Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-H0-104
Anlage-Nr. : 20e
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R7805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 41R7805.08
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2290 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Mazda : Mazda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BA, BG8, BJ, BJD, BL, BLE, CP, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50847 110 Nm
CPD, DJ1, EP, EP2, EP2R, M12x1,5
EPR, ER, ERE, GE, GE6, GEA,
GF bzw. GF/GW, GFD /GWD,
GG/GY, GG1, GJ, GH, GHE,
LV, LW, LWD, SE, TA, KE
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Nr. : RA-000482-H0-104
Anlage-Nr. : 20e
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: GE6
ABE / EG-Genehmigung: G003
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 121 Mazda MX-6 215/40R17 A02) bis A10)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R17 235/40R17 A01) bis A10)
K15)V00)
G003/NT05E 990/770 5/114,3/67,0
Typ: GE
ABE / EG-Genehmigung: G104
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 121 Mazda 626 215/40R17 A01) bis A10)
K15)K18)
G104/NT07E 1025/900 5/114,3/67,0
Typ: GEA
ABE / EG-Genehmigung: G691
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Mazda 626 215/40R17 A01) bis A10)
K15)K18)
G691/NT02E 930/870 5/114,3/67,0
Typ: GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Mazda 626 Limousine 205/40R17 A01) bis A10)
(außer Kombi) K03)K15)K26)
205/45R17
M00)
215/40R17
100 Mazda 626 Limousine 205/45R17 A01) bis A10)
(außer Kombi) M00) K03)K15)K26)
215/40R17
e1*98/14*0055*08E 5/114,3/67,0
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Anlage-Nr. : 20e
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: GFD /GWD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Mazda 626 Limousine 205/40R17 A01) bis A10)
(außer Kombi) K03)K15)K26)
205/45R17
M00)
215/40R17
100 Mazda 626 Limousine 205/45R17 A01) bis A10)
(außer Kombi) M00) K03)K15)K26)
215/40R17
e1*98/14*0164*00 Lim. 930/915 5/114,3/67,0
Typ: BG8
ABE / EG-Genehmigung: F545
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 Mazda 323 GT-R 205/40R17 A01) bis A10)
(4WD) K03)K12)
G691/NT03E 930/870 5/114,3/67,0
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: G878 ; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
106 Mazda 323 2.0 V6 205/45R17 A01) bis A10)
M00) K15)K18)
215/40R17
e13*96/27*0023*04E 1020/840 5/1143,/67,0
Typ: LV
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Mazda MPV 235/45R17 A02) bis A10)
(Pkw Kombi)
e1*95/54*0038*02E 1140/1290 5/114,3/67,0
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Nr. : RA-000482-H0-104
Anlage-Nr. : 20e
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA G517
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155 Mazda Xedos 9 205/50R17 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15) A01)K01)K04)K12)M00)
215/50R17
A01)K01)K02)K12)M00)
235/45R17
A01)K01)K02)K12)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mazda Xedos 9 215/50R17 A02) bis A10)
(Serie 215/55R16) A01)K01)K02)K12)M00)
225/45R17
A01)K01)K04)K12)
235/45R17
A01)K01)K02)K12)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CP e1*98/14*0116*..
CPD e1*98/14*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mazda Premacy 195/40R17 A02) bis A10)
(Serie 185/65R14 od. A01)K32)M00)T81)
195/55R15 od. 195/50R16)
205/40R17
A01)K04)K32)T84)
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Nr. : RA-000482-H0-104
Anlage-Nr. : 20e
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e1*98/14*0118*..
LWD e1*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104 Mazda MPV 215/50R17 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15) A01)K03)K04)K15)M00)
235/45R17
A01)K03)K04)K15)
245/45R17
A01)K03)K04)K15)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e1*98/14*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Mazda MPV 215/50R17 A02) bis A10)
(Serie 215/60R16) A01)K03)K04)K15)M00)
225/50R17
A01)K03)K04)K15)
235/45R17
A01)K03)K04)K15)
245/45R17
A01)K03)K04)K15)
Typ: BJ
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Mazda 323 F 2.0 205/40R17 A01) bis A10)
K31)
e1*98/14*0094*07E 895/890 5/114.3/67
Typ: BJD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Mazda 323 F 2.0 205/40R17 A01) bis A10)
K31)
e1*98/14*0181*00E 895/890 5/114.3/67
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Nr. : RA-000482-H0-104
Anlage-Nr. : 20e
Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: EP
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16 ) S01)
235/55R17
91 bis 145 Mazda Tribute 4WD 235/65R17
(Serie 235/70R16) A01)K34)
e4*98/14*0044*02E 1125/1060 5/114,3/67,1
Typ: EPR
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16 ) S01)
235/55R17
91 bis 145 Mazda Tribute 4WD 235/65R17
(Serie 235/70R16) A01)K34)
e4*98/14*0052*01E 1125/1060 5/114,3/67,1
Typ: EP2
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 110 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16 ) S01)
235/55R17
145 Mazda Tribute 4WD 235/65R17
(Serie 235/70R16) A01)K34)
149 Mazda Tribute 4WD 225/60R17
(Serie 215/70R16 ww.
235/70R16) 235/65R17
A01)K34)
e13*2001/116*0092*03 1125/1065 5/114,3/67,1
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Nr. : RA-000482-H0-104
Anlage-Nr. : 20e
Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: EP2R
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16) S01)
235/55R17
145 Mazda Tribute 4WD 235/65R17
(Serie 235/70R16) A01)K34)
e13*2001/116*0090*01 1120/1050 5/114,3/67,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
BLE e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 195/45R17 A02) bis A10)
(Schrägheck, bis Modelljahr A01)ER1)K01)M00)N205)T85) E50)
2013)
205/45R17
A01)K01)K04)M00)T88)
205/50R17
A01)K01)K04)K58)M00)
215/45R17
A01)K01)K04)K58)
225/40R17
A01)K01)K04)K58)
225/45R17
A01)K01)K04)K58)
235/40R17
A01)K01)K04)K58)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121 Mazda 3 205/50R17 A02) bis A10)
(4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A01)K01)K04)K15)M00) E50a)
2014)
235/45R17
A01)K01)K02)K15)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-H0-104
Anlage-Nr. : 20e
Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: GG/GY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 122 Mazda 6 , 215/45R17 A01) bis A10)
Mazda 6 Kombi K15)
225/45R17
K03)K04)K23)K26)
235/40R17
K03)K04)K23)K26)
e1*98/14*0188*10E 1095/1095 5/114.3/67
Typ: GG1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 122 Mazda 6 , 215/45R17 A01) bis A10)
Mazda 6 Kombi, K15)
Mazda 6 Kombi Allrad 225/45R17
K03)K04)K23)K26)
235/40R17
K03)K04)K23)K26)
191 Mazda 6 MPS 215/45R17 M+S
225/45R17 M+S
K03)K04)K23)K26)
e11*2001/116*0203*04 1135/1095(0) 5/114.3/67
RA-000482-H0-104-20e~MA-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-H0-104
Anlage-Nr. : 20e
Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
GJ e1*2007/46*1001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141 Mazda 6 225/55R17 A02) bis A10)
(bei Typ GH nur A01)K01)K04)K12) E51a)
Ausführungen ab EG-
Genehmigungs-Nr. 235/50R17
e1*2001/116*0448*14, bei A01)K01)K04)K12)
Typ GHE nur Ausführungen
ab EG-Genehmigungs-Nr. 235/55R17
e13*2007/46*1075*06)
A01)GB7)K01)K04)K12)K25)K67)K68)
245/50R17
A01)K01)K04)K12)K67)K68)
255/45R17
A01)K01)K04)K12)
255/50R17
A01)GB7)K01)K02)K12)K25)K28)K67)K68)
Typ: SE
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 170 Mazda RX 8 225/50R17 A02) bis A10)
A93)
245/45R17
A01)K03)K39)
e11*2001/116*0199*06 860/1030 5/114.3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ER e11*2001/116*0308*..
ERE e13*2007/46*1109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191 Mazda CX-7 235/65R17 M+S A02) bis A10)
A01)K01)K04) EF0)
245/60R17 M+S
A01)K01)K04)
255/60R17 M+S
A01)K01)K04)K51)
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Nr. : RA-000482-H0-104
Anlage-Nr. : 20e
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
KE e13*2007/46*1247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141 Mazda CX-5 225/65R17 A02) bis A10)
A01)K01)
235/60R17
A01)K01)K04)
235/65R17
A01)G0F)K01)K04)
245/60R17
A01)K01)K02)
255/55R17
A01)K01)K02)
255/60R17
A01)G0F)K01)K02)
275/55R17
A01)G0F)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1 e1*2007/46*1335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115 Mazda CX-3 215/50R17 A02) bis A10)
(Nur Fahrzeuge mit A01)K01)K04)M00)
Frontantrieb)
215/55R17
A01)K01)K04)M00)
225/50R17
A01)K01)K04)
235/45R17
A01)K01)K04)
245/45R17
A01)K01)K04)
255/45R17
A01)K01)K04)
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Anlage-Nr. : 20e
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
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A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 924 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GB7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
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K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
abzutrennen,
- der Stoßfänger ist zusätzlich auszustellen.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
- die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
- der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.
K34) An Achse 2 sind die Radausschnittkanten und -sofern vorhanden- die ins Radhaus
ragenden Kanten der Radhausverbreiterung im Bereich oberhalb der Radmitte auf einer
Länge von ca. 250 mm zu kürzen bzw. nach oben zu formen.
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 250 mm vor der Radmitte bis
zur Oberkante des hinteren Stoßfängers nach oben umzulegen (Restdicke ca. 10 mm)
- das hintere Kunststoffinnenradhaus ist oberhalb der oberen Führungsklammer
komplett zu kürzen,
- die Befestigungslaschen (Kunststoff/Blech) im Übergangsbereich zum hinteren
Stoßfänger sind zu kürzen bzw. nach oben zu biegen.
K51) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung
bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
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K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
Radhauskante zu klemmen
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
- der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)
K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
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Teiletyp : 41R7805
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 20e mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 30.09.2015
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