Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 1 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 41R7805.07 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Effektive Einpresstiefe 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: Ø66.5 Ø76 d=5 003 0022 302 geprüfte Radlast: *) 775 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, AP 130 Nm Schaftlänge 35 mm 50702/05 BF2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, AP 110 Nm Schaftlänge 30 mm 50701/05 BF3 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, AP 120 Nm Schaftlänge 30 mm 50701/05 BF4 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, AP 150 Nm Schaftlänge 35 mm 50702/05 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 2 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/45R17 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur BF1) E99) K01) K04) K81) M00) zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs- Nr. e1*2001/116*0470*02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, W203 A94) M00) N215) T88) BF2) E66) bis e1*98/14*0139*13, S203 bis 205/45R17 M+S e1*98/14*0158*10, A94) M00) T88) außer AMG-Modelle) 205/50R17 M00) N215) 205/50R17 M+S M00) 215/45R17 A94a) N225) 215/45R17 M+S A94a) 225/45R17 235/40R17 245/40R17 A01) K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF2) E66) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 3 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 260 Mercedes C-Klasse AMG 205/45R17 M+S A02) bis A10) (W203 bis A94) M00) T88) W215) BF2) E66) e1*98/14*0139*13, S203 bis 205/50R17 M+S e1*98/14*0158*10) M00) W215) 215/45R17 M+S A94a) 225/45R17 235/40R17 245/40R17 A01) K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF2) E66) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10) Coupe A94) M00) BF2) E66) (bis e1*98/14*0159*10) 205/50R17 M00) 215/45R17 A94a) 225/45R17 235/40R17 245/40R17 A01) K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF2) E66) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 4 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, W203 A94) M00) N215) T88) BF2) E67) ab e1*98/14*0139*14, S203 ab 205/45R17 M+S e1*98/14*0158*11, A94) M00) T88) außer AMG-Modelle) 205/50R17 M00) N215) 205/50R17 M+S M00) 215/45R17 A94a) N225) 215/45R17 M+S A94a) 225/40R17 A94a) 225/45R17 235/40R17 235/45R17 A01) G01) 245/40R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF2) E67) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 5 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 205/50R17 M+S A02) bis A10) (W203 ab M00) BF2) E67) e1*98/14*0139*14, S203 ab 215/45R17 M+S e1*98/14*0139*15) A94a) 225/45R17 235/40R17 235/45R17 A01) G01) 245/40R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF2) E67) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) Coupe, CLC M00) N215) BF2) E67) (ab e1*98/14*0159*11) 215/45R17 A94a) N225) 225/45R17 235/40R17 235/45R17 A01) G01) 245/40R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF2) E67) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 6 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/45R17 A01) bis A10) (Coupe C205, Cabrio N235) BF1) E110a) K01) A205) 225/45R17 M+S 225/50R17 K04) K122) K132) N235) 225/50R17 M+S K04) K122) K132) 235/45R17 K132) N245) 235/45R17 M+S K132) 245/45R17 K04) K132) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) K04) K132) BF1) E110a) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 7 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Limousine, W205) K04) M00) N215) BF1) E103) K01) 205/50R17 M+S K04) M00) W215) 205/55R17 K04) M00) N215) 205/55R17 M+S K04) M00) W215) 215/50R17 K04) M00) N225) 215/50R17 M+S K04) M00) W225) 215/55R17 G4K) K04) K122) M00) N225) 215/55R17 M+S G4K) K04) K122) M00) W225) 225/45R17 K04) N235) 225/45R17 M+S K04) 225/50R17 K02) K122) N235) 225/50R17 M+S K02) K122) 235/45R17 K04) N245) 235/45R17 M+S K04) 245/45R17 K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) K02) BF1) E103) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 8 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Kombi, S205) K04) M00) N215) BF1) E103) EF0) K01) 205/50R17 M+S K04) M00) W215) 205/55R17 GCT) K04) M00) N215) 205/55R17 M+S GCT) K04) M00) W215) 215/50R17 GCT) K04) M00) N225) 215/50R17 M+S GCT) K04) M00) W225) 215/55R17 G4K) K04) K122) M00) N225) 215/55R17 M+S G4K) K04) K122) M00) W225) 225/45R17 K04) N235) 225/45R17 M+S K04) 225/50R17 GCT) K02) K122) N235) 225/50R17 M+S GCT) K02) K122) 235/45R17 GCT) K04) N245) 235/45R17 M+S GCT) K04) 245/45R17 GCT) K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) K02) BF1) E103) EF0) GCT) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 9 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 235/55R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF1) EB1) kleinsten Serienreifen in 245/50R17 17-Zoll und Heckantrieb) A01) K03) 255/50R17 A01) K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R17 255/50R17 A02) bis A10) BF1) EB1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 235/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF1) EB1) kleinsten Serienreifen in 235/55R17 17-Zoll und 4-MATIC) 245/50R17 A01) K03) 255/50R17 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Mercedes CLK 205/50R17 A02) bis A10) (mit und ohne M00) N215) A94) BF3) Sportpaket) 215/45R17 N225) 225/45R17 235/40R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) M00) A94) BF3) N215) V00) 215/45R17 235/40R17 A02) bis A10) A94) BF3) N225) V00) 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF3) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 10 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 285 Mercedes CLK, CLK 55 225/45R17 A02) bis A10) AMG, CLK 63 AMG N235) A94) BF3) 225/45R17 M+S 235/40R17 N245) 235/40R17 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF3) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 180 Mercedes E-Klasse 225/55R17 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; BF4) Ausführungen mit 235/50R17 kleinsten Serienreifen A01) K03) ab 225/..) 245/50R17 A01) K01) K04) 255/45R17 A01) K03) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 11 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*.. 211G e1*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 285 Mercedes E-Klasse 205/55R17 A02) bis A10) (Limousine ) M00) N215) BF1) 205/55R17 M+S M00) W215) 215/50R17 M00) N225) 215/50R17 M+S M00) W225) 225/50R17 N235) 225/50R17 M+S W235) 235/45R17 N245) 235/45R17 M+S W245) 245/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211K e1*2001/116*0213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A02) bis A10) (Kombi) N235) BF1) 225/50R17 M+S W235) 235/45R17 N245) 235/45R17 M+S W245) 245/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 12 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (W212, Limousine, A94) M00) N215) BF1) E111) K01) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 205/55R17 16Zoll) M00) N215) 215/50R17 K04) M00) N225) 225/50R17 K04) 235/45R17 K04) 245/45R17 K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) K04) BF1) E111) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/45R17 A01) bis A10) (W212, Limousine, BF1) E111) K01) K04) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A01) bis A10) (S212, Kombi, BF1) E111) ER2) K01) K04) Ausführungen mit 235/45R17 kleinsten Serienreifen 225/..) 245/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) K04) BF1) E111) ER2) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 13 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/45R17 A01) bis A10) (S212, Kombi, BF1) E111) ER2) K01) K04) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 205/55R17 A02) bis A10) (W213, Limousine) ER1) M00) N215) BF4) E111a) EF0) 205/55R17 M+S ER1) M00) W215) 215/55R17 A01) ER1) K01) M00) N225) 215/55R17 M+S A01) ER1) K01) M00) W225) 225/50R17 A01) K01) N235) 225/50R17 M+S A01) K01) 225/55R17 A01) K01) N235) 225/55R17 M+S A01) K01) 235/50R17 A01) K01) K04) N245) 235/50R17 M+S A01) K01) K04) 245/45R17 A01) K01) 245/50R17 A01) K01) K02) 255/45R17 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 14 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A01) bis A10) (S213, Kombi) BF4) EF0) K01) 225/55R17 235/50R17 K04) 245/50R17 K02) 255/45R17 K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 215/60R17 A01) bis A10) M00) BF1) K01) K118) 225/55R17 K120) 235/55R17 K04) K119) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC 235/65R17 A02) bis A10) (X253) A94) BF1) EF0) 245/60R17 A94) 255/60R17 A01) A94a) K01) 275/55R17 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 15 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 235/50R17 A01) bis A10) Heckantrieb BF4) E97a) EB2) K01) ( W221) 235/55R17 245/50R17 255/50R17 K83) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 235/50R17 A01) bis A10) MATIC BF4) E97a) EB2) K01) (W221) 235/55R17 245/50R17 255/50R17 K83) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 245 Mercedes S-Klasse 245/55R17 A01) bis A10) (W222, ab Modell 2014) K03) BF4) E98b) EF0) ER2) 255/50R17 K03) 255/55R17 K03) 275/50R17 K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/55R17 275/50R17 A01) bis A10) K03) K04) BF4) E98b) EF0) ER2) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 16 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes SLC 205/45R17 A02) bis A10) A94) M00) N215) BF1) 205/50R17 M00) N215) 215/45R17 A94) N225) 225/40R17 A94) 225/45R17 235/40R17 A01) K03) 235/45R17 A01) G01) K03) K97) 245/40R17 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 205/50R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge ohne Flap A01) K03) K04) K22) K25) K82) BF3) an Hinterachse) M00) N215) 215/45R17 N225) 225/45R17 A01) K01) K04) K22) K25) K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K03) K22) K25) K04) BF3) N215) V00) K82) M00) 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K01) K22) K25) BF3) V00) K82) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 17 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 205/50R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Flap an A01) K03) K22) K25) K82) M00) N215) BF3) E116) HA) 215/45R17 N225) 225/45R17 A01) K01) K22) K25) K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K03) K22) K25) BF3) E116) N215) V00) K82) M00) 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K01) K22) K25) BF3) E116) V00) K82) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 205/45R17 A02) bis A10) A94) M00) N215) BF1) 205/50R17 M00) N215) 215/45R17 A94) N225) 215/50R17 A01) G01) K03) K97) K102) M00) N225) 225/40R17 A94) 225/45R17 235/40R17 A01) K03) 235/45R17 A01) G01) K03) K97) 245/40R17 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF1) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 18 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 19 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: AP 50702/05 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: AP 50701/05 Anzugsmoment: 110 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: AP 50701/05 Anzugsmoment: 120 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: AP 50702/05 Anzugsmoment: 150 Nm E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl). E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten für Tacho und Drehzahl). E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 20 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger: EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 20.7919.01 mit belüfteter Scheibe Ø360x36 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 350 22141 Mercedes Benz mit belüfteter Scheibe Ø350x32 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 21 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K82) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett um- und anzulegen. K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett um- und eng anzulegen, • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 22 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-J0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 23 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 8a mit den Seiten 1-23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 27.06.2018