Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 1 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 41R7805.07 Radausführungskennz.: 41R7805.07 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: *) 775 kg Reifenabrollumfang: 2290 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, ZP50742 110 Nm Schaftlänge 25 mm BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, ZP50742 120 Nm Schaftlänge 25 mm BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm Schaftlänge 28 mm BF5 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50705 130 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF6 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 175 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 2 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur K04) K13) K25) K28) K103) M00) N215) BF1) E93) E100) K01) zulässig an Fahrzeugausführungen 205/50R17 M+S ab EG-Genehmigungs-Nr. K04) K13) K25) K28) K103) M00) e1*2001/116*0470*04) 215/45R17 K04) N225) 225/45R17 K04) K13) K25) K28) 245/40R17 K02) K13) K25) K28) K103) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K01) K13) K25) M00) K04) K28) BF1) E93) E100) V00) N215) 205/50R17 235/45R17 A01) bis A10) K01) K13) K25) M00) K02) K28) K103) BF1) E93) E100) V00) N215) 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K01) N225) K02) K28) BF1) E93) E100) V00) 215/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K01) N225) K02) K28) K103) BF1) E93) E100) V00) 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K01) K13) K25) K02) K28) K103) BF1) E93) E100) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 3 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/50R17 M+S A01) bis A10) (Frontantrieb und K04) K13) K25) K28) K103) M00) BF1) E95) E100) Allrad; Beim Typ 245G nur zulässig an 215/45R17 M+S Fahrzeugausführungen K04) ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 225/45R17 K01) K04) K13) K28) N235) 225/45R17 M+S K01) K04) K13) K28) 235/40R17 K01) K02) K28) 235/45R17 K01) K02) K13) K25) K28) K103) 245/40R17 K01) K02) K13) K25) K28) K103) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Kompaktlimousine 5- B114) BF1) EF0) K01) K04) türig) M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/45R17 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur M00) BF1) E99) K01) K04) K81) zulässig an Fahrzeugausführungen 215/45R17 bis EG-Genehmigungs- Nr. e1*2001/116*0470*02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 4 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur K04) K13) K20) K22) K28) K103) M00) BF1) E100) zulässig an N215) Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. 215/45R17 e1*2001/116*0470*04) K04) N225) 225/45R17 K01) K04) K13) K20) K22) K28) K103) 235/40R17 K01) K02) K13) K20) K22) K28) K103) 235/45R17 G1D) K01) K02) K13) K20) K22) K25) K28) K103) 245/40R17 K01) K02) K13) K20) K22) K25) K28) K103) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K13) K22) M00) K04) K20) K28) BF1) E100) V00) N215) K103) 205/50R17 235/45R17 A01) bis A10) K13) K22) M00) K02) K20) K28) BF1) E100) V00) N215) K103) 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) N225) K02) K20) K28) BF1) E100) V00) K103) 215/45R17 245/40R17 A01) bis A10) N225) K02) K20) K28) BF1) E100) V00) K103) 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K01) K13) K22) K02) K20) K28) BF1) E100) V00) K103) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 Mercedes B-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) electric drive M00) BF1) K04) 225/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 5 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, W203 M00) N215) T88) BF2) E66) bis e1*98/14*0139*13, S203 bis 205/45R17 M+S e1*98/14*0158*10, M00) T88) außer AMG-Modelle) 205/50R17 M00) N215) 205/50R17 M+S M00) 215/45R17 N225) 215/45R17 M+S 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF2) E66) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 260 Mercedes C-Klasse AMG 205/45R17 M+S A02) bis A10) (W203 bis M00) T88) W215) BF2) E66) e1*98/14*0139*13, S203 bis 205/50R17 M+S e1*98/14*0158*10) M00) W215) 215/45R17 M+S 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF2) E66) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 6 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10) Coupe M00) BF2) E66) (bis e1*98/14*0159*10) 205/50R17 M00) 215/45R17 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF2) E66) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, W203 M00) N215) T88) BF2) E67) ab e1*98/14*0139*14, S203 ab 205/45R17 M+S e1*98/14*0158*11, M00) T88) außer AMG-Modelle) 205/50R17 M00) N215) 205/50R17 M+S M00) 215/45R17 N225) 215/45R17 M+S 225/40R17 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF2) E67) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 7 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 205/50R17 A02) bis A10) (W203 ab M00) BF2) E67) e1*98/14*0139*14, S203 ab 215/45R17 e1*98/14*0139*15) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) M00) BF2) E67) V00) 215/45R17 235/40R17 A02) bis A10) BF2) E67) V00) 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF2) E67) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) Coupe, CLC M00) N215) BF2) E67) (ab e1*98/14*0159*11) 215/45R17 N225) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF2) E67) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 8 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Coupe, C204) K13) K21) M00) N215) BF1) E110) K01) K04) 205/50R17 M+S K13) K21) M00) W215) 215/45R17 N225) 225/45R17 K13) K21) N235) 235/40R17 K13) K21) N245) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K01) K13) K04) K21) BF1) E110) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Limousine, W204) K04) K13) M00) N215) BF1) E104) EF0) K01) 205/50R17 M+S K04) K13) M00) W215) 215/45R17 K04) N225) 225/45R17 K04) K13) N235) 245/40R17 K02) K13) K85) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K01) K13) K02) K85) BF1) E104) EF0) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 9 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Kombi, S204) K04) K13) M00) N215) BF1) E104) K01) 205/50R17 M+S K04) K13) M00) W215) 215/45R17 K04) N225) 225/45R17 K04) K13) N235) 245/40R17 K02) K13) K85) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K01) K13) K02) K85) BF1) E104) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 10 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/45R17 A01) bis A10) (Coupe C205, Cabrio N235) BF1) E110a) EF0) K01) A205) 225/45R17 M+S 225/50R17 K132) N235) 225/50R17 M+S K132) 235/45R17 N245) 235/45R17 M+S 235/50R17 G4K) K04) K122) K132) N245) 235/50R17 M+S G4K) K04) K122) K132) 245/45R17 K132) 255/45R17 K04) K122) K132) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) K132) BF1) E110a) EF0) 235/50R17 255/45R17 A01) bis A10) K01) K04) K122) K132) BF1) E110a) EF0) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 11 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Limousine, W205) ER1) M00) N215) T93) BF1) E103) EF0) K01) K04) 205/50R17 M+S ER1) M00) T93) W215) 205/55R17 ER1) M00) N215) 205/55R17 M+S ER1) M00) W215) 215/50R17 ER1) M00) N225) 215/50R17 M+S ER1) M00) W225) 215/55R17 ER1) G4K) M00) N225) 215/55R17 M+S ER1) G4K) M00) W225) 225/45R17 N235) T94) 225/45R17 M+S T94) 225/50R17 N235) 225/50R17 M+S 235/45R17 N245) 235/45R17 M+S 235/50R17 G4K) K122) N245) 235/50R17 M+S G4K) K122) 245/45R17 255/45R17 GB6) K122) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 12 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) K04) BF1) E103) EF0) 225/50R17 255/45R17 A01) bis A10) K01) K04) K122) BF1) E103) EF0) GB6) V00) 235/50R17 255/45R17 A01) bis A10) K01) K04) K122) BF1) E103) EF0) GB6) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 13 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Kombi, S205) ER1) M00) N215) T93) BF1) E103) EF0) K01) K04) 205/50R17 M+S ER1) M00) T93) W215) 205/55R17 ER1) GCT) M00) N215) 205/55R17 M+S ER1) GCT) M00) W215) 215/50R17 ER1) GCT) M00) N225) 215/50R17 M+S ER1) GCT) M00) W225) 215/55R17 ER1) G4K) M00) N225) 215/55R17 M+S ER1) G4K) M00) W225) 225/45R17 N235) T94) 225/45R17 M+S T94) 225/50R17 GCT) N235) 225/50R17 M+S GCT) 235/45R17 GCT) N245) 235/45R17 M+S GCT) 235/50R17 G4K) K122) N245) 235/50R17 M+S G4K) K122) 245/45R17 GCT) 255/45R17 GCU) K122) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 14 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) K04) BF1) E103) EF0) GCT) 225/50R17 255/45R17 A01) bis A10) K01) K04) K122) BF1) E103) EF0) GCU) V00) 235/50R17 255/45R17 A01) bis A10) K01) K04) K122) BF1) E103) EF0) GCU) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 235/55R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF1) EB1) kleinsten Serienreifen in 245/50R17 17-Zoll und Heckantrieb) 255/50R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R17 255/50R17 A02) bis A10) BF1) EB1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 235/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF1) EB1) kleinsten Serienreifen in 235/55R17 17-Zoll und 4-MATIC) 245/50R17 255/50R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 15 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K04) K13) K25) M00) N215) BF1) E93a) E100) K01) 205/50R17 M+S K04) K13) K25) M00) 215/45R17 K04) N225) 225/45R17 K04) K13) K25) 245/40R17 K02) K13) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K01) K13) K25) K02) K28) BF1) E93a) E100) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 M+S A01) bis A10) (Limousine, Kombi; K13) K25) K28) K103) M00) BF1) E95a) K01) Serie auch 235/40R18 ) 215/45R17 M+S 225/45R17 M+S K02) K13) K28) 235/45R17 M+S K02) K13) K25) K28) K103) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 16 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Mercedes CLK 205/50R17 A02) bis A10) (mit und ohne M00) N215) A94) BF3) Sportpaket) 215/45R17 N225) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) M00) N215) A94) BF3) V00) 215/45R17 235/40R17 A02) bis A10) N225) A94) BF3) V00) 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) A94) BF3) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 285 Mercedes CLK, CLK 55 225/45R17 A02) bis A10) AMG, CLK 63 AMG N235) A94) BF3) 225/45R17 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) A94) BF3) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Mercedes CLS 245/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; A94) BF1) EB2) EF0) Ausführungen mit 255/45R17 kleinsten Serienreifen 245/45R17) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 17 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 285 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94a) M00) N215) BF1) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 205/50R17 M+S 16Zoll oder 17Zoll) A94a) M00) W215) 215/45R17 A94) N225) T91) 215/45R17 M+S A94) T91) W225) 215/50R17 G4Y) M00) N225) 215/50R17 M+S G4Y) M00) W225) 225/45R17 A94a) N235) 225/45R17 M+S A94a) W235) 235/45R17 G4Y) N245) 245/40R17 A01) K01) K04) N255) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/55R17 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; BF4) Ausführungen mit 235/50R17 kleinsten Serienreifen ab 225/..) 245/50R17 255/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 18 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*.. 211G e1*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 285 Mercedes E-Klasse 205/55R17 A02) bis A10) (Limousine ) M00) N215) BF1) 205/55R17 M+S M00) W215) 215/50R17 A94a) M00) N225) 215/50R17 M+S A94a) M00) W225) 225/50R17 N235) 225/50R17 M+S W235) 235/45R17 A94a) N245) 235/45R17 M+S A94a) W245) 245/45R17 A94a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211K e1*2001/116*0213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A02) bis A10) (Kombi) N235) BF1) 225/50R17 M+S W235) 235/45R17 A94a) N245) 235/45R17 M+S A94a) W245) 245/45R17 A94a) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 19 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (W212, Limousine, A94) M00) N215) BF1) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 205/55R17 16Zoll) A94) M00) N215) 215/50R17 A01) A94) K01) M00) N225) 225/50R17 A01) K01) 235/45R17 A01) K01) 245/45R17 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) BF1) E111) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/45R17 A01) bis A10) (W212, Limousine, BF1) E111) K01) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A01) bis A10) (S212, Kombi, BF1) E111) ER2) K01) Ausführungen mit 235/45R17 kleinsten Serienreifen 225/..) 245/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) BF1) E111) ER2) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 20 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/45R17 A01) bis A10) (S212, Kombi, BF1) E111) ER2) K01) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 205/55R17 A02) bis A10) (W213, Limousine) ER1) M00) N215) BF4) E111a) EF0) 205/55R17 M+S ER1) M00) W215) 215/55R17 ER1) M00) N225) 215/55R17 M+S ER1) M00) W225) 225/50R17 A01) K01) N235) 225/50R17 M+S A01) K01) 225/55R17 A01) K01) N235) 225/55R17 M+S A01) K01) 235/50R17 A01) K01) N245) 235/50R17 M+S A01) K01) 245/45R17 A01) K01) 245/50R17 A01) K01) K04) 255/45R17 A01) K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 21 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A01) bis A10) (S213, Kombi) BF4) EF0) K01) 225/55R17 235/50R17 245/50R17 K04) 255/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 215/60R17 A01) bis A10) M00) BF1) K118) 225/55R17 235/55R17 K01) K120) 245/50R17 K01) K04) K119) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLA 225/60R17 A01) bis A10) BF1) EF0) K01) K02) 225/65R17 K120) 235/60R17 K120) 245/55R17 255/55R17 K120) 275/50R17 K120) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 22 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLB 225/60R17 A01) bis A10) BF1) EF0) K01) K02) 225/65R17 K120) 235/60R17 K120) 245/55R17 255/55R17 K120) 275/50R17 K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC 235/65R17 A02) bis A10) (X253, ohne A94) BF4) EF0) Verbreiterung) 245/60R17 255/60R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 190 Mercedes GLC 235/65R17 A02) bis A10) (X253, mit Verbreiterung) A94) BF4) EF0) 245/60R17 255/60R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 23 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/55R17 A01) bis A10) BF5) K01) K02) 235/60R17 245/55R17 245/60R17 255/55R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/60R17 255/55R17 A01) bis A10) K01) K02) BF5) V00) 235/60R17 275/50R17 A01) bis A10) K01) K02) BF5) V00) 245/55R17 275/50R17 A01) bis A10) K01) K02) BF5) V00) 255/55R17 275/50R17 A01) bis A10) K01) K02) BF5) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 235/50R17 A02) bis A10) Heckantrieb A94) BF4) E97a) EB3) (W221) 235/55R17 245/50R17 A01) K01) 255/50R17 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 235/50R17 A02) bis A10) MATIC A94) BF4) E97a) EB3) (W221) 235/55R17 245/50R17 A01) K01) 255/50R17 A01) K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 24 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 245 Mercedes S-Klasse 245/55R17 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) BF4) E98b) EF0) ER2) 255/50R17 255/55R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/55R17 275/50R17 A01) bis A10) K04) BF4) E98b) EF0) ER2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes SLC 205/45R17 A02) bis A10) A94) M00) N215) BF1) 205/50R17 A94) M00) N215) 215/45R17 A94) N225) 225/40R17 A94) 225/45R17 A94) 235/40R17 A94) 235/45R17 A01) G01) 245/40R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF1) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 25 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 205/50R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge ohne Flap M00) N215) BF3) an Hinterachse) 215/45R17 A94) N225) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) M00) N215) BF3) V00) 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K04) BF3) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 205/50R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Flap an M00) N215) BF3) E116) HA) 215/45R17 A94) N225) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) M00) N215) BF3) E116) V00) 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF3) E116) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 26 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 205/45R17 A02) bis A10) A94) M00) N215) BF1) 205/50R17 A94) M00) N215) 215/45R17 A94) N225) 215/50R17 A01) G01) K102) M00) N225) 225/40R17 A94) 225/45R17 A94) 235/40R17 A94) 235/45R17 A01) G01) 245/40R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A02) bis A10) BF1) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 27 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 176 Mercedes V- Klasse, Vito, 215/55R17 A01) bis A10) e-Vito, Marco Polo ER1) GHC) K04) M00) N225) T98) BF6) E105) EF0) K01) (W 447, Ausführungen mit Serienbereifung bis 215/60R17 18Zoll; 2WD und 4WD) ER1) GKK) K04) K13) K25) M00) N225) T100) 225/50R17 ER2) GKF) K04) N235) T98) 225/55R17 ER2) GKH) K04) N235) T101) 225/60R17 ER2) GKM) K04) K13) K25) K123) K124) N235) 235/50R17 ER2) GHC) K02) N245) T100) 235/55R17 ER2) GKK) K02) K13) K25) K123) N245) 245/50R17 ER2) GKL) K02) 255/45R17 ER2) GKF) K02) T102) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 28 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R17 A01) bis A10) (W 447, Ausführungen G01) K04) T98) BF6) E105) EF0) ER2) K01) mit kleinster Serienbereifung 225/55R17 in19Zoll; 2WD und 4WD) K04) 225/60R17 K04) K13) K25) K123) K124) 235/50R17 G01) K02) T100) 235/55R17 K02) K13) K25) K123) 245/50R17 K02) 255/45R17 G01) K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 29 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B114) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: • Achse 1: belüftete Bremsscheibe Ø350x30 mm BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm Zubehörkit: ZP50742 Anzugsmoment: 110 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm Zubehörkit: ZP50742 Anzugsmoment: 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 30 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 150 Nm BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: ZP50705 Anzugsmoment: 130 Nm BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 175 Nm E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl). E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten für Tacho und Drehzahl). E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 31 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 20.7919.01 mit belüfteter Scheibe Ø360x36 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 350 22141 Mercedes Benz mit belüfteter Scheibe Ø350x32 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 32 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16C, 225/55R17, 225/55R17C, 225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16C, 205/65R16C, 225/55R17, 225/55R17C, 225/60R16C, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 33 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 GKH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 225/55R17C, 235/55R17, 245/45R18, 245/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17, 245/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 225/55R17C, 225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18, 245/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 34 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 35 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten Bereich um 20mm warm einzuformen. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 36 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45651 nach §22 StVZO Nr. : RA-000482-L0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 37 / 37 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 16a mit den Seiten 1-37 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 07.12.2020