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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-D0-104
Anlage-Nr. :               15f
Seite :                    1/7                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  41R7805
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Ronal
Radausführung:                                          41R7805.07
Radgröße:                                                 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                          875 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2290 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
1Z, 3U, 3T, 5L                   Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50704 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000482-D0-104-15f~SK-5-112-57-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-D0-104
Anlage-Nr. :               15f
Seite :                    2/7                                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                         3U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 142   Skoda Superb             215/45R17                                            A02) bis A10)

                                                    225/45R17

                                                    235/40R17
                                                    A01)K03)K40)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                                    vorne                hinten             Hinweise
                                                    215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                            V00)
                                                    215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                            K40)V00)
                                                    215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                                            K40)V00)
                                                    225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                    K03)                                    K40)V00)
                                                    235/40R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                    K03)                                    K40)V00)
e11*98/14*0187*23E   min. 1020/1060max. 1210/1060                                           5/112/57,1



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                                   e11*2001/116*0326*..
3T                                   e11*2007/46*0014*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 191           Skoda Superb II          205/50R17                                     A02) bis A10)
                     (Limousine, Kombi)       A01)K03)K04)K45)M00)N215)

                                                    205/50R17 M+S
                                                    A01)K03)K04)K45)M00)

                                                    225/45R17
                                                    A01)K03)K04)K45)

                                                    235/40R17
                                                    A01)K01)K04)K45)

                                                    235/45R17
                                                    A01)G1D)K01)K04)K45)K46)K47)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-D0-104
Anlage-Nr. :               15f
Seite :                    3/7                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                                e11*2001/116*0230*..
1Z                                e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118      Skoda Octavia              205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;         A01)K01)K04)K36)M00)              E45)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 15Zoll)    215/45R17
                                           A01)K01)K04)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)K36)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K02)K36)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                                e11*2001/116*0230*..
1Z                                e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147     Skoda Octavia              205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;         A01)K01)K04)K36)M00)              E45)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)    215/45R17 M+S
                                           A01)K01)K04)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)K36)

                                           225/45R17 M+S
                                           A01)K01)K04)K36)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K02)K36)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                              e11*2001/116*0230*..
1Z                              e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118     Skoda Octavia Scout      225/45R17                           A02) bis A10)
                                         A01)K01)K04)K37)

                                           235/45R17
                                           A01)K01)K04)K37)




RA-000482-D0-104-15f~SK-5-112-57-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-D0-104
Anlage-Nr. :               15f
Seite :                    4/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e11*2007/46*0010*..
5L                             e11*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125      Skoda Yeti              205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)M00)

                                         205/55R17 M+S
                                         A01)K01)K04)M00)

                                         215/50R17
                                         A01)K01)K04)M00)

                                         215/55R17
                                         A01)K01)K04)M00)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         225/50R17
                                         A01)K01)K02)

                                         235/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         235/50R17
                                         A01)K01)K02)K48)

                                         245/45R17
                                         A01)K01)K02)

                                         255/45R17
                                         A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000482-D0-104-15f~SK-5-112-57-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-D0-104
Anlage-Nr. :               15f
Seite :                    5/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000482-D0-104-15f~SK-5-112-57-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-D0-104
Anlage-Nr. :               15f
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
     Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.

K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
         ist nach außen zu treiben oder zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
         von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.

K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Radmitte bis zur
     seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser Streifen vollkommen an das
     Blechradhaus anzulegen.

K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
     200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.



RA-000482-D0-104-15f~SK-5-112-57-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-D0-104
Anlage-Nr. :               15f
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


K46) An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
     mm vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten.

K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
         ist um 10 mm zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
         von ca. 100 mm nach unten zu kürzen.

K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
     mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 15f mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 06.12.2012

RA-000482-D0-104-15f~SK-5-112-57-ET35_41R7805.docx