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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               17a
Seite :                    1/7                                                     M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               41R7805
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                          Ronal
Radausführung:                                      41R7805.08
Radgröße:                                             8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                     35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                114,3 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                                76,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                      875 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2290 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
EY, EY-2, MZ                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP50844 110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
GY,JT, FR                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP50878   110 Nm
                               M12x1,25




RA-000482-C0-104-17a~SU-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               17a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                           JT
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 124   Grand Vitara               225/65R17                         A02) bis A10)
              (3- und 5-türig)           A93)

                                             235/60R17
                                             A01)K04)

                                             245/55R17
                                             A01)K03)K04)

                                             255/55R17
                                             A01)K03)K04)
e4*2001/116*0091*12   1050/1210(-)                                         5/114,3/60



Typ:                           EY
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    SX4,                       215/45R17                         A02) bis A10)
              Aerio,
              Liana                      225/45R17
              (mit Verbreiterung)
                                         225/50R17
                                         A01)K03)K04)

                                             235/45R17
                                             A01)K03)K04)

                                             245/45R17
                                             A01)K03)K04)
 66 bis 99            SX4,                   215/45R17                     A01) bis A10)
                      Aerio,                 K03)K04)
                      Liana
                      (ohne Verbreiterung)   225/45R17
                                             K01)K02)

                                             225/50R17
                                             K01)K02)

                                             235/45R17
                                             K01)K02)

                                             245/45R17
                                             K01)K02)
e4*2001/116*0105*13   990/880(-)                                           5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               17a
Seite :                    3/7                                                             M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                           GY
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2001/116*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 88    SX4                        215/45R17                         A02) bis A10)
              (mit Verbreiterung)
                                         225/45R17

                                             225/50R17
                                             A01)K03)K04)

                                             235/45R17
                                             A01)K03)K04)

                                             245/45R17
                                             A01)K03)K04)
 79 bis 88            SX4                    215/45R17                     A01) bis A10)
                      (ohne Verbreiterung)   K03)K04)

                                             225/45R17
                                             K01)K02)

                                             225/50R17
                                             K01)K02)

                                             235/45R17
                                             K01)K02)

                                             245/45R17
                                             K01)K02)
e4*2001/116*0124*09   870/880 (-)                                          5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               17a
Seite :                    4/7                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                           EY-2
ABE / EG-Genehmigung:          e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82           SX4                       215/45R17                         A02) bis A10)
              (mit Verbreiterung)
                                        225/45R17

                                              225/50R17
                                              A01)K03)K04)

                                              235/45R17
                                              A01)K03)K04)

                                              245/45R17
                                              A01)K03)K04)
 82                    SX4                    215/45R17                   A01) bis A10)
                       (ohne Verbreiterung)   K03)K04)

                                              225/45R17
                                              K01)K02)

                                              225/50R17
                                              K01)K02)

                                              235/45R17
                                              K01)K02)

                                              245/45R17
                                              K01)K02)
e50*2007/46*0016*00    865/850(0)                                         5/114,3/60


Typ:                         MZ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Swift Sport             195/40R17                           A01) bis A10)
                                      M00)                                K01)K02)K26)K38)

                                              195/45R17
                                              M00)

                                              205/40R17

e4*2001/116*0090*08E   800/800(0)                                         5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               17a
Seite :                    5/7                                                              M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                            FR
ABE / EG-Genehmigung:            e4*2007/46*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 131          Suzuki Kizashi              215/55R17                         A01) bis A10)
              (5-türig Limousine)         M00)                              K01)K04)

                                          225/50R17

                                          245/45R17

                                          255/45R17
                                          K48)
e4*2007/46*0142*00   1200/1100(0)                                           5/114,3/60



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



RA-000482-C0-104-17a~SU-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               17a
Seite :                    6/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. :               17a
Seite :                    7/7                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
       mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich ans äußere
       Radhaus liegenden Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

K48) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus anzukleben.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.



Die Anlage Nr. 17a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.09.2011




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