Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 20e Seite : 1 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 41R7805.08 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : MAZDA Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BA, BG8, BJ, BJD, BL, BLE, CP, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50847 110 Nm CPD, EP, EP2, EP2R, EPR, ER, M12x1,5 GE, GE6, GEA, GF bzw. GF/GW, GFD /GWD, GG/GY, GG1, LV, LW, LWD, SE, TA yp: GE6 ABE / EG-Genehmigung: G003 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 121 Mazda MX-6 215/40R17 A02) bis A10) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R17 235/40R17 A01) bis A10) K15)V00n) G003/NT05E 990/770 5/114,3/67,0 RA-000482-C0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 20e Seite : 2 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: GE ABE / EG-Genehmigung: G104 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 121 Mazda 626 215/40R17 A01) bis A10) K15)K18) G104/NT07E 1025/900 5/114,3/67,0 Typ: GEA ABE / EG-Genehmigung: G691 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Mazda 626 215/40R17 A01) bis A10) K15)K18) G691/NT02E 930/870 5/114,3/67,0 Typ: BG8 ABE / EG-Genehmigung: F545 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 Mazda 323 GT-R 205/40R17 A01) bis A10) (4WD) K03)K12) G691/NT03E 930/870 5/114,3/67,0 Typ: BA ABE / EG-Genehmigung: G878 ; e13*96/27*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 106 Mazda 323 2.0 V6 205/45R17 A01) bis A10) M00) K15)K18) 215/40R17 e13*96/27*0023*04E 1020/840 5/1143,/67,0 Typ: LV ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0038*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Mazda MPV 235/45R17 A02) bis A10) (Pkw Kombi) e1*95/54*0038*02E 1140/1290 5/114,3/67,0 RA-000482-C0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 20e Seite : 3 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: TA ABE / EG-Genehmigung: G517; e13*95/54*0002*.. , e13*98/14*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 155 Mazda Xedos 9 215/50R17 A01) bis A10) M00) K03)K12) 225/45R17 235/45R17 e13*98/14*0002*04 1130/965 5/114,3/67,1 1090/965 Typ: GF bzw. GF/GW ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0055*.. , e1*98/14*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Mazda 626 Limousine 205/40R17 A01) bis A10) (außer Kombi) K03)K15)K26) 205/45R17 M00) 215/40R17 100 Mazda 626 Limousine 205/45R17 A01) bis A10) (außer Kombi) M00) K03)K15)K26) 215/40R17 e1*98/14*0055*08E Lim. 930/915 Kom. 925/1060 5/114,3/67,0 Kombi-7-Sitzer: 865/1135 Typ: GFD /GWD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0164*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Mazda 626 Limousine 205/40R17 A01) bis A10) (außer Kombi) K03)K15)K26) 205/45R17 M00) 215/40R17 100 Mazda 626 Limousine 205/45R17 A01) bis A10) (außer Kombi) M00) K03)K15)K26) 215/40R17 e1*98/14*0164*00 Lim. 930/915 5/114,3/67,0 RA-000482-C0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 20e Seite : 4 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: CP ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Mazda Premacy 205/40R17 A01) bis A10) K02)K32) e1*98/14*0116*06 1000/1060 5/114,3/67,1 Typ: CPD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0161*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Mazda Premacy 205/40R17 A01) bis A10) K02)K32) e1*98/14*0161*01 980/940 5/114,3/67,1 Typ: LW ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0118*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 104 Mazda MPV 235/45R17 A01) bis A10) K04) 245/45R17 K03)K15) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R17 255/40R17 A01) bis A10) M00) K04)K15)V00n) e1*98/14*0118*06 1205/1310 5/114.3/67 Typ: LWD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0165*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 90 Mazda MPV 235/45R17 A01) bis A10) K04) 245/45R17 K03) K15) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R17 255/40R17 A01) bis A10) M00) K04)K15)V00n) e1*98/14*0165*00 1070/1280 5/114.3/67 RA-000482-C0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 20e Seite : 5 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: BJ ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Mazda 323 F 2.0 205/40R17 A01) bis A10) K31) e1*98/14*0094*07E 895/890 5/114.3/67 Typ: BJD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Mazda 323 F 2.0 205/40R17 A01) bis A10) K31) e1*98/14*0181*00E 895/890 5/114.3/67 Typ: EP ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10) (Serie 215/70R16 ) S01) 235/55R17 91 bis 145 Mazda Tribute 4WD 235/65R17 (Serie 235/70R16) A01)K34) e4*98/14*0044*02E 1125/1060 5/114,3/67,1 Typ: EPR ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10) (Serie 215/70R16 ) S01) 235/55R17 91 bis 145 Mazda Tribute 4WD 235/65R17 (Serie 235/70R16) A01)K34) e4*98/14*0052*01E 1125/1060 5/114,3/67,1 RA-000482-C0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 20e Seite : 6 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: EP2 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 110 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10) (Serie 215/70R16 ) S01) 235/55R17 145 Mazda Tribute 4WD 235/65R17 (Serie 235/70R16) A01)K34) 149 Mazda Tribute 4WD 225/60R17 (Serie 215/70R16 ww. 235/70R16) 235/65R17 A01)K34) e13*2001/116*0092*03 1125/1065 5/114,3/67,1 Typ: EP2R ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10) (Serie 215/70R16) S01) 235/55R17 145 Mazda Tribute 4WD 235/65R17 (Serie 235/70R16) A01)K34) e13*2001/116*0090*01 1120/1050 5/114,3/67,1 Typ: GG/GY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 122 Mazda 6 , 215/45R17 A01) bis A10) Mazda 6 Kombi K15) 225/45R17 K03)K04)K23)K26) 235/40R17 K03)K04)K23)K26) e1*98/14*0188*10E 1095/1095 5/114.3/67 RA-000482-C0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 20e Seite : 7 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: GG1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 122 Mazda 6 , 215/45R17 A01) bis A10) Mazda 6 Kombi, K15) Mazda 6 Kombi Allrad 225/45R17 K03)K04)K23)K26) 235/40R17 K03)K04)K23)K26) 191 Mazda 6 MPS 215/45R17 M+S 225/45R17 M+S K03)K04)K23)K26) e11*2001/116*0203*04 1135/1095(0) 5/114.3/67 Typ: SE ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 141 bis 170 Mazda RX 8 225/50R17 A02) bis A10) A93) 245/45R17 A01)K03)K39) e11*2001/116*0199*06 860/1030 5/114.3/67 Typ: ER ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0308*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 191 Mazda CX7 235/65R17 M+S A01) bis A10) E07) K01) 245/60R17 M+S K01)K04) 255/60R17 M+S K01)K02)K51) e11*2001/116*0308*04 1210/1165(-) 5/114,3/67 RA-000482-C0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 20e Seite : 8 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: BL ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 136 Mazda 3 205/45R17 A01) bis A10) (Schrägheck) M00)T88) K01)K04) 205/50R17 K58)M00) 215/45R17 K58) 225/40R17 K58) 225/45R17 K58) 235/40R17 K58) e11*2001/116*0262*03 1135/920 (0) 5/114,3/67,1 Typ: BLE ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 136 Mazda 3 205/45R17 A01) bis A10) (LPG, Schrägheck) M00)T88) K01)K04) 205/50R17 K58)M00) 215/45R17 K58) 225/40R17 K58) 225/45R17 K58) 235/40R17 K58) e13*2007/46*1071*01 1135/920 (0) 5/114,3/67,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. RA-000482-C0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 20e Seite : 9 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. RA-000482-C0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 20e Seite : 10 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge- legten Radhauskante zu kürzen. K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem- men bzw. auszuschneiden. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maß- nahmen erforderlich: - An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleis- te bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Desweiteren sind die Radhaus- ausschnittkanten im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm aufzuweiten. - Die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke abzutrennen.Der Stoßfänger ist zusätzlich auszustellen. RA-000482-C0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 20e Seite : 11 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben umzulegen (Restdicke ca. 5 mm) - die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5..10 mm aufzuweiten, - der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen. K34) An Achse 2 sind die Radausschnittkanten und, sofern vorhanden, die ins Radhaus ragen- de Kanten der Radhausverbreiterung im Bereich oberhalb der Radmitte auf einer Länge von ca. 250 mm zu kürzen bzw. nach oben zu formen. K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 250 mm vor der Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers nach oben umzulegen (Restdicke ca. 10 mm) - das hintere Kunststoffinnenradhaus ist oberhalb der oberen Führungsklammer komplett zu kürzen, - die Befestigungslaschen (Kunststoff/Blech) im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfän- ger sind zu kürzen bzw. nach oben zu biegen. K51) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen, - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze) RA-000482-C0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 20e Seite : 12 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom- mel sind zu entfernen. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor- der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur- de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel- lers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein- schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 20e mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 30.06.2010 RA-000482-C0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx