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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-H0-104
Anlage-Nr. :               25c
Seite :                    1/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    41R6705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          41R6705.351
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    63,30 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           792 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2245 mm




Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D,         Serien-Radschraube, Kegel 60°,                        120 Nm
B-N2E, F, F-N2D                  Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                                 31,5 mm
M, M-2D, M-N2E                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZPM5X2154 120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000511-H0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET45_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-H0-104
Anlage-Nr. :               25c
Seite :                    2/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                 e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo S40,V50              195/55R16                         A02) bis A10)B24)
                (Front -und Allradantrieb) A93)                              S01)

                                           195/60R16

                                           205/55R16

                                           215/50R16
                                           A01)K01)

                                           215/55R16
                                           A01)K01)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)

                                           235/50R16
                                           A01)K01)K04)K33)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
M-2D                           e1*2001/116*0427*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo C30               195/60R16                            A02) bis A10)B24)
                                                                             S01)
                                           205/55R16

                                           215/50R16
                                           A01)K03)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)




RA-000511-H0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET45_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-H0-104
Anlage-Nr. :               25c
Seite :                    3/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M                               e4*2001/116*0076*..
M-N2E                           e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40                 195/60R16                         A02) bis A10)B24)
                (außer V40 Cross Country) A93a)N205)                        EF0)

                                          205/55R16
                                          A93a)

                                          215/55R16

                                          225/50R16

                                          235/50R16
                                          A01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A                              e9*2001/116*0057*..
A-2D                           e1*2001/116*0504*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo S80               205/60R16                           A02) bis A10)
                                        N215)                               E58)

                                          215/55R16
                                          N225)

                                          225/55R16

                                          235/50R16

                                          245/50R16
                                          L22)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-H0-104
Anlage-Nr. :               25c
Seite :                    4/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e9*2001/116*0065*..
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70               205/60R16                         A02) bis A10)
                (nicht XC 70)           N215)

                                         215/55R16
                                         N225)

                                         225/55R16

                                         235/50R16

                                         245/50R16
                                         L22)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e9*2001/116*0065*..
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Volvo XC70              215/65R16                         A02) bis A10)

                                         225/60R16

                                         225/65R16

                                         235/60R16

                                         245/55R16
                                         A01)K01)




RA-000511-H0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET45_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-H0-104
Anlage-Nr. :               25c
Seite :                    5/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
F-N2D                           e13*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60,V60, V60 Hybrid 205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; außer A93)N215)                          E58)EF0)
                Cross Country)
                                          205/60R16
                                          A93)N215)

                                          215/55R16
                                          A01)A93)K01)K04)

                                          225/50R16
                                          A01)A93a)K01)K04)

                                          225/55R16
                                          A01)K01)K04)

                                          235/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          245/50R16
                                          A01)K01)K04)K49)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 215/65R16                          A02) bis A10)
                V60 Cross Country
                                         225/60R16
                                         A93a)

                                          225/65R16

                                          235/60R16

                                          245/55R16

                                          255/55R16
                                          A01)K01)




RA-000511-H0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET45_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-H0-104
Anlage-Nr. :               25c
Seite :                    6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-H0-104
Anlage-Nr. :               25c
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x25 mm, 1-Kolben-Faustsattel ATE .

E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
        seitlichen Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
        Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.


RA-000511-H0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET45_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-H0-104
Anlage-Nr. :               25c
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
     ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer
     Servicesatz" einzubauen (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage
     A01 zusätzlich zu beachten.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 25c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.08.2016




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