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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46270 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000562-M0-104
               Anlage-Nr. :                19a
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  41R8755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  41R8755
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         41R8755.251
               Radausführungskennz.:                                  41R8755.251
               Radgröße:                                               7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 46270*17




               Mittenlochdurchmesser:                                   63,35 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      735 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2255 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   JAGUAR

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            ZPM5X2145 140 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZPM5X2150 120 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZPM5X2150 125 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46270 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000562-M0-104
               Anlage-Nr. :                19a
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  41R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DF                            e11*2007/46*4161*..
               DF                            e5*2007/46*1050*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 221     Jaguar E-Pace          225/60R18                         A02) bis A10)
                                                      N235)                             A11) BF1) EF0)

                                                       225/65R18
                                                       GHK) N235)

                                                       235/60R18
                                                       GHH)

                                                       245/55R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DC                            e11*2007/46*3324*..
§22 46270*17




               DC                            e5*2007/46*1047*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 280     Jaguar F-Pace          235/65R18                         A02) bis A10)
                                                      A94) ECE) ER2) N245)              A11) B33) BF1) EF0)

                                                       245/60R18
                                                       A94) N255)

                                                       255/60R18
                                                       A94) ECE) ER2)

                                                       265/55R18

                                                       265/60R18
                                                       ER1) G4A)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DH                            e11*2007/46*4311*..
               DH                            e5*2007/46*1052*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               172             Jaguar I-Pace          245/60R18                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                       245/60R18 M+S

                                                       265/55R18
                                                       A01) K01)

                                                       265/55R18 M+S
                                                       A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46270 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000562-M0-104
               Anlage-Nr. :                19a
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  41R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JA                            e11*2007/46*2150*..
               JA                            e5*2007/46*1049*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 221     Jaguar XE              225/45R18                           A02) bis A10)
                               (Heckantrieb)          A94) ECE)                           A11) BF2) EF0)

                                                        235/45R18
                                                        A01) K13) K25)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JA                            e11*2007/46*2150*..
               JA                            e5*2007/46*1049*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 221     Jaguar XE              225/45R18                           A02) bis A10)
                               (Allrad)               A94) ECE)                           A11) BF2) EF0)
§22 46270*17




                                                        235/45R18
                                                        A01) K03) K13) K25)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CC9                           e11*2001/116*0323*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 202     Jaguar XF             235/45R18                            A02) bis A10)
                                                                                          A94) BF3) EF0) S01)
                                                        235/50R18

                                                        245/45R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JB                             e11*2007/46*2981*..
               JB                             e5*2007/46*1048*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 221     Jaguar XF, XF Sportbrake 225/50R18                         A02) bis A10)
                               (Heckantrieb)                                              A11) A94) BF3) EF0)
                                                        235/45R18

                                                        245/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46270 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000562-M0-104
               Anlage-Nr. :                19a
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  41R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JB                             e11*2007/46*2981*..
               JB                             e5*2007/46*1048*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 221     Jaguar XF, XF Sportbrake 225/50R18                         A02) bis A10)
                               (Allrad)                                                   A11) A94) BF3) EF0)
                                                        235/45R18

                                                        245/45R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 46270*17




               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46270 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000562-M0-104
               Anlage-Nr. :                19a
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  41R8755



               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
§22 46270*17




                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B33)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
                      Bremsscheibe Ø380 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2145
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2150
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2150
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46270 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000562-M0-104
               Anlage-Nr. :                19a
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  41R8755


               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/40R22 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
§22 46270*17




               GHH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R20,
                    235/55R19, 235/60R18, 235/65R17, 245/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GHK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R20,
                    235/55R19, 245/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46270 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000562-M0-104
               Anlage-Nr. :                19a
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  41R8755


               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.
§22 46270*17




               Die Anlage 19a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 41R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 21.08.2024