Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-D0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 41R8805.08 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø82 Ø71.5 geprüfte Radlast: 805 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler Corporation (USA) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment GS, RG,LR Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50810 120 Nm M12x1,5 KJ, KK Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50843 130 Nm ½ Zoll RA-000516-D0-104-20~CH-5-114_3-71_5-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-D0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ: GS ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0027*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 116 Voyager, 235/45R18 A01) bis A10) Grand Voyager K03)K35)S06) (nicht Fahrzeuge mit 235/50R18 Allradantrieb) G14) 245/40R18 245/45R18 G14) e11*93/81*0027*08E min 1295/1325, max 1295/1405 5/114,3/71,5 Typ: LR ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0056*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 149 bis 187 300 M 235/50R18 A02) bis A10) A01)G01)K14) S06) 245/40R18 245/45R18 A01)K14) 255/45R18 A01)G01)K04)K14) e11*93/81*0056*07E 1225/1000 5/114,3/71,5 Typ: RG ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 128 Chrysler Voyager, 235/45R18 A01) bis A10) Chrysler Grand Voyager K03)K04)S06) 235/50R18 245/40R18 245/45R18 e11*98/14*0139*09 1360/1410 5/114,3/71,5 RA-000516-D0-104-20~CH-5-114_3-71_5-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-D0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ: KJ ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0058*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 155 Jeep Cherokee 235/60R18 A02) bis A10) S06) 245/55R18 255/55R18 A01)K03)K37) e4*98/14*0058*09 1247/1429 5/114,3/71,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KJ e4*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 191 Chrysler Dodge Nitro 235/55R18 A02) bis A10) S06) 235/60R18 245/55R18 255/55R18 275/50R18 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KK e4*2001/116*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 151 Chrysler Jeep Cherokee 235/55R18 A02) bis A10) S06) 235/60R18 245/55R18 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000516-D0-104-20~CH-5-114_3-71_5-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-D0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G14) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 15 - Zoll - Bereifung ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000516-D0-104-20~CH-5-114_3-71_5-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-D0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K35) Im vorderen linken Radhaus ist der Kunststoffinnenkotflügel (Motorspritzschutz) vor der Vorderachse im unteren Bereich auszuschneiden. K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich (Kontrolle d. Kreisfahrt vorwärts u. rückwärts): - die ins Radhaus ragende schräge Kunststoffaufwölbung hinter der Vorderachse ist ab Oberkante der Schräge komplett bis unten abzutrennen, - die dahinter liegende Blechkante ist um ca. 5 mm zu kürzen und anschließend der Kunststoffinnenkotflügel wieder abzudichten, - Die Kunststoff-Radhausschale ist jeweils vor und hinter der Radmitte im Bereich der Reifenlauffläche nach vorne bzw. nach hinten warm einzuformen. S06) Die auf den Radbolzen befindlichen Befestigungsklammern sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 10.01.2014 RA-000516-D0-104-20~CH-5-114_3-71_5-ET35_41R8805.docx