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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               30
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   41R7805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Ronal
Radausführung:                                          41R7805.31
Radgröße:                                                 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                          880 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2250 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
182, 187, 1C, 1K2, 1K4, 560X     Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde ZP51136 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
X83                              Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde ZP51134 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 32 mm




RA-000482-E0-104-30~BM-5-120-72_5-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    2/6                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     BMW X3                  215/60R17                                   A02) bis A10)
                                        A01)K01)M00)N225)

                                            215/60R17 M+S
                                            A01)K01)M00)

                                            225/55R17
                                            A01)K01)N235)

                                            235/55R17
                                            A01)K01)

                                            245/50R17
                                            A01)K01)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
187                                 e1*2001/116*0287*..
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                       205/50R17                             A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03)K57)M00)
                bis Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*03; beim 215/45R17
                Typ 1K4 bis                   A01)K03)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)           225/45R17
                                              A01)K03)K04)K57)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                            K03)M00)             K04)K57)           V00)

                                            215/45R17              235/40R17        A01) bis A10)
                                            K03)                   K04)K64)         V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               30
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
182                                   e1*2001/116*0352*..
1C                                    e1*2007/46*0277*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240           BMW 1er                  205/50R17                                A02) bis A10)
                      (Coupe, Cabrio)          A01)K03)K04)K57)M00)N215)

                                                215/45R17
                                                A01)K03)K04)N225)

                                                225/45R17
                                                A01)K03)K04)K57)

                                                235/40R17
                                                A01)K03)K04)K57)

                                                245/40R17
                                                A01)K01)K04)K68)

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                K03)M00)             K04)K57)           V00)

                                                215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                K03)                 K04)K57)           V00)

                                                215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                K03)                 K04)K68)           V00)

                                                225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                K03)                 K04)K68)           V00)



Typ:                          560X
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 145 bis 200  BMW 5 er Allrad          225/50R17                                        A02) bis A10)

                      (X-Drive: Limousine,      235/45R17
                      Touring)
                                                245/45R17
e1*2001/116*0322*07                                                                     5/120/72.5



Auflagen und Hinweise
A01)        Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
            Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
            sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
            auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
            Muster bescheinigen zu lassen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               30
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
       Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
       Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
       möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
       ausgewuchtet werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000482-E0-104-30~BM-5-120-72_5-ET42_41R7805.docx
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Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               30
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K57)    An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
        auszuschneiden.

K64)    An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
        Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
        Blechlasche entsprechend zu kürzen.

K68)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
         diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
         Karosserieblech anzulegen,
       - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000482-E0-104-30~BM-5-120-72_5-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45651
Nr. :                      RA-000482-E0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R7805


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
       Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
       wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
       Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
       und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
       freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 30 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.12.2013




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