Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 15f Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 41R7805.07 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs- moment 1Z, 3U, 3T, 5L Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50704 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000482-D0-104-15f~SK-5-112-57-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 15f Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: 3U ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0187*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 142 Skoda Superb 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 235/40R17 A01)K03)K40) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und vorne hinten Hinweise 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K40)V00) 215/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K40)V00) 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K03) K40)V00) 235/40R17 245/40R17 A01) bis A10) K03) K40)V00) e11*98/14*0187*23E min. 1020/1060max. 1210/1060 5/112/57,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 191 Skoda Superb II 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K03)K04)K45)M00)N215) 205/50R17 M+S A01)K03)K04)K45)M00) 225/45R17 A01)K03)K04)K45) 235/40R17 A01)K01)K04)K45) 235/45R17 A01)G1D)K01)K04)K45)K46)K47) RA-000482-D0-104-15f~SK-5-112-57-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 15f Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 118 Skoda Octavia 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; A01)K01)K04)K36)M00) E45) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 15Zoll) 215/45R17 A01)K01)K04) 225/45R17 A01)K01)K04)K36) 235/40R17 A01)K01)K02)K36) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 147 Skoda Octavia 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi; A01)K01)K04)K36)M00) E45) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 215/45R17 M+S A01)K01)K04) 225/45R17 A01)K01)K04)K36) 225/45R17 M+S A01)K01)K04)K36) 235/40R17 A01)K01)K02)K36) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 118 Skoda Octavia Scout 225/45R17 A02) bis A10) A01)K01)K04)K37) 235/45R17 A01)K01)K04)K37) RA-000482-D0-104-15f~SK-5-112-57-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 15f Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e11*2007/46*0010*.. 5L e11*2007/46*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 205/50R17 M+S A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) 205/55R17 M+S A01)K01)K04)M00) 215/50R17 A01)K01)K04)M00) 215/55R17 A01)K01)K04)M00) 225/45R17 A01)K01)K04) 225/50R17 A01)K01)K02) 235/45R17 A01)K01)K04) 235/50R17 A01)K01)K02)K48) 245/45R17 A01)K01)K02) 255/45R17 A01)K01)K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000482-D0-104-15f~SK-5-112-57-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 15f Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000482-D0-104-15f~SK-5-112-57-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 15f Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen. K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen zu treiben oder zu kürzen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen. K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser Streifen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen. RA-000482-D0-104-15f~SK-5-112-57-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 15f Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 K46) An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten. K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist um 10 mm zu kürzen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen. K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 15f mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 06.12.2012 RA-000482-D0-104-15f~SK-5-112-57-ET35_41R7805.docx