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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. :                30b
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     41R6705
                                 einteiliges Leichtmetall-Sonderrad, Mittenbohrung mit einer Kappe
Art des Sonderrades:
                                                             abgedeckt
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                             41R6705.47
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                        76 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                             800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2245 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzezugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1         Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge             ZP50792     170 Nm
            35 mm
BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50704      120 Nm
            Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. :                30b
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7MS                           e1*2001/116*0036*.., e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150      Seat Alhambra          195/60R16                             A02) bis A10)
                                       A93) ER1) N205) T93)                  BF1)

                                         195/60R16 M+S
                                         A93) ER1) T93)

                                         205/55R16
                                         A93) N215)

                                         205/55R16 M+S
                                         A93)

                                         215/55R16
                                         A01) K49)

                                         225/50R16
                                         A01) K03)

                                         235/50R16
                                         A01) K03) K04) K49)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                               e9*2001/116*0050*..
5PN                              e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147      Seat Altea, Altea XL,     195/55R16                         A02) bis A10)
                Toledo                    A93) N205)                        BF2)
                (außer Freetrack)
                                          195/55R16 M+S
                                          A93) W205)

                                         195/60R16
                                         A93) N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         A93) W205)

                                         205/55R16
                                         N215)

                                         205/55R16 M+S

                                         215/50R16
                                         N225)

                                         225/50R16
                                         A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. :                30b
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                               e9*2001/116*0052*..
1PN                              e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                 195/55R16                           A02) bis A10)
                (Ausführungen mit         A93) N205)                          BF2) EF0)
                kleinster
                Sommerbereifung           195/55R16 M+S
                195/.. oder 205/..)       A93) W205)

                                          195/60R16
                                          N205)

                                          195/60R16 M+S
                                          W205)

                                          205/55R16

                                          215/50R16
                                          A01) K03)

                                          225/50R16
                                          A01) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                            e9*2001/116*0052*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147     Seat Leon               225/50R16                             A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                             BF2) K03)
                kleinster               225/50R16 M+S
                Sommerbereifung 225/..)

Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                 e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                   195/55R16                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi; N205)                               BF2) E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-              195/60R16
                Hinterachse)                GC7) N205)

                                          205/55R16

                                          215/50R16

                                          215/55R16
                                          G0X)

                                          225/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. :                30b
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                 e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135      Seat Leon                   205/55R16                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi;                                     BF2) E62) EF0)
                Ausführungen mit            215/50R16
                Mehrlenker-Hinterachse)
                                            215/55R16
                                            G0X)

                                          225/50R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
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A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
       Zubehörkit: ZP50792
       Anzugsmoment: 170 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000511-I0-104
Anlage-Nr. :                30b
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R6705


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K49)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
       komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
       anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
       Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 30b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2018