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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    1/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      41R6705
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                             41R6705.08
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                             800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2245 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
A32, A33, C23, C23W, J10,          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP50853 110 Nm
P12, S14, T30, T31, V10, F15,      M12x1,25
F15-LPG

Typ:                         C23
ABE / EG-Genehmigung:        G201; e9*93/81*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 49 bis 93    Nissan Serena           205/55R16                              A02) bis A10)
                                                                             E46)
                                        225/50R16
e9*93/81*0013*00E   965/1300                                                 5/114,3/66,1




RA-000511-D0-104-22~NI-5-114_3-66-ET40_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    2/9                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                         C23W
ABE / EG-Genehmigung:        e9*95/54*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 93    Nissan Serena            205/55R16                                 A02) bis A10)
                                       A91)                                      E46)

                                         225/50R16
e9*95/54*0018*07E   965/1300                                                     5/114,3/66,1



Typ:                          A32
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 142   Nissan Maxima QX         205/55R16                                A02) bis A10)

                                         225/50R16

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                 V00)
e1*93/81*0011*03E   1105/1020(1080)                                              5/114,3/66



Typ:                         S14
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 147           Nissan 200 SX           205/55R16                                 A02) bis A10)

                                         225/50R16
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                 V00)
e1*93/81*0012*03E   890/965(1030)            5/114,3/66



Typ:                         A33
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 147  Nissan Maxima QX         205/55R16                                 A02) bis A10)

                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                 V00)
e1*98/14*0136*04E   1090/1085                                                    5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    3/9                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                          V10
ABE / EG-Genehmigung:         e9*98/14*0035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78           Nissan Almera Tino        205/55R16                                  A02) bis A10)
                                        A01)G01)

                                           205/50R16

                                           225/50R16
                                           A01)G01)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                   G01)V00)
Motorleistung       Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82 bis 100         Nissan Almera Tino     205/55R16                               A02) bis A10)

                                           205/50R16

                                           225/50R16
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                   V00)
e9*98/14*0035*09E   1085/960                                                       5/114,3/66



Typ:                         T30
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 121   Nissan X-Trail           215/65R16                                   A02) bis A10)

                                           225/60R16

                                           235/60R16
e1*98/14*0166*09E   1110/1165(0)                                                   5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               22
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                          P12
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera,           205/55R16                                     A02) bis A10)
              Nissan Primera Kombi
                                        205/60R16

                                              215/55R16

                                              225/50R16

                                              225/55R16

                                              235/50R16
                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                      V00)
                                              215/55R16            235/50R16          A02) bis A10)
                                                                                      V00)
e11*98/14*0183*06   1110/1060(0)                                                      5/114,3/66



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                                 e11*2001/116*0295*..
J10                                 e3*2007/46*0067*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110          Nissan Qashqai, Qashqai+2 215/65R16                               A02) bis A10)B24)
                                              A93)                                    EF0)

                                              225/60R16
                                              A93)

                                              235/60R16

                                              245/55R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    5/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail            215/65R16                         A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-Nr.: A93)
                e1*2001/116*0432*05)
                                          225/60R16
                                          A93)

                                          235/60R16

                                          245/55R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                              e11*2007/46*0132*..
F15-LPG                          e3*2007/46*0225*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 147      Nissan Juke, Nissan Juke 205/60R16                          A02) bis A10)
                Bifuel                    A93)                              E19)EF0)
                (Frontantrieb)
                                          205/65R16
                                          A93)G0Z)

                                          215/55R16
                                          A93)

                                          215/60R16
                                          A93)G1Y)

                                          225/55R16
                                          A01)A93)K03)

                                          235/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          235/55R16
                                          A01)G1Y)K01)K04)

                                          245/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          255/50R16
                                          A01)G1Y)K01)K04)K74)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    6/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 147     Nissan Juke             205/60R16                         A02) bis A10)
                (Allrad)                A93)                              EF0)

                                         205/65R16
                                         A93)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16
                                         A93)

                                         225/55R16
                                         A01)A93)K03)

                                         235/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         235/55R16
                                         A01)K01)K04)

                                         245/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         255/50R16
                                         A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    7/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüfteter Bremsscheibe Ø 319x28 mm

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung Nissan Vanette Cargo. HA: Achslast ab 1470 kg

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               22
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     215/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
        Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
        entsprechend zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 22 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 06.08.2013




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