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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    1 / 14                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   41R6705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          41R6705.47
Radgröße:                                                 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                          800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2245 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw.
                                      DaimlerChrysler AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
168                            Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                  ZP50742 110 Nm
                               Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
117, 169, 176, 204, 204K, 245, Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                 ZP50705 130 Nm
245G, 246                      Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                               mm
638, 638/1, 638/2, 639, 639/2, Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                 ZP50705 140 Nm
639/4, 639/5                   Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                               mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               31
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                         638
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0005*.., e9*98/14*0005*.., e9*2001/116*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 58 bis 105   Vito                     215/60R16                                  A01) bis A10)
                                                                                  K72)
                                       225/55R16
e9*20017116*0005*12E   1420/1330                                                     5/112/66,6



Typ:                         638/1
ABE / EG-Genehmigung:        K393
Motorleistung Handelsbezeichnungen                 zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 105   Vito                                 215/60R16                         A01) bis A10)
                                                                                     K72)
                                                   225/55R16
K393Nt07               1420/1330                                                     5/112/66,6



Typ:                         638/2
ABE / EG-Genehmigung:        e9*95/54*0020*.., e9*98/14*0020*.., e9*2001/116*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 128   Viano                    215/60R16                                  A01) bis A10)
                                                                                  K72)
                                       225/55R16
e9*2001/116*0020*09E   14200/1330(1400)                                              5/112/66,6



Typ:                         639
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano            205/65R16C                                     A02) bis A10)E06)
                                      M00)                                           ER1)

                                                   225/60R16
                                                   A01)K04)T98)

                                                   225/60R16C
                                                   A01)K04)
e9*2001/116*0048*13E   min1470/1470 max1650/1650                                     5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen                 zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 110    Vito 4x4                            205/65R16C                        A02) bis A10)E06)
                                                   M00)                              ER1)

                                                   225/60R16
                                                   A01)K04)T98)

                                                   225/60R16C
                                                   A01)K04)
L720 NT02E             min1470/1470 max1550/1550                                     5/112/66,5



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Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               31
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano                              205/65R16C                        A02) bis A10)E06)
                                                        M00)                              ER1)

                                                        225/60R16
                                                        A01)K04)T98)

                                                        225/60R16C
                                                        A01)K04)
L275NT10             min1400-1400 max1550/1650(0)                                         5/112/66,5



Typ:                         639/2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 165    Vito, Viano            205/65R16C                                          A02) bis A10)E06)
                                      M00)                                                E106)ER1)

                                                        225/60R16
                                                        A01)K04)T98)

                                                        225/60R16C
                                                        A01)K04)T101)
e1*2007/46*0457*03   min 1470/470(0)/ max1550/1700(0)                                     5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 165    Vito, Viano            205/65R16C                                          A02) bis A10)
                                      M00)                                                E106)ER1)

                                                        225/60R16
                                                        A01)K04)T98)

                                                        225/60R16C
                                                        A01)K04)T101)
e1*2007/46*0458*02   min1400-1400 max1550/1700(0)                                         5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               31
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 120   Vito                   205/65R16C                         A02) bis A10)
                                      M00)                               ER1)

                                                    225/60R16
                                                    A01)K04)T98)

                                                    225/60R16C
                                                    A01)K04)T101)
e1*2007/46*0459*02   min1470/1470 max1550/1550(0)                        5/112/66,5



Typ:                         168
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 92    A-Klasse                 195/45R16                         A01) bis A10)E20)
                                                                         K03)
                                                    195/50R16
                                                    G82)K68)

                                                    205/45R16
                                                    K68)
 103                 A-Klasse                       195/45R16 M+S        A01) bis A10)
                                                                         K03)
                                                    195/50R16 M+S
                                                    K68)

                                                    205/45R16
                                                    K68)
e1*96/79*0073*16E    810/850(870)                                        5/112/66,6




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    5 / 14                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
169                            e1*2001/116*0288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142      Mercedes A-Klasse                                          A02) bis A10)




                                          195/55R16

                                          205/50R16
                                          A01)K15)K23)

                                          205/55R16
                                          A01)G7Z)K15)K23)

                                          225/45R16
                                          A01)K03)K15)K23)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        205/55R16                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A93a)                             E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 215/50R16
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01)K03)
                e1*2001/116*0470*02)
                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    6 / 14                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215      Mercedes C-Klasse        195/60R16                         A02) bis A10)B57)
                (Limousine, W204)        A94)G7S)N205)                     E104)EF0)

                                          195/60R16 M+S
                                          A94)G7S)W205)

                                          205/55R16
                                          A94)N215)

                                          205/55R16 M+S
                                          A94)

                                          215/55R16
                                          A94)G8V)N225)

                                          225/50R16
                                          A94)N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170      Mercedes C-Klasse       205/55R16                          A02) bis A10)B57)
                (Kombi, S204)           A94)N215)                          E104)EF0)

                                          205/55R16 M+S
                                          A94)

                                          215/55R16
                                          A94)G1R)N225)

                                          225/50R16
                                          A94)N235)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    7 / 14                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150     Mercedes C-Klasse       195/55R16                         A02) bis A10)B57)
                (Coupe)                 A94)N205)                         EF0)

                                         195/55R16 M+S
                                         A94)W205)

                                         195/60R16
                                         A94)G7S)N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         A94)G7S)W205)

                                         205/55R16
                                         A94)N215)

                                         205/55R16 M+S
                                         A94)

                                         215/50R16
                                         A94)N225)

                                         215/55R16
                                         A94)G8V)N225)

                                         225/50R16
                                         A94)N235)

                                         235/50R16
                                         A94a)G8V)N245)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    8 / 14                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135      Mercedes B- Klasse       195/55R16                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A93)N205)                         E100)EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 195/55R16 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.      A93)W205)
                e1*2001/116*0470*04)
                                          195/60R16
                                          N205)

                                          195/60R16 M+S
                                          W205)

                                          205/55R16

                                          215/50R16
                                          A93a)

                                          215/55R16
                                          G0X)

                                          225/50R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125      Mercedes A-Klasse       195/60R16                          A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N205)                              E100)E93)EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 195/60R16 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.     W205)
                e1*2001/116*0470*04)
                                          205/55R16

                                          215/50R16

                                          215/55R16

                                          225/50R16

                                          235/50R16
                                          A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    9 / 14                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 125      Mercedes CLA-Klasse     205/55R16                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      A93a)                             E100)EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 215/50R16
                EG-Genehmigungs-Nr.     A93a)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         215/55R16

                                         225/50R16

                                         235/50R16
                                         A01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. :               31
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A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B57) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe 322x32mm
     Achse 2 mit massiver Bremsscheibe 300x22 mm

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.



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E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*04.

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
     - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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G7S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 225/45R17, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G7Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/40R18,
     215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G82) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 195/50R15 und/oder
     185/55R15 ausgerüstet sind oder nur diese Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.


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K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab
        Stoßfängeroberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.

K72) An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



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W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 31 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 24.11.2014




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