16           A02) bis A10)
                                                            A94)                BF1) EF0) V00)
                                        205/55R16           225/50R16           A01) bis A10)
                                                            A94) K04)           BF1) EF0) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SG                             e13*98/14*0087*..
SGG                            e11*2001/116*0242*..
SGG                            e11*2001/116*0317*..
SGS                            e1*2001/116*0209*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169      Subaru Forester         205/60R16                               A02) bis A10)
                                        A98a) N215)                             BF1)

                                        205/60R16 M+S
                                        A98a) W215)

                                        215/55R16
                                        A98a)

                                        215/60R16

                                        225/55R16

                                        235/55R16
                                        A01) K01) K04)

                                        245/50R16
                                        A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-N0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                             e13*2001/116*0982*..
SHG                            e11*2001/116*0329*..
SHS                            e1*2001/116*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169     Subaru Forester         215/60R16                         A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur bis                                      BF1)
                EG-Genehmigungs-Nr. 215/65R16
                e13*2001/116*0982*08)
                                        225/60R16

                                        235/55R16
                                        A01) K01) K02)

                                        235/60R16
                                        A01) K01) K02)

                                        245/55R16
                                        A01) K01) K02)

                                        255/50R16
                                        A01) K01) K02)

                                        255/55R16
                                        A01) K01) K02) K35)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                             e13*2001/116*0982*..
SJ                             e13*2007/46*1305*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Subaru Forester        215/65R16 M+S                      A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur ab                                       A93) BF1) EB1)
                EG-Genehmigungs-Nr. 215/70R16 M+S
                e13*2001/116*0982*09)
                                       225/60R16 M+S

                                        225/65R16 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3                            e1*2001/116*0438*..
G3G                           e11*2001/116*0325*..
G3S                           e1*2001/116*0460*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 195      Subaru Impreza         195/60R16                          A01) bis A10)
                                       N205)                              BF1) G97) K03)

                                        195/60R16 M+S
                                        W205)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-N0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                         e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                        e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG                       e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG                       e11*2001/116*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127     Subaru Legacy          195/55R16                           A01) bis A10)
                (Ausführungen ohne     K03) N205)                          BF1) E42)
                Serienreifen
                215/45R18 od.          195/55R16 M+S
                215/50R17 und nicht    K03) W205)
                Ausführung Outback)
                                       205/55R16
                                       K01)

                                        205/60R16
                                        K01)

                                        215/50R16
                                        K01)

                                        215/55R16
                                        K01) K15)

                                        225/50R16
                                        K01) K04) K15)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123     Subaru Legacy            205/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                          BF1) EF0)
                kleinsten Serienreifen   205/60R16
                in 16Zoll oder 17Zoll)
                                         215/50R16
                                         A01) K03)

                                        215/55R16
                                        A01) K03)

                                        225/50R16
                                        A01) K01) K02)

                                        225/55R16
                                        A01) K01) K02)

                                        235/50R16
                                        A01) K01) K02) K35)

                                        245/50R16
                                        A01) K01) K02) K13) K22) K35)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-N0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                         e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                        e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                       e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123     Subaru Legacy Outback 215/65R16                            A02) bis A10)
                                                                           BF1) EF0)
                                       215/70R16

                                       225/60R16

                                       225/65R16

                                       235/60R16

                                       245/55R16

                                       245/60R16

                                       255/55R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4                            e1*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Subaru XV              215/65R16 M+S                       A02) bis A10)
                                                                           A93) BF1) EF0)
                                       225/60R16 M+S
                                       A01) K01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
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Nr. :                       RA-000511-N0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50337
       Anzugsmoment: 110 Nm

E42)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18
       serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
       zugelassen sind.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Tolcico mit belüfteter Scheibe Ø315,5x30 mm
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Nr. :                       RA-000511-N0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G97)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
       225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-N0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


K35)   An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur
       Stoßfängeroberkante umzulegen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 17a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 10.03.2023