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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               16b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    41R7805
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           41R7805.07
Radgröße:                                                  8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           775 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2290 mm




Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :      Ssangyong

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
CK, XK, XKG                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50714 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-000482-I0-104-16b~SY-5-112-66_5-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               16b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                             e9*2007/46*0055*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 131     Ssangyong Korando       215/60R17                           A02) bis A10)
                                        M00)                                EF0)

                                          225/55R17
                                          A01)K01)

                                          225/60R17
                                          A01)K01)

                                          235/55R17
                                          A01)K01)K04)

                                          245/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          245/55R17
                                          A01)K01)K04)

                                          255/50R17
                                          A01)K01)K02)

                                          255/55R17
                                          A01)G3V)K01)K02)K36)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XK                               e9*2007/46*6294*..
XKG                              e50*2007/46*0198*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94       Ssangyong Tivoli, XLV     205/50R17                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb)            A01) K01)K04) M00)

                                          225/45R17
                                          A01) K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XK                               e9*2007/46*6294*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94       Ssangyong Tivoli, XLV     205/50R17                         A02) bis A10)
                (Allrad)                  A01) K01)K04) M00)

                                          225/45R17
                                          A01) K01)K04)

                                          235/45R17
                                          A01) K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               16b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G3V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               16b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von 30° vor bis 40° hinter der Radmitte umzulegen,
     - die in diesem Bereich ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist um
         25mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 16b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.06.2016




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