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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46270 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000562-M0-104
               Anlage-Nr. :                20e
               Seite :                     1/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  41R8755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                             41R8755
               Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                        RONAL
               Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                    41R8755.27
               Radausführungskennz.:                                             41R8755.27
               Radgröße:                                                          7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                   45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                               112 mm
               Lochzahl:                                                               5
§22 46270*17




               Mittenlochdurchmesser:                                             76,00 mm
               Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                     2 Ø76 Ø57
               geprüfte Radlast: *)                                                 735 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2255 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:        MG

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                              moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                               ZP50708     120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               SEH3                             e4*2018/858*00093*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               54 bis 68       MG MG4 Electric           215/45R18                                A02) bis A10)
                               (Serienbereifung bis                                               A94) BF1) E28) E41)
                               215/.., Heckantrieb)      225/40R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46270 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000562-M0-104
               Anlage-Nr. :                20e
               Seite :                     2/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  41R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EP22-L                        e4*2018/858*00053*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73              MG MG5 Electric        215/45R18                          A02) bis A10)
                                                                                         A93a) BF1)
                                                       225/40R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§22 46270*17




                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46270 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000562-M0-104
               Anlage-Nr. :                20e
               Seite :                     3/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  41R8755


               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
§22 46270*17




                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50708
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E28)   Nur zulässig bei Fahrzeugen mit Heckantrieb

               E41)   Nur zulässig an Fahrzeugen die mit der Serienbereifung 205/60R16 oder 215/50R17
                      ausgerüstet sind und auch nur diese Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                      haben (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung für das Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 20e mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 41R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 21.08.2024