Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R6705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 41R6705.47 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2245 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler AG Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 168 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50742 110 Nm Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm 169, 204, 204K, 245, 245G, 246 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 638, 638/1, 638/2, 639, 639/2, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 140 Nm 639/4, 639/5 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-000511-B0-104-31~DB-5-112-66-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 638 ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0005*.., e9*98/14*0005*.., e9*2001/116*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 58 bis 105 Vito 215/60R16 A01) bis A10) K72) 225/55R16 e9*20017116*0005*12E 1420/1330 5/112/66,6 Typ: 638/1 ABE / EG-Genehmigung: K393 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 105 Vito 215/60R16 A01) bis A10) K72) 225/55R16 K393Nt07 1420/1330 5/112/66,6 Typ: 638/2 ABE / EG-Genehmigung: e9*95/54*0020*.., e9*98/14*0020*.., e9*2001/116*0020*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72 bis 128 Viano 215/60R16 A01) bis A10) K72) 225/55R16 e9*2001/116*0020*09E 14200/1330(1400) 5/112/66,6 Typ: 639 ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Vito, Viano 205/65R16C A02) bis A10)E06) M00) E24) 225/60R16 A01)K04)T98) 225/60R16C A01)K04) e9*2001/116*0048*13E min1470/1470 max1650/1650 5/112/66,5 RA-000511-B0-104-31~DB-5-112-66-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 639/5 ABE / EG-Genehmigung: L720 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 110 Vito 4x4 205/65R16C A02) bis A10)E06) M00) 225/60R16 A01)K04)T98) 225/60R16C A01)K04) L720 NT02E min1470/1470 max1550/1550 5/112/66,5 Typ: 639/4 ABE / EG-Genehmigung: L275 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Vito, Viano 205/65R16C A02) bis A10)E06) M00) E24) 225/60R16 A01)K04)T98) 225/60R16C A01)K04) L275NT10 min1400-1400 max1550/1650(0) 5/112/66,5 Typ: 639/2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Vito, Viano 205/65R16C A02) bis A10)E06) M00) E24) 225/60R16 A01)K04)T98) 225/60R16C A01)K04)T101) e1*2007/46*0457*02 min 1470/470(0)/ max1550/1700(0) 5/112/66,5 RA-000511-B0-104-31~DB-5-112-66-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 639/4 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Vito, Viano 205/65R16C A02) bis A10) M00) E24) 225/60R16 A01)K04)T98) 225/60R16C A01)K04)T101) e1*2007/46*0458*00 min1400-1400 max1550/1700(0) 5/112/66,5 Typ: 639/5 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 120 Vito 205/65R16C A02) bis A10) M00) 225/60R16 A01)K04)T98) 225/60R16C A01)K04)T101) e1*2007/46*0459*00 min1470/1470 max1550/1550(0) 5/112/66,5 Typ: 168 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0073*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 92 A-Klasse 195/45R16 A01) bis A10)E20) K03) 195/50R16 G03)K68) 205/45R16 K68) 103 A-Klasse 195/45R16 M+S A01) bis A10) K03) 195/50R16 M+S K68) 205/45R16 K68) e1*96/79*0073*16E 810/850(870) 5/112/66,6 RA-000511-B0-104-31~DB-5-112-66-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 169 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 A-Klasse 195/55R16 A02) bis A10) 205/50R16 A01)K15) e1*2001/116*0288*14 980/900(935) 5/112/66,5 Typ: 245 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 B-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) 215/50R16 A01)K03)K04) e1*2001/116*0314*08 1005/900(935) 5/112/66,5 Typ: 245G ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 B- Klasse NGT 205/55R16 A02) bis A10) 215/50R16 A01)K03)K04) e1*2001/116*0470*02 980/970(1000) 5/112/66,5 Typ: 204 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 150; C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)B57)E06) 170; 185, 215 A94)E05) 205/55R16 A94) 215/55R16 225/50R16 e1*2001/116*0431*20 1135/1165(1205) 5/112/66,5 RA-000511-B0-104-31~DB-5-112-66-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 204 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 150 C-Klasse Coupe 195/60R16 A02) bis A10)B57)E06) (ab Genehmigungs Nr. A94)E05) e1*2001/116*0431*19) 205/55R16 A94)E59) 215/50R16 A94)E59) 215/55R16 A94)E59) 225/50R16 A94) 235/50R16 e1*2001/116*0431*20 5/112/66,5 Typ: 204K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 150; 170 C-Klasse (T-Modell) 205/55R16 A02) bis A10)B57)E06) A94) 215/55R16 225/50R16 e1*2001/116*0457*13 1160/1200 (1275) 5/112/66,5 Typ: 246 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 115 B- Klasse 195/60R16 A02) bis A10) 205/55R16 215/50R16 A93a) 215/55R16 225/50R16 e1*2007/46*0751* 1100/955(995) 5/112/66,5 RA-000511-B0-104-31~DB-5-112-66-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000511-B0-104-31~DB-5-112-66-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B57) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe 322x32mm Achse 2 mit massiver Bremsscheibe 300x22 mm E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L). E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 195/50R15 oder 185/55R15 ausgerüstet sind, ist die Auflage G01) zu beachten. RA-000511-B0-104-31~DB-5-112-66-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-B0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab Stoßfänger-Oberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen. K72) An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 31 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 05.01.2012 RA-000511-B0-104-31~DB-5-112-66-ET50_41R6705.docx