Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 1/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 41R7805.060 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 110 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : SAAB Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 900/II, 900/II Cabrio, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm YS3DXXXX, YS3EXXXX, YS3E, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm YS3FX7XX, YS3FXXXX RA-000482-C0-104-14d~SA-5-110-65-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 2/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: 900/II ABE / EG-Genehmigung: G511 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 136 Saab 900, 205/45R17 A01) bis A10) Saab 900 Coupe M00) K31)K32) 215/45R17 235/40R17 K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K31)K32)V00n) G511/NT06E 1030/875 5/110/65 Typ: 900/II Cabrio ABE / EG-Genehmigung: G783 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 136 Saab 900 Cabrio 205/45R17 A01) bis A10) M00) K31)K32) 215/45R17 235/40R17 K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K31)K32)V00n) G783/NT02E 1030/875 5/110/65 RA-000482-C0-104-14d~SA-5-110-65-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 3/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: YS3DXXXX ABE / EG-Genehmigung: e4*95/54*0012*.. , e4*98/14*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 Saab 900 bzw. 9-3 205/45R17 A01) bis A10) (Lim., Coupe, Cabrio) M00) K31)K32) 215/45R17 235/40R17 K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K31)K32)V00n) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 165 bis 169 Saab 900 bzw. 9-3 215/45R17 A01) bis A10) (Lim., Coupe, Cabrio) K31)K32) 235/40R17 K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K31)K32)V00n) e4*98/14*0012*17E 1045/875 5/110/65 Typ: YS3EXXXX ABE / EG-Genehmigung: e11*96/27*0073*.. , e11*98/14*0073*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 184 Saab 9-5 205/50R17 A02) bis A10) E41)M00) 225/45R17 235/40R17 A01)K03)K04)K33) 235/45R17 A01)K03)K04)K33) e11*98/14*0073*21 1175/1125 RA-000482-C0-104-14d~SA-5-110-65-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 4/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: YS3FXXXX ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 188 Saab 9-3 205/50R17 M+S A02) bis A10) M00) 215/50R17 E43)M00) 215/50R17 M+S M00) 225/45R17 206 Saab 9-3 215/50R17 M+S A02) bis A10) E43)M00) 225/45R17 E05) 225/45R17 M+S e4*2001/116*0065*26 1180/1080-Lim. 5/110/65 1180/1140-Kom. Typ: YS3FX7XX ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0077*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 188 Saab 9-3 Cabriolet 205/50R17 M+S A02) bis A10) M00) 215/50R17 E43)M00) 225/45R17 206 Saab 9-3 Cabriolet 205/50R17 M+S A02) bis A10) M00) 215/50R17 M+S M00) 225/45R17 e4*2001/116*0077*17 1160/1050 5/110/65 RA-000482-C0-104-14d~SA-5-110-65-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 5/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: YS3E ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0096*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 191 Saab 9-5 205/50R17 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) E44)K03)K38)M00) K04) 205/50R17 M+S K03)K38)M00) 215/45R17 E43) 215/45R17 M+S 215/50R17 E43)K03)K38)M00) 215/50R17 M+S K03)K38)M00) 225/45R17 K03)K38) 235/45R17 K03)K38) 245/40R17 K03)K38) 245/45R17 K03)K38)K15) E4*2001/116*0096*07 1175/1125 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000482-C0-104-14d~SA-5-110-65-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 6/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E41) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen- größe 215/55R16 oder 225/45R17 ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E43) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö- ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000482-C0-104-14d~SA-5-110-65-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 7/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö- ße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K31) Zwecks ausreichender Freigängigkeit ist an Achse 1 folgende Maßnahme erforderlich: Die vorstehende Kunststoffmutter sowie Stehbolzen zur Befestigung der Radhausschale ist auf Resthöhe 5 mm zu kürzen (Reifen-Schwenkbereich). K32) Zwecks ausreichender Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich: Die Radhauskante ist ab Stoßfänger bis zur Seitenschutzleiste auf Restbreite von max.12-14 mm umzulegen. Im weiteren Verlauf ist die Radhauskante ab Seitenschutzleis- te bis ca. 230 mm nach unten auf eine Restbreite von max. 12 mm nach innen umzule- gen. Die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 100 mm nach unten auf eine Gesamt-Restbreite von 20 - 22 mm zu kürzen. K33) Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Kunststoff-Leiste an der Radhaussicke über Radmitte ist zu entfernen - Die Radhauskante ist im Bereich oberhalb des Stoßfängers auf Restbreite von max. 15 mm (schräg nach oben) umzulegen. - Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 60 mm nach unten ent- sprechend zu kürzen. K38) An Achse 2 ist das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten zu entfernen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. RA-000482-C0-104-14d~SA-5-110-65-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 8/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor- der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur- de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel- lers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein- schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 14d mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 30.06.2010 RA-000482-C0-104-14d~SA-5-110-65-ET35_41R7805.docx