Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 41R7805.08 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CM, EL, ELH, EN, FD, FDH, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50847 110 Nm FDHG, FO, GK, JC, JM, JMG, M12x1,5 LM, NF, SM, TG, XG, VF Typ: FO ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 127 Trajet 225/50R17 A01) bis A10) K04) K15) 245/45R17 K03)K04) e11*98/14*0130*08E 1330/1330 5/114,3/67 RA-000482-D0-104-20c~HY-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: SM ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0162*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 107 Santa Fe (2WD) 225/55R17 A02) bis A10) (Serie 215/70R15 ww. 225/70R16) 225/60R17 235/55R17 83 bis 127 Santa Fe (4WD) 225/60R17 (Serie nur 225/70R16) 235/55R17 A01)G01) e11*98/14*0162*12E 1290/1370 –4WD; 1250/1300-2WD 5/114,3/67 Typ: GK ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 123 Coupé 205/50R17 A01) bis A10) M00) K39) 215/45R17 225/45R17 K03)K40) 235/40R17 K03)K40) e11*98/14*0186*07E 1015/860 5/114,3/67 Typ: XG ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 123 bis 145 XG 205/50R17 A01) bis A10) (ab EG-Genehmigungs-Nr.: M00) K15)K41) e11*98/14*0109*05) 215/50R17 M00) 225/45R17 235/45R17 e11*98/14*0109*06 1230/ 1095 5/114,3/67 RA-000482-D0-104-20c~HY-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JM e4*2001/116*0087*.. JMG e11*2001/116*0355*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Hyundai Tucson 215/55R17 A02) bis A10) A01)A93)K01)K04)M00) 215/60R17 A01)K01)K04)M00) 225/55R17 A01)K01)K04) 235/50R17 A01)K01)K04) 235/55R17 A01)K01)K04) 245/50R17 A01)K01)K02) 255/50R17 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CM e11*2001/116*0270*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Hyundai Santa Fe 235/65R17 A02) bis A10) A93) 245/60R17 A01)K03)K04) 255/60R17 A01)K01)K04) 275/55R17 A01)K01)K02) RA-000482-D0-104-20c~HY-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NF e11*2001/116*0241*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 184 Hyundai Sonata 215/50R17 A02) bis A10) A01)A93)K01)K04)K15)K21)M00) 215/55R17 A01)K01)K04)K15)K21)M00) 225/50R17 A01)K01)K04)K15)K21) 235/45R17 A01)A93)K01)K04)K15)K21) 245/45R17 A01)K01)K04)K15)K21) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TG e4*2001/116*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 191 Hyundai Grandeur 225/55R17 A02) bis A10) 235/55R17 245/50R17 A01)K11)K44) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EN e9*2001/116*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 176 bis 184 Hyundai iX55 245/60R17 A02) bis A10) 245/65R17 RA-000482-D0-104-20c~HY-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FD e11*2001/116*0313*.. FDH e11*2001/116*0343*.. FDH e11*2007/46*0225*.. FDHG e11*2001/116*0361*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Hyundai i30, i30CW 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K01)K04)K21)K45)M00) 215/45R17 A01)K01)K04)K21)K45) 225/40R17 A01)K01)K04) 225/45R17 A01)K01)K04)K21)K45) 235/40R17 A01)K01)K02)K21)K45) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EL e11*2007/46*0104*.. ELH e11*2007/46*0192*.. LM e11*2007/46*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Hyundai IX35 215/60R17 A02) bis A10) A01)K01)K02)M00) 225/55R17 A01)K01)K02) 225/60R17 A01)K01)K02)K52) 235/55R17 A01)K01)K02) 245/50R17 A01)K01)K02) RA-000482-D0-104-20c~HY-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JC e4*2007/46*0207*.. JC e4*2007/46*0223*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 bis 94 Hyundai IX20 205/45R17 A02) bis A10) A01)K01)K02)M00) 215/45R17 A01)K01)K02)K54)K55) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): VF e4*2007/46*0263*.. VF e4*2007/46*0264*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 130 Hyundai I40 205/55R17 A02) bis A10) (Kombi) A01)K01)K02)M00)N215) 215/50R17 A01)K01)K02)M00) 225/50R17 A01)K01)K02)K13)K22)K25) 245/45R17 A01)K01)K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000482-D0-104-20c~HY-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000482-D0-104-20c~HY-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte umzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante - Blech und Kunststoff - bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. RA-000482-D0-104-20c~HY-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 K40) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden. K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden - das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist nach oben zu formen, - der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren Befestigungspunktes zu kürzen, - das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht: Türsicken). K44) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte umzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante ca. 100 mm nach unten entsprechend dem Verlauf der umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu- schneiden, - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. RA-000482-D0-104-20c~HY-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-D0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 20c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 06.12.2012 RA-000482-D0-104-20c~HY-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx