Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-E0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 41R7805.08 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 8 Ø76 Ø66.1 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A32, A33, C23, C23W, J10, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50852 110 Nm P12, S14, T30, T31, V10, Z32, M12x1,25 F15, F15-LPG RA-000482-E0-104-19a~NI-5-114_3-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-E0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: Z32 ABE / EG-Genehmigung: F444 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 197 bis 208 Nissan 300 ZX, 235/45R17 A02) bis A10) Nissan 300 ZX Twin Turbo 245/40R17 F444/NT04 985/1040 5/114,3/66,1 Typ: C23 ABE / EG-Genehmigung: G201; e9*93/81*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 49 bis 93 Nissan Serena 225/45R17 A01) bis A10) E46)K03) e9*93/81*0013*00E 965/1300 5/114,3/66,1 Typ: C23W ABE / EG-Genehmigung: e9*95/54*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 93 Nissan Serena 225/45R17 A01) bis A10) E46)K03) e9*95/54*0018*07E 965/1300 5/114,3/66,1 Typ: A32 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 142 Nissan Maxima QX 215/50R17 A01) bis A10) L03)M00) K03)K12) 225/45R17 235/45R17 L03) e1*93/81*0011*03E 1105/1020(1080) 5/114,3/66,1 Typ: S14 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 Nissan 200 SX 215/50R17 A02) bis A10) M00) 225/45R17 235/40R17 e1*93/81*0012*03E 890/965(1030) 5/114,3/66,1 RA-000482-E0-104-19a~NI-5-114_3-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-E0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: A33 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 147 Nissan Maxima QX 215/50R17 A02) bis A10) M00) 225/45R17 225/50R17 A01) K15) L03) 235/45R17 A01)K21) L03) 245/40R17 A01)K15) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/50R17 235/45R17 A01) bis A10) M00) K21)V00) e1*98/14*0136*04E 1090/1085 5/114,3/66 Typ: V10 ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 100 Nissan Almera Tino 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)G15)K15) 235/40R17 A01)K03)K04)K15) e9*98/14*0035*09E 1085/960 5/114,3/66 Typ: T30 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 121 Nissan X-Trail 225/55R17 A02) bis A10) 235/55R17 A01)K03) 245/50R17 A01)K03)L03) e1*98/14*0166*09E 1110/1165 5/114,3/66 RA-000482-E0-104-19a~NI-5-114_3-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-E0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: P12 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 103 Nissan Primera (4-türer), 215/50R17 A02) bis A10) Nissan Primera (5-türer), M00) Nissan Primera Kombi 225/45R17 235/45R17 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/50R17 235/45R17 A01) bis A10) M00) K04)V00) e11*98/14*0183*06 1110/1060 5/114,3/66 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J10 e11*2001/116*0295*.. J10 e3*2007/46*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 76 bis 110 Nissan Qashqai, Qashqai+2 215/60R17 A02) bis A10) A93)M00) 225/55R17 A01)K03)K04) 235/55R17 A01)K01)K02) 245/50R17 A01)K01)K02) RA-000482-E0-104-19a~NI-5-114_3-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-E0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 127 Nissan X-Trail 215/60R17 A02) bis A10) (bis EG-Genehmigungs-Nr.: A93)M00) e1*2001/116*0432*05) 225/55R17 A01)K04) 235/55R17 A01)K02)K03) 245/50R17 A01)K01)K02) 255/50R17 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 127 Nissan X-Trail 225/60R17 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs-Nr.: A01)K04) e1*2001/116*0432*06) 235/55R17 A01)K02)K03) 245/55R17 A01)K01)K02) 255/50R17 A01)K01)K02) RA-000482-E0-104-19a~NI-5-114_3-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-E0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. F15-LPG e3*2007/46*0225*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 147 Nissan Juke, Nissan Juke 205/55R17 A02) bis A10) Bifuel A01)K01)K04)M00)N215) E19) (Frontantrieb) 205/55R17 M+S A01)K01)K04)M00) 215/50R17 A01)K01)K04)M00) 215/55R17 A01)G1Z)K01)K04)K74)M00) 225/50R17 A01)K01)K04)K74) 235/45R17 A01)K01)K04) 235/50R17 A01)G1Z)K01)K04)K74) 245/45R17 A01)K01)K04) 255/45R17 A01)G1Y)K01)K04)K74) RA-000482-E0-104-19a~NI-5-114_3-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-E0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 147 Nissan Juke 205/55R17 A02) bis A10) (Allrad) A01)K01)K04)M00)N215) 215/50R17 A01)K01)K04)M00) 215/55R17 A01)K01)K04)M00) 225/50R17 A01)K01)K04) 235/45R17 A01)K01)K04) 235/50R17 A01)K01)K04) 245/45R17 A01)K01)K04) 255/45R17 A01)K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000482-E0-104-19a~NI-5-114_3-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-E0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung Nissan Vanette Cargo. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G15) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000482-E0-104-19a~NI-5-114_3-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-E0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 G1Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 215/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 215/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. RA-000482-E0-104-19a~NI-5-114_3-66-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-E0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend zu kürzen. L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu überprüfen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 19a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 05.12.2013 RA-000482-E0-104-19a~NI-5-114_3-66-ET35_41R7805.docx