Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 41R7805.08
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast: 875 kg
bei Reifenabrollumfang: 2290 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A7, AR2, AR2N, E15J(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50882 110 Nm
E15UT(a), E15UT(a) MS1, M12x1,5
E15UTN(a), F1, F2, F3,
HE15U(a), M2, R1, R3, S1, S16,
S19(a), T25, T27, V10, V10W,
V2, V3, W2, W20, XA bzw.
XA1, XA3(a), XE1, XE2(a)
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: A7
ABE / EG-Genehmigung: E326
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 175 Toyota Supra 225/45R17 A01)bisA10)
K14)
235/45R17
255/40R17
M00)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R17 255/40R17 A01)bis A10)
M00) K14)V00n)
E326/NT5E 1120/1120 5/114,3/60,1
Typ: W2
ABE / EG-Genehmigung: F438
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 129 Toyota MR2 205/40R17 A01) bis A10)
K12)K37)
215/40R17
225/35R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R17 215/40R17 A01)bisA10)
K12)K37)
215/40R17 235/40R17 A01) bis A10)
K12)K37)
215/40R17 245/35R17 A01) bis A10)
K12)K37)
F438/NT04E 690/900 5/114,3/60
Typ: W20
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 129 Toyota MR2 215/40R17 A01) bis A10)
K12)K37)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R17 215/40R17 A01) bis A10)
K12)K37)
215/40R17 235/40R17 A01) bis A10)
K12)K37)
215/40R17 245/35R17 A01) bis A10)
K12)K37)
e6*93/81*0011*02 690/980 5/114,3/60
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: V10
ABE / EG-Genehmigung: F824
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 138 Toyota Camry 215/50R17 A01) bis A10)
M00) K38)
235/40R17
G01)
F824/NT05E 1130/1130 5/114,3/60,1
Typ: V10W
ABE / EG-Genehmigung: G017
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 138 Toyota Camry 215/50R17 A01)bisA10)
(Kombi) M00) K38)
225/45R17
G017/NT03E 1030/1075-1130/1295 5/114,3/60,1
Typ: F1
ABE / EG-Genehmigung: F479 bis NT02
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 Toyota Lexus LS 400 235/45R17 A02) bis A10)
F497/NT04E 1135/1160 5/114,3/60,1
Typ: S1
ABE / EG-Genehmigung: G468, e6*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
156 Lexus GS300 235/45R17 A02) bis A10)
245/45R17
e6*93/81*0010*00E 1055/1210 5/114,3/60
Typ: F2
ABE / EG-Genehmigung: G934; e6*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
194 bis 209 Lexus LS400 225/50R17 A02)bisA10)
225/55R17
A01)K36)K39)
235/45R17
A01)G01)
245/45R17
A01)K03)
e6*93/81*0001*03E 1075/1200 5/114,3/60
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: XA bzw. XA1
ABE / EG-Genehmigung: G703 ; e4*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 95 Toyota RAV4 255/50R17 A01)bisA10)
(3 und 5-türig) K01)K02)L21)
e4*93/81*0001*06E 910/990 5/114,3/60
Typ: V2
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 140 Toyota Camry 205/50R17 A01)bisA10)
M00) K40)
225/45R17
235/40R17
K03)
e6*93/81*0029*05E 1130/1130 5/114,3/60
Typ: S16
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
161 bis 163 Lexus GS300 225/45R17 A02) bis A10)
235/45R17
245/40R17
208 Lexus GS430 235/45R17 A02) bis A10)
245/40R17
e11*98/14*0078*07E 1055/1220 5/114,3/60
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 5 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: XE1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 157 Lexus IS200, 215/45R17 A01)bisA10)
Lexus IS300 K15)
225/45R17
K03)K04)K15)K21)K46)
235/40R17
K03)K04)K15)
245/40R17
K03)K04)K15)K21)K46)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01)bisA10)
K04)K15)V00n)
215/45R17 235/40R17 A01)bisA10)
K04)K15)V00n)
215/45R17 245/40R17 A01)bisA10)
K04)K15)K21)V00n)
225/45R17 245/40R17 A01)bisA10) K03)
K04)K15)K21)K46)
V00n)
e11*2001/116*0110*08E 1055/1090 5/114,3/60
Typ: R3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 115 Toyota Previa 225/50R17 A02) bis A10)
235/45R17
245/45R17
A01)K03)K15)
e6*2001/116*0069*07E 1250/1380 5/114,3/60
Typ: F3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
207 Lexus LS430 225/55R17 A02) bis A10)
(Serie 225/55R17)
235/50R17
207 Lexus LS430 225/55R17 M+S
(Serie 245/45R18)
e6*2001/116*0079*04E 1095/1280 5/114,3/60
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 6 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: M2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Toyota Avensis Verso 215/50R17 A02) bis A10)
A01)K15)K57)M00)
225/45R17
235/45R17
A01)K03)K15)K57)
e6*2001/116*0083*05 1230/1230 5/114,3/60
Typ: V3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 137 Toyota Camry 225/50R17 A01) bis A10)
K15)K18)K21)K26)
e6*2001/116*0085*04 1200/1200 5/114,3/60
Typ: R1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 130 Toyota Corolla Verso 205/50R17 A02) bis A10)
A01)E51)K68)M00)
215/45R17
215/50R17
A01)K68)M00)
225/45R17
A01)K68)
235/45R17
A01)K03)K68)
e11*2001/116*0222*07 1140/1140 5/114,3/60
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 7 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: T25
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 215/45R17 A02) bis A10)
(ab EG-Genehmigungs-Nr. :
e11*2001/116*0196*05) 225/45R17
A01)K50)K63)K65)
235/40R17
A01)K50)K63)K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K50)K63)K64)V00n)
e11*2001/116*0196*09 1070/1035(0) 5/114.3/60
Typ: S19(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 Lexus GS300 225/50R17 A02) bis A10)
235/45R17
e6*2001/116*0103*05 1055/1200(0) 5/114.3/60
Typ: XE2(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153 Lexus IS250, 215/45R17 A02) bis A10)E50)
Lexus IS200D, IS220D,
Lexus IS250C 225/45R17
235/45R17
A01)K03)K73)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
Vorderachse Hinterachse Hinweise
225/45R17 245/45R17 A02) bis A10)
V00)
E11*2001/116*0206*08 1090/11500(0) 5/114,3/60
RA-000482-C0-104-17b~TO-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 8 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: XA3(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 225/65R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne Serien- E07)
verbreiterung) 235/55R17
A01)K03)K02)
235/60R17
A01)K03)K02)
255/55R17
A01)K01)K02)
275/50R17
A01)K01)K02)
100 bis 130 Toyota RAV4 225/65R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serienver- E07)
breiterung) 235/55R17
235/60R17
255/55R17
275/50R17
A01)K03)
E6*2001/116*0105*07 1150/1150(0) 5/114.3/60
Typ: E15J(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 108 Toyota Auris 215/45R17 A01) bis A10)
(5-türig) K04)
225/45R17
K04)
235/40R17
K01)K02)
e11*2001/116*0299*06 1080/1010(0) 5/100/541
RA-000482-C0-104-17b~TO-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 9 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: E15UT(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 108 Toyota Auris 215/45R17 A01) bis A10)
(3- / 5-türig) K04)
225/45R17
K04)
235/40R17
K01)K02)
130 Toyota Auris 225/45R17 A01) bis A10)
(3- / 5-türig) K04)
235/40R17
K01)K02)
e11*2001/116*0305*12 1080/1010 (0) -1100/1010 -130 kW 5/100/541
Typ: HE15U(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Auris 215/45R17 A01) bis A10)
(5-türig) K04)
225/45R17
K04)
235/40R17
K01)K02)
e11*2007/46*0018*03 1020/980(0) 5/114,3/60
Typ: E15UTN(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 93 Toyota Auris 215/45R17 A01) bis A10)
(3-türig) K04)
225/45R17
K04)
235/40R17
K01)K02)
e11*2007/46*0019*01 1080/1010 (0) -1100/1010 -130 kW 5/114.3/60
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 10 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: E15UT(a) MS1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Toyota Auris 215/45R17 A01) bis A10)
(5-türig) K04)
225/45R17
K04)
235/40R17
K01)K02)
e11*2007/46*0167*00 1020/1010(0) 5/114.3/60
Typ: T27
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93)E53)M00) E07)
205/55R17
E53)M00)
215/50R17
A01)K03)M00)
215/55R17
A01)K03)M00)
225/45R17
225/50R17
A01)K01)K04)
235/45R17
A01)K03)
235/50R17
A01)K01)K04)
245/40R17
A01)K01)K04)
245/45R17
A01)K01)K04)
255/45R17
A01)K01)K04)
e11*2001/116*0331*04 1215/1135(0) 5/114.3/60
RA-000482-C0-104-17b~TO-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 11 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: AR2
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130 Toyota Verso 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
205/55R17
M00)
215/45R17
T91)
215/50R17
M00)
215/55R17
A01)K83)M00)
225/45R17
225/50R17
235/45R17
235/50R17
A01)K01)K16)K23)K83)
245/40R17
245/45R17
255/45R17
A01)K01)K16)K23)K83)
e11*2001/116*0350*04 1260/1250(0) 5/114.3/60
RA-000482-C0-104-17b~TO-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 12 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: AR2N
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 108 Toyota Verso 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
205/55R17
M00)
215/45R17
T91)
215/50R17
M00)
215/55R17
A01)K83)M00)
225/45R17
225/50R17
235/45R17
235/50R17
A01)K01)K16)K23)K83)
245/40R17
245/45R17
255/45R17
A01)K01)K16)K23)K83)
e11*2007/46*0117*02 1220/1180(0) 5/114.3/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000482-C0-104-17b~TO-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 13 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifenkombination
(Vorderachse Nennbreite 225/.. und Hinterachse Nennbreite 245/..) ausgerüstet sind
oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000482-C0-104-17b~TO-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 14 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
E51) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße
215/50R17 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr-
zeuges zugelassen sind.
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr-
zeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
chend zu kürzen.
RA-000482-C0-104-17b~TO-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 15 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
legten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu ge-
währleisten, müssen an der Vorderachse die beiden oberen Befestigungsschrauben des
Kunststoffinnenkotflügels entfernt werden. Weiterhin müssen die dahinter liegenden
Blechlaschen ganz nach oben außen gebogen sowie der Kunststoffinnenkotflügel durch
Erwärmen mit nach oben verformt werden. Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich
200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte umzulegen.
K37) An Achse 1 ist das Innenradhaus im unteren Bereich (Blechsicken neben dem Kunststoff-
radhaus) zur Fahrzeugmitte hin um ca. 5 mm einzuformen.
K38) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhausausschnittkanten an
Achse 2 im Bereich ab 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bis Oberkante des
Stoßfängers nach oben umzulegen. Die nach innen stehende Befestigungslasche des
Stoßfängers ist bis zur Schraube zu kürzen.
K39) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhausausschnittkanten an
Achse 2 im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
K40) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen Stoß-
leiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins Radhaus ra-
gende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter liegende
Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls umzulegen.
K46) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im vorderen Radeinschwenkbereich um ca. 10
mm warm einzuformen. Kontrollmöglichkeit der Maßnahme: Rückwärtsfahrt mit leichtem
Lenkeinschlag.
K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
zum hinteren Stoßfänger umzulegen.
RA-000482-C0-104-17b~TO-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 16 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
ist weiter nach unten zu versetzen.
K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10mm,
von Oberkante bis 150mm nach unten zu kürzen.
K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus
aufzuweiten..
K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im
Bereich von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben auszu-
schneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft wer-
den.
K68) An Achse 2 ist zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maß-
nahme erforderlich:
- die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
Schwellerkante umzulegen,
- im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
komplett vom Halter zu entfernen, der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkle-
ben,die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von
ca. 3 mm zu kürzendie Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu for-
men.
K73) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
(siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende
Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich.
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klem-
men und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen. Der dort befindli-
che Kunststoffniet ist zu entfernen.
L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.
RA-000482-C0-104-17b~TO-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 17 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des je-
weiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 17b mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 30.09.2011
RA-000482-C0-104-17b~TO-5-114_3-60-ET35_41R7805.docx