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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    41R6705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           41R6705.03
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                           690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A10(a), T18, T18C, T19, T19U, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50380 110 Nm
T20, T22, T23, T25, XP11(a),  M12x1,5
XP12(a), XW3(a), XW3P,
XW5 (EU, M)




RA-000511-G0-104-16~TO-5-100-54-ET38_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                         T18
ABE / EG-Genehmigung:        F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Toyota Celica                205/45R16                         A02) bis A10)

77 bis 115           Toyota Celica         215/45R16                         A01) bis A10)
                                                                             K14)
                                           215/40R16
F411/NT3E            1000/970                                                5/100/54,1


Typ:                         T18C
ABE / EG-Genehmigung:        F683
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115          Toyota Celica                215/45R16                         A01) bis A10)
                                                                             K14)E46)
                                           215/40R16
F468/NT1E            1000/970                                                5/100/54,1


Typ:                           T19
ABE / EG-Genehmigung:          G004
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73 bis 98    Toyota Carina E,             205/45R16                         A01) bis A10)
              Toyota Carina E Kombi                                          K32)
                                           215/40R16
 116 bis 129         Toyota Carina E GTi   205/45R16
                                           G01)

G004/NT05E           920/980                                                 5/100/54,1


Typ:                           T19U
ABE / EG-Genehmigung:          G172 ; e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 98    Toyota Carina E,          205/45R16                            A01) bis A10)
              Toyota Carina E Kombi                                          K32)
                                        215/40R16
e11*93/81*0010*02E   930/990                                                 5/100/541


Typ:                           T20
ABE / EG-Genehmigung:          G608 ; e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 129   Toyota Celica,            205/50R16                            A02) bis A10)
              Toyota Celica Cabrio
                                        225/45R16
                                        A01)K14)
178           Toyota Celica Turbo 4WD 225/45R16                              A01) bis A10)
                                                                             K14)

e1*93/81*0006*05E    960/945                                                 5/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                         T22
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Toyota Avensis           205/50R16                                           A01) bis A10)
                                                                                           K15)K33)
                                                   205/55R16
                                                   G01)

                                                   205/45R16

                                                   225/45R16

                                                   215/40R16
                                                   G17)
                                                   zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                   vorne                hinten
                                                   205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                                                           K15)K33)V00)
e11*93/81*0077*08E      1010/970                                                           5/100/541


Typ:                         T23
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0122*.. , e11*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 141  Toyota Celica            205/50R16                                           A02) bis A10)

                                                   205/50R16 M+S

                                                   225/45R16
                                                   zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                   vorne                hinten
                                                   205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)
                                                                                           V00)
e11*2001/116*0122*07E   960/945                                                            5/100/541


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                                      e11*2001/116*0196*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120              Toyota Avensis              195/55R16                              A02) bis A10)
                        (Fahrzeugausf. vor Facelift N205)                                  EF0)
                        2006, ohne Serienbereifung
                        215/50R17)                  205/55R16

                                                   215/50R16

                                                   225/50R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 120      Toyota Avensis            195/55R16                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift    N205)                             EF0)
                2006, mit Serienbereifung
                215/50R17)                205/55R16

                                          215/50R16

                                          225/50R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP11(a)                         e11*2001/116*0263*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74       Toyota Urban Cruiser     195/60R16                          A02) bis A10)
                (Frontantrieb)
                                         205/55R16

                                          215/55R16

                                          225/50R16
                                          A01)K04)

                                          235/50R16
                                          A01)K01)K04)K82)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                         e11*2001/116*0264*..
XW3P                           e11*2007/46*0015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius            195/55R16                           A02) bis A10)
                                        A01)K03)                            EF0)

                                          195/60R16
                                          A01)K03)K82)

                                          205/55R16
                                          A01)K01)K82)

                                          215/50R16
                                          A01)K01)K82)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    5/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XW5 (EU, M)                    e11*2007/46*2971*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
72              Toyota Prius            195/55R16                         A02) bis A10)
                                                                          EF0)
                                         205/50R16

                                         225/45R16
                                         A01)G01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XP12(a)                        e11*2007/46*0020*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Verso S          195/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)

                                         205/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         205/55R16
                                         A01)K01)K04)K16)K18)K20)K26)

                                         215/50R16
                                         A01)K01)K04)K16)K18)K20)K26)

                                         225/45R16
                                         A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    6/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A10(a)                         e11*2007/46*0150*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Lexus CT200h            195/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93)N205)                         EF0)

                                         195/60R16
                                         A93a)G05)N205)

                                         205/55R16
                                         A93a)

                                         215/50R16
                                         A93)

                                         225/50R16
                                         A01)K03)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    7/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E46)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Nachtrag 1 (geänderte Spurweiten an Achse 2).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
       der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15
       ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G17)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet
       sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.


RA-000511-G0-104-16~TO-5-100-54-ET38_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K18)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K20)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K32)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Oberkante des Stoßfängers bis
         200 mm vor der senkrechten Radmittenebene komplett umzulegen,
       - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante, auf einer
         Länge von ca. 50 mm nach unten, auf die Breite der umgebördelten Kante zu kürzen.

K33)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers reifenseitig bis zur
        Befestigungsschraube zu kürzen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


K82)       Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
           Maßnahmen notwendig:
       -    die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
            komplett umzulegen,
       -    der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der
            Stoßfängeroberkante ist zu entfernen,
       -    die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
            komplett umzulegen,
       -    die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der
            umgelegten Radhausausschnittkanten zu kürzen,
       -    der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)       Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
           Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
           wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
           Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
           und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
           freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.08.2016




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