Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000482-O0-104
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    41R7805
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           41R7805.060
Radausführungskennz.:                                    41R7805.060
Radgröße:                                                  8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      110 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    65,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        775 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2290 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   ALFA-ROMEO

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                           ZPS5X3266 120 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                          ZPS5X3025 110 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                           ZPS5X3266 140 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000482-O0-104
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R7805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
939                           e3*2001/116*0212*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191      Alfa Romeo 159, 159    205/50R17                            A02) bis A10)
                Sportwagon             A93) M00) N215)                      BF1) S03)

                                       205/55R17
                                       A93) M00) N215)

                                       215/50R17
                                       A01) A93) K04) K14) K20) K23) M00)
                                       N225)

                                       215/55R17
                                       A01) G2C) K04) K14) K20) K23) M00)
                                       N225)

                                       225/45R17
                                       A01) A93) K04)

                                       225/50R17
                                       A01) K02) K14) K20) K23)

                                       235/45R17
                                       A01) A93) K04) K14) K20) K23)

                                       235/50R17
                                       A01) G2C) K01) K02) K14) K20) K23)

                                       245/45R17
                                       A01) A93) K02) K14) K20) K23)

                                       255/45R17
                                       A01) K01) K02) K14) K20) K23)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000482-O0-104
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R7805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
939                           e3*2001/116*0212*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Alfa Romeo Brera &     215/50R17                                A02) bis A10)
                Spider                 A01) A93) K04) M00) N225)                BF1) S03)

                                       215/55R17
                                       A01) K04) K14) K20) K23) M00) N225)

                                       225/45R17
                                       A93)

                                       225/50R17
                                       A01) K04)

                                       235/45R17
                                       A01) A93) K04)

                                       235/50R17
                                       A01) K01) K04) K14) K20) K23)

                                       245/45R17
                                       A01) A93) K04)

                                       255/45R17
                                       A01) K01) K04) K14) K20) K23)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
940                           e3*2007/46*0027*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 177      Alfa Romeo Giulietta   205/45R17                                A02) bis A10)
                                       A93) M00) N215)                          BF2) EB1) S03)

                                       205/50R17
                                       A01) A93) K04) M00) N215)

                                       215/45R17
                                       A01) A93) K04) N225)

                                       225/40R17
                                       A01) A93) K04)

                                       225/45R17
                                       A01) A93) K04)

                                       235/40R17
                                       A01) A93) K03) K04)

                                       245/40R17
                                       A01) A93a) K01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        225/45R17           245/40R17           A01) bis A10)
                                        A93)                K04)                BF2) EB1) S03) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000482-O0-104
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R7805



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
949                           e3*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 206     Alfa Romeo Stelvio     225/65R17                           A02) bis A10)
                                       N235)                               BF3) E47) S03)

                                       235/60R17

                                       235/65R17
                                       GKM)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AV1                           e3*2018/858*00061*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120      Alfa Romeo Tonale      215/60R17                           A02) bis A10)
                                       M00)                                A11a) BF2) E19a) EB2)

                                       225/55R17

                                       225/60R17

                                       235/55R17
                                       A01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000482-O0-104
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R7805


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3025
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 140 Nm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000482-O0-104
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R7805



E47)   Nicht geprüft für beschussgeschützte Fahrzeuge.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo, Alfa Romeo, Lancia, Fiat mit belüfteter
          Scheibe Ø330x28 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. brembo Alfa Romeo (Sattel rot) mit belüfteter Scheibe
          Ø330x28 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19, 235/45R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GKM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R19, 235/60R18,
     235/65R17, 255/40R21, 255/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000482-O0-104
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R7805



K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
       Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 14 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 06.02.2024