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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    1 / 10                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  41R7805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         41R7805.07
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         700 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2290 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile
                                                                  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                              moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN, 5F Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7N                            Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5mm
7MS                           Radschraube, Kugel Ø 26 mm,           ZP50792 140 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    2 / 10                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Seat Alhambra            225/45R17                                 A01)bis A10)ER1)
                                                                                 K04)K48)K49)K01)
                                       235/40R17

                                                 235/45R17

e1*2001/116*0036*31                                                                    5/112/57,1



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung:
5P                                      e9*2001/116*0050*..
5PN                                     e9*2007/46*0012*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155           Altea 4 Freetrack          205/50R17 M+S                         A01) bis A10)
                                                 M00)                                  K03)K51)

                                                                                       5/112/57



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                      e9*2001/116*0050*..
5PN                                     e9*2007/46*0012*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147            Seat Altea, Altea XL, Toledo 205/50R17                           A02) bis A10)
                      (außer Freetrack)            A01)K01)K04)K50)K51)K52)M00)N215)

                                                 215/45R17
                                                 A01)K01)K04)K51)N225)

                                                 225/45R17
                                                 A01)K01)K04)K50)K51)K52)

                                                 235/40R17
                                                 A01)K01)K04)K51)K52)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    3 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                   205/50R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)K52)M00)
                Sommerbereifung 195/..
                oder 205/..)                215/45R17
                                            A01)K01)K04)K51)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)K51)K52)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K04)K51)K52)

                                           245/40R17
                                           A01)K01)K02)K51)K52)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195      Seat Leon                   225/45R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)K52)              EF0)
                Sommerbereifung 225/..)
                                            225/45R17 M+S
                                            A01)K01)K04)K51)K52)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K04)K51)K52)

                                           245/40R17
                                           A01)K01)K02)K51)K52)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               15d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                  e9*2001/116*0072*..
3RN                                 e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           205/50R17                              A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit       A01)K01)M00)
                kleinster Serienbereifung
                195/.. oder 205/..)          215/45R17
                                             A01)A93)K03)

                                            225/45R17
                                            A01)A93)K01)

                                            235/40R17
                                            A01)K01)

                                            235/45R17
                                            A01)G2G)K01)

                                            245/40R17
                                            A01)K01)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                            A93)M00)T88)                            V00)

                                            205/50R17             225/45R17         A01) bis A10)
                                            K01)M00)                                V00)

                                            205/50R17             235/45R17         A01) bis A10)
                                            K01)M00)                                V00)

                                            215/45R17             235/40R17         A01) bis A10)
                                            A93)K03)                                V00)

                                            215/45R17             245/40R17         A01) bis A10)
                                            A93)K03)                                V00)

                                            225/45R17             245/40R17         A01) bis A10)
                                            A93)K01)                                V00)




RA-000482-E0-104-15d~SE-5-112-57-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    5 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                e9*2001/116*0072*..
3RN                               e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST         225/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit     A01)A93)K01)
                kleinster Serienbereifung
                225/..)                    235/40R17
                                           A01)K01)

                                           235/45R17
                                           A01)G01)K01)

                                           245/40R17
                                           A01)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                             e1*2007/46*0402*..
7N                             e1*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147      Seat Alhambra           205/50R17                            A02) bis A10)
                                        A01)A93)K04)M00)T93)                 ER1)

                                           205/55R17
                                           A01)A93)K04)M00)

                                           215/50R17
                                           A01)A93)K04)M00)

                                           225/50R17
                                           A01)A93a)K04)

                                           235/45R17
                                           A01)A93)K04)

                                           245/45R17
                                           A01)A93)K04)

                                           255/45R17
                                           A01)K02)K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    6 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                               e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 135     Seat Leon                 205/45R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit         A01)K03)K04)M00)                  E62)
                Mehrlenker-Hinterachse)
                                          205/50R17
                                          A01)K01)K04)M00)

                                          215/45R17
                                          A01)K03)K04)

                                          225/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/40R17
                                          A01)K01)K04)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)K66)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                              e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                205/45R17                          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit        A01)K03)K04)M00)                   E61)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)             205/50R17
                                         A01)K01)K04)K28)K66)M00)

                                          215/45R17
                                          A01)K03)K04)

                                          225/45R17
                                          A01)K01)K04)K28)K66)

                                          235/40R17
                                          A01)K01)K04)K28)K66)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)K28)K66)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    7 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    8 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
        „VL“.

E62)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
        „ML“.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1400 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G2G)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
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Anlage-Nr. :               15d
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Teiletyp :                 41R7805


K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K48)    Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
        Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.

K49)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
        komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
        anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
        Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K50)    An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich
        hinter der Radmitte) nach oben zu formen.

K51)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte
        bis Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
        anzulegen.

K52)    An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
        Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.

K66)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.




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Teiletyp :                 41R7805


M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 15d mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.12.2013




RA-000482-E0-104-15d~SE-5-112-57-ET35_41R7805.docx