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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    1/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      41R7805
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             41R7805.05
Radgröße:                                                    8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       76,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                             775 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Societe Anonyme des Automobiles Peugeot, Paris /
                                      Frankreich

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
6 6FY, 6 6FZ, 6 9HY, 6 9HZ,       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP50509 110 Nm
6 RFJ, 6 RFN, 6 RHL, 6 RHR, M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
6 3FZ, 6 UHZ, 6 XFV, 6 3FY,
6 4HT, 6 4HP, 6, 6*****, 8, L, M,
V




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
L                               e2*2007/46*0405*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 151      Peugeot 308, 308 SW      205/50R17                             A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01) K106)K11) K12) K25) M00) N215)

                                         215/45R17
                                         A01) K106)K12) N225)

                                         225/45R17
                                         A01) K106)K12)

                                         235/40R17
                                         A01) K03)K106) K12)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*2007/46*0534*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 133      Peugeot 3008            215/60R17                              A02) bis A10)
                                        A93b)M00)                              EF0)

                                         225/60R17
                                         A01)K04)

                                         235/55R17
                                         A01)K01)K04)

                                         235/60R17
                                         A01)K01)K04)




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Nr. :                      RA-000482-I0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6 6FZ                           e2*2001/116*0292*..
6 RFN                           e2*2001/116*0293*..
6 3FZ                           e2*2001/116*0294*..
6 XFV                           e2*2001/116*0295*..
6 9HZ                           e2*2001/116*0296*..
6 RHR                           e2*2001/116*0297*..
6 RHL                           e2*2001/116*0312*..
6 UHZ                           e2*2001/116*0328*..
6 6FY                           e2*2001/116*0330*..
6 RFJ                           e2*2001/116*0331*..
6 3FY                           e2*2001/116*0332*..
6 9HY                           e2*2001/116*0336*..
6 4HT                           e2*2001/116*0346*..
6 4HP                           e2*2001/116*0352*..
6*****                          e2*2001/116*0369*..
6                               e2*2007/46*0062*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Peugeot 407              205/55R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       M00)N215)

                                          215/50R17
                                          A01) K03)M00)

                                          215/55R17
                                          A01) G7U)K03) M00)

                                          225/50R17
                                          A01) K03)K04)

                                          245/45R17
                                          A01) K03)K04)

                                          255/45R17
                                          A01) G7U)K01) K04) K84)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8                               e2*2007/46*0080*..
8                               e2*2007/46*0081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 150      Peugeot 508, 508 SW      215/55R17                         A02) bis A10)
                (außer Ausführungen      ER1)M00)                          EF0)
                Allroad bzw. RXH)
                                         225/50R17
                                         A01) K03)K04)

                                          235/50R17
                                          A01) K01)K04) K15) K23)

                                          245/45R17
                                          A01) A93a)K03) K04)

                                          255/45R17
                                          A01) K01)K04) K15) K23)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8                              e2*2007/46*0080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Peugeot 508 RXH         225/50R17                          A02) bis A10)

                                          225/55R17

                                          235/50R17
                                          A01) K04)

                                          245/50R17
                                          A01) K03)K04)

                                          255/45R17
                                          A01) K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
V                                e2*2007/46*0532*..
V                                e2*2007/46*0533*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 130      Peugeot Expert, Traveller 225/55R17                         A02) bis A10)
                                          T101)                             E75)ER2)

                                          235/50R17
                                          A01) K04)T100)

                                          255/45R17
                                          A01) K04)T102)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
         Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
         Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
         möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.


RA-000482-I0-104-26~PE-5-108-65-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    6/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E75)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne
        seitliche Fenster).

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1550 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G7U)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
        235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur
     - Befestigungsschraube auszuschneiden,
     - die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur
       Befestigungschraube warm einzuformen.

K11)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K12)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-I0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K84)    An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel eng an das Blechradhaus anzulegen bzw.
        warm einzuformen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2017




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