Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 16 Seite : 1/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 41R7805.07 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B8, B81, 4G, 4G1 Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50727 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 8R, 8R1 Radschraube, Kugel Ø 26, Gewinde ZP50705 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 4H Serien-Radschraube, Kugel Ø 26, Ka- ZP50727 140 Nm lotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000482-C0-104-16~AU-5-112-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 16 Seite : 2/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 195 Audi A5 225/50R17 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio, 5-türig) 235/50R17 245/45R17 255/45R17 260 Audi S5 225/50R17 M+S A02) bis A10) E07) 235/50R17 M+S 245/45R17 M+S 255/45R17 M+S e1*2001/116*0430*19 5/112/66,5 Typ: B81 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi A5 225/50R17 A02) bis A10) (5-türig) 235/50R17 245/45R17 255/45R17 e13*2007/46*1084*03 1205/117(1250) 5/112/66,5 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 195 Audi A4, 225/50R17 A01) bis A10) Audi A4 quattro K03) K04) (Limousine, Kombi) 235/50R17 K01)K64) 245/45R17 K03) 255/45R17 K01)K64) e1*2001/116*0430*19 5/112/66,5 RA-000482-C0-104-16~AU-5-112-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 16 Seite : 3/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: B81 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 199 Audi A4, 225/50R17 A01) bis A10) Audi A4 quattro K03) K04) (Kombi) 235/50R17 K01)K64) 245/45R17 K03) 255/45R17 K01)K64) e13*2007/46*1084*03 1215/1245(1295) A4 5/112/66,5 Typ: 8R ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0473*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi Q5 235/65R17 A02) bis A10) E26) 245/60R17 A01)K03) 255/55R17 A01)K01)K04) 255/60R17 A01)K01)K04) e1*2001/116*0473*07 1150-1280/1210-1340 (1420) 5/112/66,5 Typ: 8R ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0497*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 Audi Q5 Quattro 235/65R17 A02) bis A10) 245/60R17 A01)K03) 255/55R17 A01)K01)K04) 255/60R17 A01)K01)K04) e1*2001/116*0497*00 1180-1280/1255-1255 (1335) 5/112/66,5 RA-000482-C0-104-16~AU-5-112-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 16 Seite : 4/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: 8R1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi Q5 235/65R17 A02) bis A10) E26) 245/60R17 A01)K03) 255/55R17 A01)K01)K04) 255/60R17 A01)K01)K04) e13*2007/46*1083*04 1150-1280/1210-1340 (1420) 5/112/66,5 Typ: 4H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0284*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 273 Audi A8 235/60R17 A01) bis A10)B61) E07)E26) 245/55R17 245/60R17 255/55R17 e1*2007/46*0284*04 1305/1400(1500) 5/112/66,5 Typ: 4H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 273 Audi A8 Quattro 235/60R17 A01) bis A10)B61) E07)E26) 245/55R17 245/60R17 255/55R17 e1*2007/46*0398*01 1280/1395 (1495) 5/112/66,5 RA-000482-C0-104-16~AU-5-112-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 16 Seite : 5/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: 4G ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0436*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Audi A6 225/55R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) E07)E26) 235/55R17 A01)K13)K22)K73) 245/50R17 255/50R17 A01)K13)K22)K73) 150 bis 220 Audi A7 235/55R17 A02) bis A10) E07)E26) 245/50R17 245/55R17 255/50R17 e1*2007/46*0436*03 5/112/66,5 Typ: 4G1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 220 Audi A7 235/55R17 A02) bis A10) E07) 245/50R17 245/55R17 255/50R17 e13*2007/46*1147*01 1215/1255 (1335) 5/112/66,5 Typ: 4G ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0544*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 220 Audi A7 235/55R17 A02) bis A10) E07) 245/50R17 245/55R17 255/50R17 e1*2007/46*0544*00 1205/1255 (1335) 5/112/66,5 RA-000482-C0-104-16~AU-5-112-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 16 Seite : 6/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. RA-000482-C0-104-16~AU-5-112-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 16 Seite : 7/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 B61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm Achse2: 1-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø330x22 mm E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1400 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. RA-000482-C0-104-16~AU-5-112-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 16 Seite : 8/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innen- kotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunst- stoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 30.09.2011 RA-000482-C0-104-16~AU-5-112-66-ET35_41R7805.docx