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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    1/8                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  41R7805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                        41R7805.060
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    110 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   65,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         875 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2290 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :    SAAB

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
900/II, 900/II Cabrio,    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                            110 Nm
YS3DXXXX, YS3EXXXX, YS3E, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
YS3FX7XX, YS3FXXXX




RA-000482-C0-104-14d~SA-5-110-65-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    2/8                                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                         900/II
ABE / EG-Genehmigung:        G511
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 136   Saab 900,                  205/45R17                               A01) bis A10)
              Saab 900 Coupe             M00)                                    K31)K32)

                                         215/45R17

                                         235/40R17
                                         K03)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K31)K32)V00n)
G511/NT06E     1030/875                                                          5/110/65



Typ:                          900/II Cabrio
ABE / EG-Genehmigung:         G783
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 136   Saab 900 Cabrio           205/45R17                                A01) bis A10)
                                        M00)                                     K31)K32)

                                         215/45R17

                                         235/40R17
                                         K03)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K31)K32)V00n)
G783/NT02E     1030/875                                                          5/110/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    3/8                                                                      M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                           YS3DXXXX
ABE / EG-Genehmigung:          e4*95/54*0012*.. , e4*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 151   Saab 900 bzw. 9-3          205/45R17                                  A01) bis A10)
              (Lim., Coupe, Cabrio)      M00)                                       K31)K32)

                                            215/45R17

                                            235/40R17
                                            K03)
                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                    K31)K32)V00n)

Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 169         Saab 900 bzw. 9-3       215/45R17                               A01) bis A10)
                    (Lim., Coupe, Cabrio)                                           K31)K32)
                                            235/40R17
                                            K03)
                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                    K31)K32)V00n)
e4*98/14*0012*17E   1045/875                                                        5/110/65



Typ:                         YS3EXXXX
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/27*0073*.. , e11*98/14*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 184   Saab 9-5                 205/50R17                                    A02) bis A10)
                                       E41)M00)

                                            225/45R17

                                            235/40R17
                                            A01)K03)K04)K33)

                                            235/45R17
                                            A01)K03)K04)K33)

e11*98/14*0073*21   1175/1125




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    4/8                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                         YS3FXXXX
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 188   Saab 9-3                205/50R17 M+S                       A02) bis A10)
                                      M00)

                                           215/50R17
                                           E43)M00)

                                           215/50R17 M+S
                                           M00)

                                           225/45R17

 206                  Saab 9-3             215/50R17 M+S                  A02) bis A10)
                                           E43)M00)

                                           225/45R17
                                           E05)

                                           225/45R17 M+S
e4*2001/116*0065*26   1180/1080-Lim.                                      5/110/65
                      1180/1140-Kom.



Typ:                           YS3FX7XX
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 188  Saab 9-3 Cabriolet        205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                                        M00)

                                           215/50R17
                                           E43)M00)

                                           225/45R17

 206                  Saab 9-3 Cabriolet   205/50R17 M+S                  A02) bis A10)
                                           M00)

                                           215/50R17 M+S
                                           M00)

                                           225/45R17
e4*2001/116*0077*17   1160/1050                                           5/110/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               14d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                          YS3E
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 191  Saab 9-5                 205/50R17                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       E44)K03)K38)M00)                  K04)

                                         205/50R17 M+S
                                         K03)K38)M00)

                                         215/45R17
                                         E43)

                                         215/45R17 M+S

                                         215/50R17
                                         E43)K03)K38)M00)

                                         215/50R17 M+S
                                         K03)K38)M00)

                                         225/45R17
                                         K03)K38)

                                         235/45R17
                                         K03)K38)

                                         245/40R17
                                         K03)K38)

                                         245/45R17
                                         K03)K38)K15)

E4*2001/116*0096*07   1175/1125




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000482-C0-104-14d~SA-5-110-65-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    6/8                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E41) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
     größe 215/55R16 oder 225/45R17 ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E43) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000482-C0-104-14d~SA-5-110-65-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    7/8                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K31) Zwecks ausreichender Freigängigkeit ist an Achse 1 folgende Maßnahme erforderlich:
     Die vorstehende Kunststoffmutter sowie Stehbolzen zur Befestigung der Radhausschale
     ist auf Resthöhe 5 mm zu kürzen (Reifen-Schwenkbereich).

K32) Zwecks ausreichender Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
     Die Radhauskante ist ab Stoßfänger bis zur Seitenschutzleiste auf Restbreite von
     max.12-14 mm umzulegen. Im weiteren Verlauf ist die Radhauskante ab Seitenschutzleis-
     te bis ca. 230 mm nach unten auf eine Restbreite von max. 12 mm nach innen umzule-
     gen. Die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 100 mm nach unten auf
     eine Gesamt-Restbreite von 20 - 22 mm zu kürzen.

K33) Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die Kunststoff-Leiste an der Radhaussicke über Radmitte ist zu entfernen
     - Die Radhauskante ist im Bereich oberhalb des Stoßfängers auf Restbreite von max. 15
       mm (schräg nach oben) umzulegen.
     - Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 60 mm nach unten ent-
       sprechend zu kürzen.

K38) An Achse 2 ist das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten zu entfernen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.




RA-000482-C0-104-14d~SA-5-110-65-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    8/8                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 14d mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.06.2010




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