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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               24
Seite :                    1/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 41R7805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         41R7805.05
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                         750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
G, M, JM, W, FW                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50573 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
J                                bis Modelljahr 08/2002                    ZP50573 120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                 ab Modelljahr 09/2002                     ZP50564 140 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
DE, JE, K,                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50564 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm


RA-000482-E0-104-24~RE-5-108-60-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               24
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                         JE
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0084*.., e2*98/14*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 103   Renault Espace 2.0,      215/50R17                                  A02) bis A10)
              Renault Espace 1.9Tdi    A01)ER1)K38)M00)                           S02)

                                           235/40R17

                                           225/45R17
                                           ER1)

                                           235/45R17
                                           A01)K02)K38)K47)

 81 bis 140         Renault Espace         225/45R17                              A02) bis A10)
                    (nicht für Fahrzeuge   ER1)                                   S02)
                    mit langem Radstand)
                                           235/45R17
                                           A01)K02)K38)K47)

 81 bis 140         Renault Grand Espace   225/45R17                              A02) bis A10)
                    (langer Radstand)      ER1)                                   S02)

                                           235/45R17
                                           A01)K02)K38)K47)
e2*98/14*0084*09E   1340/1270(1320)                                               5/108/60



Typ:                            G
ABE / EG-Genehmigung:           e2*98/14*0206*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 103; 120 Laguna Limousine,        215/45R17                               A01) bis A10)
                 Laguna Break                                                     K15)K18)
                                          225/45R17
                                          K03)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                          vorne                hinten             Hinweise
                                          215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                  K15)K18)V00)
 110 bis 152         Laguna Limousine,     225/45R17                              A01) bis A10)
                     Laguna Break                                                 K03)K15)K18)

e2*98/14*0206*39E   1190/1070                                                     5/108/60



Typ:                          DE
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Rad-/Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 152   Renault Aventime         225/50R17                                 A01) bis A10)
                                                                                  K03)
e2*98/14*0247*03E                                                                 5/108/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               24
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ:                           J
ABE / EG-Genehmigung:          e2*98/14*0263*.., e2*98/14D0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 177   Renault VelSatis           225/55R17                                A01) bis A10)
                                                                                  K03)K04)
                                                235/50R17

                                                245/50R17
e2*98/14*0263*28     1370 / 1370                                                  5/108/60



Typ:                          K
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0265*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Rad-/Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 177    Renault Espace           225/55R17                                 A01) bis A10)
                                                                                  K04)
                                                235/50R17
                                                K03)

e2*98/14*0265*25     1420/1410                                                    5/108/60



Typ:                          K
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 127    Renault Espace          225/55R17                                  A01) bis A10)
                                                                                  K04)
                                               235/50R17
                                               K03)

e2*2007/46*0009*11   1420/1445                                                    5/108/60



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                     e2*98/14*0272*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
110                  Renault Megane             205/50R17                         A02) bis A10)
                     (Limousine, Cabrio)        A01)K52)M00)

                                                215/45R17

                                                225/40R17

                                                225/45R17
                                                A01)K52)

                                                235/40R17

                                                245/40R17
                                                A01)K52)




RA-000482-E0-104-24~RE-5-108-60-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
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Seite :                    4/7                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Renault Megane Break     205/50R17                         A02) bis A10)
                (Kombi)                  A01)K52)K66)M00)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
                                          A01)K52)K66)

                                          235/40R17
                                          A01)K66)

                                          245/40R17
                                          A01)K52)K66)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110      Renault Megane Scenic, 205/50R17                           A02) bis A10)
                Megane Grand Scenic     M00)

                                          225/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                             N196
W                              e2*2001/116*0364*..
W                              e2*2007/46*0006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 84       Renault Kangoo          215/45R17                          A02) bis A10)
                                        A01)G6D)K04)K74)T91)

                                          225/45R17
                                          A01)K04)K74)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000482-E0-104-24~RE-5-108-60-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               24
Seite :                    5/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.




RA-000482-E0-104-24~RE-5-108-60-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               24
Seite :                    6/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G6D)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K38)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die Kunststoffhalter
        zwischen hinteren Stoßfänger und Radhaus bis zum Niet zu kürzen.



RA-000482-E0-104-24~RE-5-108-60-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               24
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


K47)    Die Kotflügelkante an Achse 2 ist am Übergang zum Stoßfänger um ca. 10 mm
        auszustellen und auf eine Restbreite von ca. 3 mm abzuschleifen.

K52)    An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
        Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg
        abzuschneiden.

K66)    An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
        für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die
        ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den
        Kunststoffinnenkotflügel anzulegen.

K74)    An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
        Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
        Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S02)    Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 24 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.12.2013




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