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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     41R6705
                                 einteiliges Leichtmetall-Sonderrad, Mittenbohrung mit einer Kappe
Art des Sonderrades:
                                                             abgedeckt
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                             41R6705.08
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                        82 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                             800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2245 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzezugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    SUZUKI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                              ZP50857     110 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm          ZP50897     110 Nm
BF3         bei Typ MZ:                                                         ZP50880     110 Nm
            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
            bei Typ NZ:                                                         ZP50897      110 Nm
            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
BF4         bei Typ GY:                                                         ZP50857      110 Nm
            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
            bei Typen EY, EY-2:                                                 ZP50897      110 Nm
            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
BF5         bei Typ GY:                                                         ZP50857      110 Nm
            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
            bei Typen EY,EY-2:                                                  ZP50897      110 Nm
            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                               e4*2007/46*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Suzuki Kizashi            215/60R16                         A02) bis A10)
                (4-türig Limousine)       A93a)                             BF1)

                                         225/55R16
                                         A93a)

                                         225/60R16
                                         A01) G01)

                                         235/55R16
                                         A01) K03) K04)

                                         245/50R16
                                         A01) K01) K04)

                                         245/55R16
                                         A01) G01) K01) K04)

                                         255/50R16
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ                              e4*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
92              Suzuki Swift Sport       195/50R16                          A01) bis A10)
                                         K26)                               BF2) K04)

                                         205/45R16

                                         215/45R16
                                         K03) K26) K38)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ                             e4*2007/46*0155*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Suzuki Swift Sport      195/50R16                           A01) bis A10)
                                        K04)                                BF3) K01) K16) K23)

                                         205/45R16

                                         215/45R16
                                         K04)
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Anlage-Nr. :                20a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 195/60R16                         A02) bis A10)
                (5-türig, mit            A98a) N205)                       BF4)
                Serienverbreiterung)
                                         205/55R16
                                         A98a)

                                         205/60R16
                                         A98a)

                                         215/55R16
                                         A98a)

                                         225/50R16
                                         A98a)

                                         225/55R16

                                         235/50R16
                                         A98a)

                                         245/50R16
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Nr. :                       RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 195/60R16                         A02) bis A10)
                (5-türig, ohne           A98a) N205)                       BF5)
                Serienverbreiterung)
                                         205/55R16
                                         A98a)

                                         205/60R16
                                         A98a)

                                         215/55R16
                                         A98a)

                                         225/50R16
                                         A98a)

                                         225/55R16

                                         235/50R16
                                         A01) A98a) K01) K04)

                                         245/50R16
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Suzuki SX4              205/55R16                          A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-                                      BF2) E45)
                Nr. e4*2007/46*0779*03) 205/60R16

                                         215/50R16
                                         A01) K01)

                                         215/55R16
                                         A01) K01)

                                         225/50R16
                                         A01) K01) K04)

                                         225/55R16
                                         A01) K01) K04) K49)

                                         235/50R16
                                         A01) K01) K04) K49)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103      Suzuki SX4              215/60R16                           A01) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-                                        BF2) E45a) K04)
                Nr. e4*2007/46*0779*04) 225/55R16
                                        K01)

                                         235/55R16
                                         K01)

                                         245/50R16
                                         K01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JT                               e4*2001/116*0091*..
JT                               e4*2007/46*0292*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       215/70R16                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)          A98a)                             BF1)

                                         215/75R16
                                         A98a)

                                         225/65R16
                                         A98a)

                                         225/70R16
                                         A98a)

                                         235/65R16
                                         A01) A93) K04)

                                         245/60R16
                                         A01) A93) K03) K04)

                                         255/60R16
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                            e4*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 103      Suzuki Vitara          215/60R16                         A01) bis A10)
                                       K04)                              BF2)

                                        225/55R16
                                        K01) K04)

                                        235/55R16
                                        K01) K04)

                                        245/50R16
                                        K01) K04)

                                        255/50R16
                                        K01) K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50857
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50897
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       bei Typ MZ:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 110 Nm
       bei Typ NZ:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50897
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


BF4)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       bei Typ GY:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50857
       Anzugsmoment: 110 Nm
       bei Typen EY, EY-2:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50897
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF5)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       bei Typ GY:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50857
       Anzugsmoment: 110 Nm
       bei Typen EY,EY-2:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50897
       Anzugsmoment: 110 Nm

E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K38)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
          mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus
          liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
          Restbreite von 5mm zu kürzen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 20a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2018