Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 17a Seite : 1/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 41R7805.08 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø76 Ø60.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment EY, EY-2, MZ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50844 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm GY,JT, FR Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50878 110 Nm M12x1,25 RA-000482-C0-104-17a~SU-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 17a Seite : 2/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: JT ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 124 Grand Vitara 225/65R17 A02) bis A10) (3- und 5-türig) A93) 235/60R17 A01)K04) 245/55R17 A01)K03)K04) 255/55R17 A01)K03)K04) e4*2001/116*0091*12 1050/1210(-) 5/114,3/60 Typ: EY ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 SX4, 215/45R17 A02) bis A10) Aerio, Liana 225/45R17 (mit Verbreiterung) 225/50R17 A01)K03)K04) 235/45R17 A01)K03)K04) 245/45R17 A01)K03)K04) 66 bis 99 SX4, 215/45R17 A01) bis A10) Aerio, K03)K04) Liana (ohne Verbreiterung) 225/45R17 K01)K02) 225/50R17 K01)K02) 235/45R17 K01)K02) 245/45R17 K01)K02) e4*2001/116*0105*13 990/880(-) 5/114,3/60 RA-000482-C0-104-17a~SU-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 17a Seite : 3/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: GY ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0124*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 88 SX4 215/45R17 A02) bis A10) (mit Verbreiterung) 225/45R17 225/50R17 A01)K03)K04) 235/45R17 A01)K03)K04) 245/45R17 A01)K03)K04) 79 bis 88 SX4 215/45R17 A01) bis A10) (ohne Verbreiterung) K03)K04) 225/45R17 K01)K02) 225/50R17 K01)K02) 235/45R17 K01)K02) 245/45R17 K01)K02) e4*2001/116*0124*09 870/880 (-) 5/114,3/60 RA-000482-C0-104-17a~SU-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 17a Seite : 4/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: EY-2 ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 SX4 215/45R17 A02) bis A10) (mit Verbreiterung) 225/45R17 225/50R17 A01)K03)K04) 235/45R17 A01)K03)K04) 245/45R17 A01)K03)K04) 82 SX4 215/45R17 A01) bis A10) (ohne Verbreiterung) K03)K04) 225/45R17 K01)K02) 225/50R17 K01)K02) 235/45R17 K01)K02) 245/45R17 K01)K02) e50*2007/46*0016*00 865/850(0) 5/114,3/60 Typ: MZ ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Swift Sport 195/40R17 A01) bis A10) M00) K01)K02)K26)K38) 195/45R17 M00) 205/40R17 e4*2001/116*0090*08E 800/800(0) 5/114,3/60 RA-000482-C0-104-17a~SU-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 17a Seite : 5/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: FR ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0142*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 131 Suzuki Kizashi 215/55R17 A01) bis A10) (5-türig Limousine) M00) K01)K04) 225/50R17 245/45R17 255/45R17 K48) e4*2007/46*0142*00 1200/1100(0) 5/114,3/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000482-C0-104-17a~SU-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 17a Seite : 6/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000482-C0-104-17a~SU-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 17a Seite : 7/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich ans äußere Radhaus liegenden Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen. K48) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus anzukleben. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. Die Anlage Nr. 17a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 30.09.2011 RA-000482-C0-104-17a~SU-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx