Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 1 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R6705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 41R6705.47 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2245 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler AG RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 2 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 168 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50742 110 Nm Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm 117, 169, 176, 204, 204K, 245, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50706 130 Nm 245G, 246 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 638, 638/1, 638/2, 639 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50706 150 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 639/2, 639/4, 639/5 Vito, Viano (W/V 639): ZP50706 150 Nm Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Vito, V-Klasse (W 447): ZP50706 180 Nm Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Typ: 168 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0073*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 92 A-Klasse 195/45R16 A01) bis A10)E20) K03) 195/50R16 G82)K68) 205/45R16 K68) 103 A-Klasse 195/45R16 M+S A01) bis A10) K03) 195/50R16 M+S K68) 205/45R16 K68) e1*96/79*0073*16E 810/850(870) 5/112/66,6 RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 3 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Mercedes A-Klasse 195/55R16 A02) bis A10) 205/50R16 A01)K15)K23) 205/55R16 A01)G7Z)K15)K23) 225/45R16 A01)K03)K15)K23) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mercedes A-Klasse 195/60R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N205) E100)E93)EF0) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 195/60R16 M+S EG-Genehmigungs-Nr. W205) e1*2001/116*0470*04) 205/55R16 215/50R16 215/55R16 225/50R16 235/50R16 A01)K04) RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 4 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A93a) E99) zulässig an Fahrzeugausführungen bis 215/50R16 EG-Genehmigungs-Nr. A01)K03) e1*2001/116*0470*02) 225/50R16 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mercedes B- Klasse 195/55R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A93)N205) E100)EF0) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 195/55R16 M+S EG-Genehmigungs-Nr. A93)W205) e1*2001/116*0470*04) 195/60R16 N205) 195/60R16 M+S W205) 205/55R16 215/50R16 A93a) 215/55R16 G0X) 225/50R16 RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 5 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 Mercedes B-Klasse electric 205/60R16 A02) bis A10) drive A93a) 215/55R16 215/60R16 225/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 150 Mercedes C-Klasse 195/55R16 A02) bis A10)B57) (Coupe, C204) A94)N205) E110)EF0) 195/55R16 M+S A94)W205) 195/60R16 A94)G7S)N205) 195/60R16 M+S A94)G7S)W205) 205/55R16 A94)N215) 205/55R16 M+S A94) 215/50R16 A94)N225) 215/55R16 A94)G8V)N225) 225/50R16 A94)N235) 235/50R16 A94a)G8V)N245) RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 215 Mercedes C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)B57) (Limousine, W204) A94)G7S)N205) E104)EF0) 195/60R16 M+S A94)G7S)W205) 205/55R16 A94)N215) 205/55R16 M+S A94) 215/55R16 A94)G8V)N225) 225/50R16 A94)N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)B57) (Kombi, S204) A94)N215) E104)EF0) 205/55R16 M+S A94) 215/55R16 A94)G1R)N225) 225/50R16 A94)N235) RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 130 Mercedes CLA-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93a) E100)E93a)EF0) 215/50R16 A93a) 215/55R16 225/50R16 235/50R16 A01)K04) Typ: 638 ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0005*.., e9*98/14*0005*.., e9*2001/116*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 58 bis 105 Vito 215/60R16 A01) bis A10) K72) 225/55R16 e9*20017116*0005*12E 1420/1330 5/112/66,6 Typ: 638/1 ABE / EG-Genehmigung: K393 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 105 Vito 215/60R16 A01) bis A10) K72) 225/55R16 K393Nt07 1420/1330 5/112/66,6 Typ: 638/2 ABE / EG-Genehmigung: e9*95/54*0020*.., e9*98/14*0020*.., e9*2001/116*0020*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72 bis 128 Viano 215/60R16 A01) bis A10) K72) 225/55R16 e9*2001/116*0020*09E 14200/1330(1400) 5/112/66,6 RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ: 639 ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Vito, Viano 205/65R16C A02) bis A10)E06) M00) ER1) 225/60R16 A01)K04)T98) 225/60R16C A01)K04) e9*2001/116*0048*13E min1470/1470 max1650/1650 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/4 L275 639/5 e1*2007/46*0459*.. 639/5 L720 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Mercedes Vito, Viano (2. 205/65R16 A02) bis A10) Generation) A94)N215) E106)EF0)ER1) (W/V 639, Ausführungen mit kleinster Serienbereifung 215/60R16 in 16/17/18Zoll) A94)N225) 215/65R16 A94)N225) 225/55R16 A94) 225/60R16 A94) 235/55R16 A01)K04)T98) 245/55R16 A01)K01)K04) 255/50R16 A01)K01)K04) 255/55R16 A01)K01)K04) RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 205/65R16 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit N215)T99) B71a)E105)EF0)ER1) Serienbereifung bis 18Zoll; 2WD und 4WD) 205/65R16C M00)N215) 215/60R16C N225) 215/60R16 N225)T99) 215/65R16 A01)G01)N225) 215/65R16C N225) 215/70R16 A01)G01)K13)N225) 225/60R16 225/60R16C 225/65R16C A01)G01) 225/65R16 A01)G01) 235/55R16 T98) 235/60R16 A01)G01) 235/65R16C A01)G01)K13)K25) 245/55R16 A01)K04) 245/60R16 A01)G01)K04)K13)K25) RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/60R16 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A01)G01) B71a)E105)ER1) kleinster Serienbereifung in19Zoll; 2WD und 4WD) 225/60R16C A01)G01) 225/65R16C 225/65R16 235/55R16 A01)G01)T98) 235/60R16 235/65R16C A01)K13)K25) 245/55R16 A01)G01)K04) 245/60R16 A01)K04)K13)K25) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B57) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe 322x32mm Achse 2 mit massiver Bremsscheibe 300x22 mm RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 B71a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - Faustsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) : - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07, - Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275, - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05, - Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720, - Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L). E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 225/45R17, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/40R18, 215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G82) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 195/50R15 und/oder 185/55R15 ausgerüstet sind oder nur diese Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab Stoßfängeroberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen. K72) An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369 Nr. : RA-000511-G0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R6705 Die Anlage Nr. 31 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 18.08.2016 RA-000511-G0-104-31~DB-5-112-66_5-ET50_41R6705.docx