Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 1/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 41R6705.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Effektive Einpresstiefe 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051
geprüfte Radlast: *) 690 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, AP 120 Nm
Schaftlänge 35 mm 50306/08
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, AP 140 Nm
Schaftlänge 35 mm 50306/08
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 2/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 VW Fox 195/45R16 A01) bis A10)
(außer CROSS FOX) K04) BF1) E49) K01)
205/40R16
K04)
205/45R16
K04)
215/40R16
K02)
215/45R16
G0D) K02) K32)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1J e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150 VW Golf, Golf 4- 195/55R16 A01) bis A10)
Motion, VW Bora, Bora K03) N205) BF1) EF0) K04)
4-Motion
(Schrägheck, Stufenheck, 195/55R16 M+S
Kombi, Front-und K03) W205)
Allradantrieb)
205/50R16
K01)
205/55R16
K01) K32)
215/50R16
K01) K32)
225/50R16
K01) K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K01) K04) K35) BF1) EF0) V00)
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Nr. : RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 3/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y e1*2001/116*0205*..
9C e1*2001/116*0106*.., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW New Beetle 195/55R16 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) N205) BF1)
195/55R16 M+S
W205)
205/50R16
A01) K03) K33)
205/55R16
A01) K03) K33)
225/45R16
A01) K03) K33)
225/50R16
A01) K01) K04) K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K03) K04) K33) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9N e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132 VW Polo 195/45R16 A01) bis A10)
K03) N205) BF1) K04)
195/45R16 M+S
K03) W205)
205/45R16
K03) K47)
215/40R16
K01) K47)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9N e1*2001/116*0174*.., e1*98/14*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77 VW Polo 195/45R16 A01) bis A10)
(außer Ausführungen K03) BF1) E48) K04)
Cross Polo, Polo Fun)
205/45R16
K03) K47)
215/40R16
K01) K47)
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Nr. : RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 4/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9N e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77 VW Cross Polo, Polo Fun 195/50R16 M+S A02) bis A10)
BF1)
205/45R16 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
6R e1*2007/46*0486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 VW Polo 195/50R16 A01) bis A10)
(außer Cross) N205) BF1) K01) K04) K25) K93)
195/50R16 M+S
205/45R16
N215)
205/45R16 M+S
215/45R16
K28) K90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141 VW Polo GTI 195/50R16 M+S A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K25) K93)
205/45R16 M+S
215/45R16
K28) K90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 VW Polo R 195/50R16 M+S A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K25) K93)
205/45R16 M+S
215/45R16 M+S
K28) K90)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 5/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 VW Polo Cross 195/50R16 A01) bis A10)
N205) BF1) K25) K93)
205/45R16
N215)
215/45R16
K28) K90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C1 e13*2007/46*1985*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110 VW T-Cross 195/60R16 M+S A02) bis A10)
A93a) BF2)
195/65R16 M+S
205/55R16
A01) A93a) K01) K04)
205/60R16
A01) K01) K04)
215/55R16
A01) K01) K04)
215/60R16
A01) K01) K04)
225/50R16
A01) A93a) K01) K04)
225/55R16
A01) K01) K04)
235/50R16
A01) K01) K04)
245/50R16
A01) K01) K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. : RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. : 5c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: AP 50306/08
Anzugsmoment: 120 Nm
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Nr. : RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 7/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: AP 50306/08
Anzugsmoment: 140 Nm
E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).
E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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Nr. : RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 8/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur
Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der Stoßfängeroberkante
bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen,
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
Stoßfängeroberkante aufzuweiten.
K47) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel - im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis etwa
100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 25 mm Breite (gemessen von
der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K90) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.
K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
- der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 9/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 5c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 11.03.2020