Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               20f
Seite :                    1/5                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      41R7805
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             41R7805.08
Radgröße:                                                    8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       76,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                             800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2290 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
H60W, CW0, NA0W, CWB,             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50847 110 Nm
CU0W, GA0, GA0G                   M12x1,5




RA-000482-I0-104-20f~MI-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               20f
Seite :                    2/5                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                           H60W
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 95    Pajero Pinin               225/50R17                                 A01) bis A10)
              (kurzer und langer                                                   K02)
              Radstand)                  225/55R17
e1*98/14*0123*06E      1000/980(1060)                                              5/114,3/67



Typ:                         CU0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 148  Outlander               225/50R17                                    A01) bis A10)
                                                                                   K03)
e1*2001/116*0227*07E   1050/1065(1220)                                             5/114,3/67



Typ:                         NA0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 121  Grandis                 225/50R17                                    A01) bis A10)
                                                                                   K38)

E1*2001/116*0269*12E   1170/1215(1330)                                             4/114,3/67



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                                     e1*2001/116*0406*..
CWB                                     e1*2001/116*0482*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 130             Mitsubishi Outlander      225/60R17                         A02) bis A10)
                                                 A01)K01)K04)

                                                 235/55R17
                                                 A01)K01)K04)

                                                 235/60R17
                                                 A01)K01)K04)

                                                 245/55R17
                                                 A01)K01)K04)

                                                 255/50R17
                                                 A01)K01)K02)

                                                 255/55R17
                                                 A01)K01)K02)




RA-000482-I0-104-20f~MI-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               20f
Seite :                    3/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                            e1*2007/46*0368*..
GA0G                           e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX          215/55R17                         A02) bis A10)
                                        A01)A93)K01)K02)K49)M00)

                                         215/60R17
                                         A01)K01)K02)K49)M00)

                                         225/55R17
                                         A01)K01)K02)K49)

                                         235/50R17
                                         A01)K01)K02)K49)

                                         255/45R17
                                         A01)K01)K02)K49)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



RA-000482-I0-104-20f~MI-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               20f
Seite :                    4/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000482-I0-104-20f~MI-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               20f
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K38) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zur
     Schwelleroberkante komplett umzulegen.

K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
     Radmitte umzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 20f mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.12.2013




RA-000482-I0-104-20f~MI-5-114_3-67-ET35_41R7805.docx