Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  41R6705
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         41R6705.111
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      710 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5,                      ZPS5X3256 120 Nm
                Schaftlänge 36 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,25,                     ZPS5X3301 140 Nm
                Schaftlänge 37 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5,                      ZPS5X3256 110 Nm
                Schaftlänge 36 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160     BMW 1er                  195/55R16                           A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          N205)                               BF1) EF0)

                                         195/55R16 M+S
                                         W205)

                                         195/60R16
                                         N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         W205)

                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A01) K03) K04)

                                         225/50R16
                                         A01) K03) K04)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
187                               e1*2001/116*0287*..
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 145      BMW 1er                    195/55R16                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ N205)                              BF1)
                1K2 bis Genehmigungs-
                Nr.                        195/55R16 M+S
                e1*2007/46*0273*03;
                beim Typ 1K4 bis           205/55R16
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)        215/50R16
                                           A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive        195/55R16                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ N205)                              A94) BF2) EB1) EF0)
                1K2 ab Genehmigungs-
                Nr.                        195/55R16 M+S
                e1*2007/46*0273*04;        W205)
                beim Typ 1K4 ab
                Genehmigungs-Nr.           195/60R16
                e1*2007/46*0283*04)        N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         W205)

                                         205/55R16
                                         N215)

                                         205/55R16 M+S

                                         215/50R16
                                         N225)

                                         215/50R16 M+S

                                         215/55R16
                                         A01) G01) N225)

                                         215/55R16 M+S
                                         A01) G01)

                                         225/50R16
                                         N235)

                                         225/50R16 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                               e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 165     BMW 2er, 2er xDrive       205/50R16                              A02) bis A10)
                (Serie bis einschließlich A01) G01)                              A94) BF2) EB1) EF0)
                17 Zoll Sommerbereifung)
                                          205/55R16

                                         215/50R16

                                         215/55R16
                                         A01) G01)

                                         225/50R16
                                         A01) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                              A94) K04)          BF2) EB1) EF0) V00)
                                         215/55R16            235/50R16          A01) bis A10)
                                                              A94a) K04)         BF2) EB1) EF0) G01) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142      BMW 3er                  205/55R16                               A02) bis A10)
                (außer 330i, 330d)                                               BF1) EF0)
                                         215/55R16

                                         225/50R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142      BMW Z3                   205/55R16                               A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1692     N215)                                   BF1) E42)
                mm)
                                         225/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170     BMW Z3                   205/55R16                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1740     A94a) N215)                       BF3) E43)
                mm)
                                         225/50R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                          e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140      Mini Countryman, Mini   195/60R16 M+S                      A02) bis A10)
                Countryman Allrad       A93)                               BF2) EF0)

                                         195/65R16 M+S
                                         A93)

                                         205/60R16
                                         A01) A93) K01) K04)

                                         215/55R16
                                         A01) A93) K01) K04)

                                         215/60R16
                                         A01) A93a) K01) K04)

                                         225/55R16
                                         A01) K01) K04)

                                         235/50R16
                                         A01) K01) K04)

                                         235/55R16
                                         A01) K01) K04)

                                         245/50R16
                                         A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                         e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Countryman John   195/60R16 M+S                        A02) bis A10)
                Cooper Works           A93)                                 BF2) EF0)

                                         195/65R16 M+S
                                         A93)

                                         205/60R16 M+S
                                         A01) A93) K01) K04)

                                         215/55R16 M+S
                                         A01) A93) K01) K04)

                                         215/60R16 M+S
                                         A01) A93a) K01) K04)

                                         225/55R16 M+S
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                          e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Mini Paceman              195/60R16 M+S                     A02) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)    A93)                              BF2) EF0)

                                         195/65R16 M+S

                                         205/60R16
                                         A01) K01) K04)

                                         215/60R16
                                         A01) K01) K04)

                                         225/55R16
                                         A01) K01) K04)

                                         235/55R16
                                         A01) K01) K04) K84) K85)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                       e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John      195/60R16 M+S                      A02) bis A10)
                Cooper Works           A93)                               BF2) EF0)

                                        195/65R16 M+S

                                        205/60R16 M+S
                                        A01) K01) K04)

                                        215/55R16 M+S
                                        A01) A93a) K01) K04)

                                        215/60R16 M+S
                                        A01) K01) K04)

                                        225/55R16 M+S
                                        A01) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705



A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3256
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3301
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3256
       Anzugsmoment: 110 Nm

E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW Bosch 24/57 mit belüfteter Scheibe
         Ø312x24 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW Bosch 20/300 mit belüfteter Scheibe
         Ø300x20 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
          eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
          und klebend zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-K0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
          eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
          und klebend zu befestigen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 29 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.03.2020