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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
Seite :                    1 / 16                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    41R7805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               Ronal
Radausführung:                                           41R7805.08
Radgröße:                                                  8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2290 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Mazda : Mazda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BA, BG8, BJ, BJD, BK, BL, BLE, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50847 110 Nm
CP, CPD, EP, EP2, EP2R, EPR, M12x1,5
ER, ERE, GE, GE6, GEA, GF
bzw. GF/GW, GFD /GWD,
GG/GY, GG1, GJ, GH, GHE,
LV, LW, LWD, SE, TA, KE




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
Seite :                    2 / 16                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                         GE6
ABE / EG-Genehmigung:        G003
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 121   Mazda MX-6                215/40R17                               A02) bis A10)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        215/40R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                K15)V00)
G003/NT05E           990/770                                                    5/114,3/67,0



Typ:                         GE
ABE / EG-Genehmigung:        G104
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 121   Mazda 626                 215/40R17                               A01) bis A10)
                                                                                K15)K18)

G104/NT07E           1025/900                                                   5/114,3/67,0



Typ:                         GEA
ABE / EG-Genehmigung:        G691
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Mazda 626                 215/40R17                               A01) bis A10)
                                                                                K15)K18)

G691/NT02E           930/870                                                    5/114,3/67,0


Typ:                         BG8
ABE / EG-Genehmigung:        F545
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 136          Mazda 323 GT-R            205/40R17                               A01) bis A10)
              (4WD)                                                             K03)K12)


G691/NT03E           930/870                                                    5/114,3/67,0



Typ:                         BA
ABE / EG-Genehmigung:        G878 ; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 106          Mazda 323 2.0 V6        205/45R17                                 A01) bis A10)
                                      M00)                                      K15)K18)

                                        215/40R17
e13*96/27*0023*04E   1020/840                                                   5/1143,/67,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                         LV
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Mazda MPV                235/45R17                               A02) bis A10)
              (Pkw Kombi)

e1*95/54*0038*02E   1140/1290                                                  5/114,3/67,0



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                  e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                                  G517
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155         Mazda Xedos 9             205/50R17                        A02) bis A10)
                    (Serie 205/65R15)         A01)K01)K04)K12)M00)

                                              215/50R17
                                              A01)K01)K02)K12)M00)

                                              235/45R17
                                              A01)K01)K02)K12)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                  e13*98/14*0002*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
120                 Mazda Xedos 9             215/50R17                        A02) bis A10)
                    (Serie 215/55R16)         A01)K01)K02)K12)M00)

                                              225/45R17
                                              A01)K01)K04)K12)

                                              235/45R17
                                              A01)K01)K02)K12)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                         GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Mazda 626 Limousine      205/40R17                                A01) bis A10)
              (außer Kombi)                                                     K03)K15)K26)
                                       205/45R17
                                       M00)

                                              215/40R17

 100                Mazda 626 Limousine       205/45R17                         A01) bis A10)
                    (außer Kombi)             M00)                              K03)K15)K26)

                                              215/40R17
e1*98/14*0055*08E                                                               5/114,3/67,0



Typ:                         GFD /GWD
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Mazda 626 Limousine      205/40R17                                A01) bis A10)
               (außer Kombi)                                                    K03)K15)K26)
                                       205/45R17
                                       M00)

                                              215/40R17

 100                Mazda 626 Limousine       205/45R17                         A01) bis A10)
                    (außer Kombi)             M00)                              K03)K15)K26)

                                              215/40R17
e1*98/14*0164*00    Lim. 930/915                                                5/114,3/67,0



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                  e1*98/14*0116*..
CPD                                 e1*98/14*0161*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96           Mazda Premacy             195/40R17                         A02) bis A10)
                    (Serie 185/65R14 od.      A01)K32)M00)T81)
                    195/55R15 od. 195/50R16)
                                              205/40R17
                                              A01)K04)K32)T84)




RA-000482-F0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
Seite :                    5 / 16                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                                  e1*98/14*0118*..
LWD                                 e1*98/14*0165*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104          Mazda MPV                 215/50R17                         A02) bis A10)
                    (Serie 205/65R15)         A01)K03)K04)K15)M00)

                                              235/45R17
                                              A01)K03)K04)K15)

                                              245/45R17
                                              A01)K03)K04)K15)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                                  e1*98/14*0118*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100                 Mazda MPV                 215/50R17                         A02) bis A10)
                    (Serie 215/60R16)         A01)K03)K04)K15)M00)

                                              225/50R17
                                              A01)K03)K04)K15)

                                              235/45R17
                                              A01)K03)K04)K15)

                                              245/45R17
                                              A01)K03)K04)K15)



Typ:                          BJ
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F 2.0           205/40R17                               A01) bis A10)
                                                                                K31)

e1*98/14*0094*07E   895/890                                                     5/114.3/67



Typ:                          BJD
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F 2.0           205/40R17                               A01) bis A10)
                                                                                K31)

e1*98/14*0181*00E   895/890                                                     5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
Seite :                    6 / 16                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        225/60R17                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 )                                          S01)
                                        235/55R17

 91 bis 145             Mazda Tribute 4WD     235/65R17
                       (Serie 235/70R16)      A01)K34)
e4*98/14*0044*02E      1125/1060                                          5/114,3/67,1



Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD       225/60R17                          A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 )                                          S01)
                                       235/55R17

 91 bis 145             Mazda Tribute 4WD     235/65R17
                       (Serie 235/70R16)      A01)K34)

e4*98/14*0052*01E      1125/1060                                                 5/114,3/67,1



Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 110    Mazda Tribute 2WD      225/60R17                           A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 )                                          S01)
                                      235/55R17

 145                    Mazda Tribute 4WD     235/65R17
                       (Serie 235/70R16)      A01)K34)

 149                    Mazda Tribute 4WD     225/60R17
                       (Serie 215/70R16 ww.
                       235/70R16)             235/65R17
                                              A01)K34)
e13*2001/116*0092*03   1125/1065                                            5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
Seite :                    7 / 16                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD      225/60R17                          A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                          S01)
                                      235/55R17

 145                    Mazda Tribute 4WD   235/65R17
                       (Serie 235/70R16)    A01)K34)


e13*2001/116*0090*01   1120/1050                                         5/114,3/67,1



Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6 ,                215/45R17                         A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi                                              K15)
                                       225/45R17
                                       K03)K04)K23)K26)

                                            235/40R17
                                            K03)K04)K23)K26)
e1*98/14*0188*10E      1095/1095                                         5/114.3/67



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6 ,               215/45R17                          A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi,                                             K15)
              Mazda 6 Kombi Allrad    225/45R17
                                      K03)K04)K23)K26)

                                            235/40R17
                                            K03)K04)K23)K26)

 191                    Mazda 6 MPS         215/45R17 M+S

                                            225/45R17 M+S
                                            K03)K04)K23)K26)
e11*2001/116*0203*04   1135/1095(0)                                      5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
Seite :                    8 / 16                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/50R17                                  A01) bis A10)
                                      M00)                                       K03)K04)K15)K21)
                                                                                 K37)K38)
                                                       215/45R17

191                    Mazda 3 MPS                     205/50R17 M+S
                                                       M00)

                                                       215/45R17 M+S
e1*2001/116*0234*12E   1110/910(0); 1070/915 (-) MPS                             5/114.3/67



Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141 bis 170  Mazda RX 8              225/50R17                                  A02) bis A10)
                                      A93)

                                                       245/45R17
                                                       A01)K03)K39)
e11*2001/116*0199*06   860/1030                                                  5/114.3/67



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                                    e11*2001/116*0308*..
ERE                                   e13*2007/46*1109*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191            Mazda CX-7              235/65R17 M+S                     A02) bis A10)
                                               A01)K01)K04)                      EF0)

                                                       245/60R17 M+S
                                                       A01)K01)K04)

                                                       255/60R17 M+S
                                                       A01)K01)K04)K51)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
Seite :                    9 / 16                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
BLE                              e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                     205/45R17                         A02) bis A10)
                (Schrägheck, bis Modelljahr A01)K01)K04)M00)T88)              E50)
                2013)
                                            205/50R17
                                            A01)K01)K04)K58)M00)

                                           215/45R17
                                           A01)K01)K04)K58)

                                           225/40R17
                                           A01)K01)K04)K58)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)K58)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K04)K58)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                     205/50R17                         A02) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A01)K01)K04)K15)M00)              E50a)
                2014)
                                            235/45R17
                                            A01)K01)K02)K15)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
Seite :                    10 / 16                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 138     Mazda CX-5              225/65R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)

                                         235/60R17
                                         A01)K01)K04)

                                         235/65R17
                                         A01)G0F)K01)K04)

                                         245/60R17
                                         A01)K01)K02)

                                         255/55R17
                                         A01)K01)K02)

                                         255/60R17
                                         A01)G0F)K01)K02)

                                         275/55R17
                                         A01)G0F)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
Seite :                    11 / 16                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  225/55R17                          A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A01)K01)K04)K12)                   E51a)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         235/50R17
                e1*2001/116*0448*14, bei A01)K01)K04)K12)
                Typ GHE nur Ausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr. 235/55R17
                e13*2007/46*1075*06)
                                         A01)K01)K04)K12)K25)K67)K68)

                                         245/50R17
                                         A01)K01)K04)K12)K67)K68)

                                         255/45R17
                                         A01)K01)K04)K12)

                                         255/50R17
                                         A01)K01)K02)K12)K25)K28)K67)K68)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
Seite :                    12 / 16                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




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Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
Seite :                    13 / 16                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
Seite :                    14 / 16                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
       Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zur
       Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
       abzutrennen,
     - der Stoßfänger ist zusätzlich auszustellen.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
         umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
     - die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
         Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
     - der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
         ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

K34) An Achse 2 sind die Radausschnittkanten und -sofern vorhanden- die ins Radhaus
     ragenden Kanten der Radhausverbreiterung im Bereich oberhalb der Radmitte auf einer
     Länge von ca. 250 mm zu kürzen bzw. nach oben zu formen.

K37) An Achse 2 sind die komplett umgelegten Radhauskanten zusätzlich um ca. 10 mm
     aufzuweiten. Dies gilt insbesondere im Bereich oberhalb der Radmitte sowie im
     Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger. Als Kontrollmaße können
     folgende Abstände dienen:
     - Abstand Radhausinnenwand (hinter Stoßdämpfer) zu Innenkante gebördelter
         Radhauskante: min. 345 mm,
     - Abstand hinterer innerer Befestigungspunkt Filzinnenradhaus (oben) zu Innenkante
         Übergangsbereich Radhaus-Stoßfänger: min. 300 mm.




RA-000482-F0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
Seite :                    15 / 16                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis zum
     Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen und eng
     an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).

K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 250 mm vor der Radmitte bis
         zur Oberkante des hinteren Stoßfängers nach oben umzulegen (Restdicke ca. 10 mm)
     - das hintere Kunststoffinnenradhaus ist oberhalb der oberen Führungsklammer
         komplett zu kürzen,
     - die Befestigungslaschen (Kunststoff/Blech) im Übergangsbereich zum hinteren
         Stoßfänger sind zu kürzen bzw. nach oben zu biegen.

K51) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung
     bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
         Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
        zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

RA-000482-F0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-F0-104
Anlage-Nr. :               20e
Seite :                    16 / 16                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.


T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 20e mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 27.10.2014




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