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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    1/4                                                     M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               41R7805
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                          Ronal
Radausführung:                                      41R7805.08
Radgröße:                                             8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                     35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                114,3 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                                76,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                      875 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2290 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller            : Chrysler (USA)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
PK,JS                          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP50847 120 Nm
                               M12x1,5




RA-000482-C0-104-20~CH-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               20
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                         PK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 125  Dodge Caliber           215/60R17 M+S                        A02) bis A10)
                                      M00)

                                          225/55R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/55R17
                                          A01)K01)K04)
 100 bis 125           Jeep Compass       215/60R17 M+S                    A02) bis A10)
                                          M00)

                                          225/55R17
                                          A01)K03)K04)

                                          235/55R17
                                          A01)K01)K04)
 100 bis 125           Jeep Patriot       215/60R17 M+S                    A02) bis A10)
                                          M00)

                                          225/55R17
                                          A01)K04)

                                          235/55R17
                                          A01)K03)K04)
e11*2001/116*0142*15                                                       5/114,3/67



Typ:                            JS
ABE / EG-Genehmigung:           e11*2001/116*0143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 138  Chrysler Sebring           215/60R17 M+S                     A02) bis A10)
              (Stufenheck 4trg., Cabrio) M00)

                                          225/55R17

                                          235/55R17
                                          A01)K43)
 103 bis 138           Dodge Avenger      215/60R17 M+S                    A02) bis A10)
                                          M00)

                                          225/55R17

                                          235/55R17
                                          A01)K04)K43)
e11*2001/116*0142*06   1180/1048(0)                                        5/114,3/67




RA-000482-C0-104-20~CH-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    3/4                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    4/4                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Türfalz (vor Radmitte) bis zum
       hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist im Bereich ab der Stoßfänger-
       oberkante entsprechend der gebördelten Radhausausschnittkante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der äußeren Reifenflanke eng an das Radhaus an-
       zulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.



Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.09.2011




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