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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    1/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     41R6705
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                            41R6705.03
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                            690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 5Z,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50397 120 Nm
6R, 9C, 9N                       M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm

Typ:                         1HXO
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 128   Golf , Vento            205/45R16                            A02) bis A10)

                                      215/40R16
F804/NT17E      980/840                                                    5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               18c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                         1H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 128   Golf , Vento,            205/45R16                                         A02) bis A10)
              Golf Variant
                                       215/40R16

 140                Golf syncro VR6,          205/45R16
                    Golf Variant syncro VR6
                                              215/40R16
e1*96/79*0068*03E   980/990                                                              5/100/57,0



Typ:                          1HX1
ABE / EG-Genehmigung:         G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Golf syncro VR6                 205/45R16                                  A02) bis A10)

 140                Golf Variant syncro VR6   215/40R16

G156/NT12E          980/990                                                              5/100/57,0



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                                   e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150          VW Golf, Golf 4-Motion, VW 195/55R16                                  A02) bis A10)
                    Bora, Bora 4-Motion        N205)                                      EF0)
                    (Schrägheck, Stufenheck,
                    Kombi, Front-und           195/55R16 M+S
                    Allradantrieb)             W205)

                                              205/50R16

                                              205/55R16

                                              215/50R16
                                              A01)K03)K04)K31)

                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              205/55R16            225/50R16             A01) bis A10)
                                                                   K04)K44)              EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    3/9                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y                              e1*2001/116*0205*..
9C                              e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      VW New Beetle             195/55R16                                  A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)           N205)

                                          195/55R16 M+S
                                          W205)

                                          205/50R16

                                          205/55R16

                                          225/45R16

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16            A01) bis A10)
                                                               K33)                 V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Polo                   195/45R16                                 A02) bis A10)
                (außer Ausführungen Cross A01)A93)K04)                              E48)
                Polo, Polo Fun)
                                          205/45R16
                                          A01)K04)

                                          215/40R16
                                          A01)K04)

                                          215/45R16
                                          A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               18c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                             e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      VW Polo                 195/45R16                          A02) bis A10)
                                        A01)A93)K04)N205)

                                          195/45R16 M+S
                                          A01)A93)K04)W205)

                                          205/45R16
                                          A01)K04)

                                          215/40R16
                                          A01)K04)

                                          215/45R16
                                          A01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Cross Polo, Polo Fun 195/50R16 M+S                      A02) bis A10)

                                          205/45R16 M+S




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                             e1*2001/116*0301*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55       VW Fox                  195/45R16                          A02) bis A10)
                (außer CROSS FOX)                                          E49)
                                        205/40R16
                                        A01)K03)

                                          205/45R16
                                          A01)K03)

                                          215/40R16
                                          A01)K01)

                                          215/45R16
                                          A01)G0D)K01)




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Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    5/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
6R                             e1*2007/46*0486*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110      VW Polo                 195/45R16                         A02) bis A10)
                (außer Cross)           N205)

                                         195/45R16 M+S

                                         195/50R16
                                         A01)K04)K93)N205)

                                         195/50R16 M+S
                                         A01)K04)K93)

                                         205/45R16
                                         N215)

                                         205/45R16 M+S

                                         215/45R16
                                         A01)K04)K25)K93)

                                         225/45R16
                                         A01)K01)K04)K25)K93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141     VW Polo GTI             195/45R16 M+S                     A02) bis A10)

                                         195/50R16 M+S
                                         A01)K04)K93)

                                         205/45R16 M+S

                                         215/45R16
                                         A01)K04)K25)K93)

                                         225/45R16
                                         A01)K01)K04)K25)K93)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               18c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
162             VW Polo R               195/50R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)K04)K93)

                                         205/45R16 M+S

                                         215/45R16 M+S
                                         A01)K04)K25)K93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81       VW Polo Cross           195/45R16                         A02) bis A10)

                                         195/50R16
                                         A01)K93)

                                         205/45R16

                                         215/45R16
                                         A01)K25)K93)

                                         225/45R16
                                         A01)K25)K93)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               18c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
       werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

E48)   Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

E49)   Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
       der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.



RA-000511-E0-104-18c~VW-5-100-57-ET38_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               18c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


G0D)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K31)    Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig
        nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im
        rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur
        Fahrzeugmitte hin zu versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch
        Kreisfahrt). Auflage A01 ist anzuwenden.

K33)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der
        Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen.

K44)    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb sind an Achse 2 folgende Maßnahmen
        erforderlich:
       - die ins Radhaus ragende Kunststoffaufwölbung vor der HA-Feder ist ab Unterkante
         (Befestigungsschraube) auf einer Länge von ca. 200 mm nach oben (auf einer Breite
         von 50 mm) abzutrennen oder warm einzuformen,
       - die Befestigungsschraube dort ist zu entfernen und der Blechwinkel dahinter nach
         vorn zu formen (auf ABS-Steuerleitung achten),
       - die Kunststoff-Radhausschale im rechten Radhaus direkt vor dem Dämpfer ist ab
         Unterkante bis ca. 100 mm nach oben (auf einer Breite von 50 mm) abzutrennen oder
         warm einzuformen.




RA-000511-E0-104-18c~VW-5-100-57-ET38_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               18c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


K93)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
       Radmitte umzulegen,
       - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
       Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
       wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
       Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
       und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
       freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 18c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 24.11.2014




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