Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 25c Seite : 1 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 41R7805.05 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, F, F- Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- ZP50535 120 Nm N2D winde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm D, D-2D, D-N2D Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- ZP50535 140 Nm winde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm M, M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm M12x1,5 RA-000482-C0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 25c Seite : 2 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: M ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo S40, V50 205/50R17 A01) bis A10) K03)M00) K04)S01) 215/45R17 K03) 225/45R17 K03)K33) 235/40R17 K01)K33) 74 bis 169 Volvo C30 205/50R17 A01) bis A10) M00) K01)K04)S01) 215/45R17 225/45R17 235/40R17 100 bis 169 Volvo C70 Cabrio 215/50R17 A02) bis A10) M00) S01) 225/45R17 235/45R17 e4*2001/116*0076*25 1100/1030 (Cabrio 1140/1080) 5/108/63,3 Typ: M-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 162 Volvo C30 205/50R17 A01) bis A10) M00) K01)K04)S01) 215/45R17 225/45R17 235/40R17 e1*2001/116*0427*07 1080/900(0) 5/108/63,3 RA-000482-C0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 25c Seite : 3 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: A ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 232 Volvo S80 205/55R17 A02) bis A10) A93)E57)M00) 215/50R17 M00)E57) 225/50R17 M+S 225/50R17 E05a) 235/45R17 e9*2001/116*0057*17 1300/1080(0) 5/108/63,3 Typ: A-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 151 Volvo S80 205/55R17 M+S A02) bis A10) A93)M00) 215/50R17 M+S M00) 225/50R17 A01)K04) 235/45R17 e1*2001/116*0504*00 1230/1030(0) 5/108/63,3 RA-000482-C0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 25c Seite : 4 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: B ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 210 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10) (außer XC 70) E48)M00) 215/50R17 E48)M00) 225/50R17 235/45R17 245/45R17 120 bis 210 Volvo XC70 215/55R17 A02) bis A10) M00) 215/60R17 M00) e1*2001/116*0505*13 1280/1210(0) 5/108/63,3 Typ: B-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10) (außer XC 70) E48)M00) 215/50R17 E48)M00) 225/50R17 235/45R17 245/45R17 120 bis 210 Volvo XC70 215/55R17 A02) bis A10) M00) 215/60R17 M00) e9*2001/116*0065*05 1280/1210(0) 5/108/63,3 RA-000482-C0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 25c Seite : 5 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: B-N2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0495*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 224 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10) (außer XC 70) E48)M00) 215/50R17 E48)M00) 225/50R17 235/45R17 245/45R17 120 Volvo XC70 215/55R17 A02) bis A10) M00) 215/60R17 M00) E1*2007/46*0495*01 1280/1210(0) 5/108/63,3 Typ: D ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10) A93) K01)K04) 235/65R17 245/60R17 255/55R17 255/60R17 275/55R17 K47) e9*2001/116*0068*09 1290//1310(0) 5/108/63,3 RA-000482-C0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 25c Seite : 6 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: D-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0507*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 210 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10) A93) K01)K04) 235/65R17 245/60R17 255/55R17 255/60R17 275/55R17 K47) e1*2001/116*0507*05 1290/1310(0) 5/108/63,3 Typ: D-N2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0339*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10) A93) K01)K04) 235/65R17 245/60R17 255/55R17 255/60R17 275/55R17 K47) e1*2007/46*0339*04 1290/1310(0) 5/108/63,3 RA-000482-C0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 25c Seite : 7 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: F ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 224 Volvo S60 / V60, 205/50R17 A01) bis A10) Volvo S60 / V60 Allrad A93a)E55)M00) K01)K04) (Limousine, Kombi) 205/55R17 E55)M00) 215/45R17 A93) 215/50R17 K49)M00) 225/45R17 225/50R17 K48)K49) 235/45R17 K49) 245/40R17 K49) 245/45R17 K49) e9*2007/46*0023*05 1250/1070(0) 5/108/63,3 RA-000482-C0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 25c Seite : 8 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 Typ: F-N2D ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 224 Volvo V60, 205/50R17 A01) bis A10) Volvo V60 Allrad A93a)E55)M00) K01)K04) (Kombi) 205/55R17 E55)M00) 215/45R17 A93) 215/50R17 K49)M00) 225/45R17 225/50R17 K48)K49) 235/45R17 K49) 245/40R17 K49) 245/45R17 K49) E13*2007/46*1175*02 1220/1139(0) 5/108/63,3 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000482-C0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 25c Seite : 9 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe- reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö- ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß- nahmen erforderlich: RA-000482-C0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 25c Seite : 10 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. E55) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe 205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß- nahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen. K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zum sorgen (z. B. durch ankleben). RA-000482-C0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651 Nr. : RA-000482-C0-104 Anlage-Nr. : 25c Seite : 11 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R7805 K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maß- nahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor un hinter der Radmitte zur umzulegen und aufzuweiten - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom- mel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 25c mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 30.09.2011 RA-000482-C0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx