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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               26d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       41R7805
Art des Rades:                                       einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   Ronal
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              41R7805.05
Radgröße:                                                     8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                             42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        76,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                              775 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Citroen (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
3, V                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                ZP50509 110 Nm
                                  M12x1,25, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               26d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3                                e2*2007/46*0356*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 121      Citroen C4 Picasso, Grand 205/55R17                              A02) bis A10)
                C4 Picasso                A01) K01)K04) K12) K13) K22) K25) M00) EF0)

                                         215/50R17
                                         A01) K01)K04) K12) M00)

                                         225/50R17
                                         A01) K01)K04) K12) K13) K22) K25) K26)

                                         235/45R17
                                         A01) K01)K04) K12)

                                         245/45R17
                                         A01) K01)K04) K12) K13) K22) K25) K26)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
V                              e2*2007/46*0530*..
V                              e2*2007/46*0531*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 130      Citroen Jumpy,          225/55R17                                 A02) bis A10)
                SpaceTourer             T101)                                     E75)ER1)

                                         235/50R17
                                         A01) K04)T100)

                                         255/45R17
                                         A01) K04)T102)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

E75)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne
        seitliche Fenster).

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               26d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1550 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               26d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 26d mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2017




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